Kleiner Burstah / Hopfenmarkt: Einbahnstraße nicht freigegeben - © Stefan Warda |
Bislang ist die vermeintlich "freigegebene" Einbahnstraße Kleiner Burstah immer noch nicht wirklich freigegeben. Grund dafür sei nach Auskunft eines Mitarbeiters der Verkehrsdirektion die besondere Situation des Kleinen Burstahs als Teil eines "Business Improvement District" (BID). In einem solchem BID, hier das "BID Nikolai-Quartier" würden Verkehrszechen nicht unmittelbar nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Daher würde sich die Anbringung eines Zusatzzeichens "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) unter dem Verbot der Einfahrt an der Ecke Kleiner Burstah / Hopfenmarkt noch weiterhin verzögern. Radfahrer müssen sich weiterhin in Geduld üben. Verkehrsanordnungen werden durch die Widmung eines BID offenbar erheblich verkompliziert.
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BID gegen auf § 171f BauGB zurück. Es geht also um besonderes Städtebaurecht. Das hat mit verkehrsrechtlichen Anordnungen für mich nicht wirklich was zu tun.
AntwortenLöschenkann ich jetzt auch meinen eigenen BID gründen und in dem Gebiet dann Schilder aufstellen die mir gefallen? Cool.
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