24. September 2017

Hamburg: "Freigegebene" Einbahnstraße Kleiner Burstah weiterhin für Radgegenverkehr gesperrt

Hamburg: Still no bidirectional cycling allowed on Kleiner Burstah


Kleiner Burstah / Hopfenmarkt: Einbahnstraße nicht freigegeben - © Stefan Warda


Vor genau zwei Monaten wurde die Straßenverkehrsbehörde beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat über die unfrei "freigebene" Einbahnstaße Kleiner Burstah informiert. Der Kleine Burstah ist mittlerweile eine Tempo-20-Zone, für den Autoverkehr eine Einbahnstraße in Richtung Willy-Brandt-Straße. Radfahrer dürfen nur auf einem Teilstück des Kleinen Burstahs entgegen der Fahrtrichtung radeln, denn nur zwischen Willy-Brandt-Straße bis Hopfenmarkt erfolgte bis heute die Freigabe vom Verbot der Einfahrt. Dennoch wird dem Autoverkehr schon ab Großer Burstah der Radgegenverkehr signalisiert. Beim wem liegt nun das Problem?


Kleiner Burstah / Willy-Brandt-Straße: Einbahnstraße freigegeben - © Stefan Warda

Kleiner Burstah / Großer Burstah: Dem Autoverkehr wird der Radgegenverkehr angezeigt, jedoch darf kein Radfahrer entgegenkommen. Was soll das? - © Stefan Warda



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3 Kommentare:

  1. Das Schild verbietet nur die Einfahrt, also könnte man legal das Rad an der "Spardose" vorbeischieben und dann los fahren mit dem Rad, sodass doch Radfahrer*innen vorbei kommen.

    s. http://velocityruhr.net/blog/2017/08/08/legal-in-einer-nicht-freigegeben-einbahnstrasse-radeln/

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    1. Mit solchen "Tricks" kommst Du nicht durch. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkverbote muss man einhalten - selbst wenn man erst später auf ein Straße gelangt ist als das Schild stand.

      Im Falle des Parkverbotes bist Du verpflichtet bis zur letzten Einmündung auf der Parkseite zurückzulaufen, um nach Schildern zu suchen (ob das wirklich jemand macht, sei mal dahingestellt, aber rechtlich ist es so). In Sachen Geschwindigkeit musst Du nachweisen können, dass Du nichts von der Begrenzung wusstest. Wenn Dir das Schild bekannt war, reicht es nicht aus beweisen zu können, dass man dieses mal eine Route genommen hat, die nicht an dem Schild vorbeiführte.

      Dementsprechend kannst Du Dir ausrechnen, dass auch der "Trick" am Einbahnstraßenschild vorbeizuschieben keinem Radfahrer hilft - wie ja auch im verlinken Artikel schon angedeutet wird.

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    2. Nun ja, aber eine unechte Einbahnstraße ist es dann ja wohl doch. Radfahrer dürfen wie Autofahrer in die Einbahnstraße hineinfahren, dort aber jedoch wenden und wieder zurückfahren . . .

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