30. November 2015

Schanzenstraße: Neuer Radwegzwang mit Segen der Straßenverkehrsbehörde

Schanzenstraße: Mandatory cycle track by authority


© hamburgize.com / Stefan Warda
Schanzenstraße / Ludwigstraße - © Stefan Warda


Die neu eingeführte Radwegbenutzungspflicht in der Schanzenstraße für den Abschnitt Ludwigstraße - Kampstraße hat den Segen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim PK14. Weil im Abschnitt davor die Fahrbahn wegen einer Baustelle derzeit nur einspurig befahrbar ist, sollen Radler an der Kreuzung mit der Ludwigstraße nicht in den potentiellen Gegenverkehr fahren.

[...] wie Sie sicherlich vor Ort festgestellt haben, befindet sich in der Schanzenstraße eine Baustelleneinrichtungsfläche von Hamburg Wasser, die eine Einbahnstraßenregelung i.R. Neuer Pferdemarkt erfordert. Der Radfahrer wird vom Neuen Pferdemarkt aus auf dem baulichen Radweg mit Benutzungspflicht geführt. Höhe Ludwigstraße ist eine Rückführung auf die Fahrbahn  noch nicht möglich, da im Einmündungsbereich die Einspurigkeit für den Fahrzeugverkehr beginnt und der Radfahrer sich bei Nutzung der Fahrbahn  im Gegenverkehr befinden würde.

Deshalb endet die Benutzungspflicht erst an der nächsten Einmündung, der Kampstraße.

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5 Kommentare:

  1. Es ist eine unglaubliche Ignoranz der Straßenverkehrsbehörde gegenüber den gültigen Vorschriften (VwV-StVO), sowie gegenüber den Radfahrenden!
    Erstens ist der "Radweg" viel(!) zu schmal.
    Zweitens stellt man zu allem Überfluss auch noch das VZ 237 direkt neben den "Radwerg".
    Sollen Radfahrende mit dem Lenker daran hängen bleiben?

    Verkehrszeichen, Laternenpfähle etc. müssen einen Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn haben. Warum interessiert es die zuständige Behörde nicht die Bohne, wenn ein Schild ohne nachzudenken gefährdend aufgestellt wird? Warum verfährt die Polizei beim Fahrbahnverkehr anders?

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    1. Bei PK21 heisst es, dass Verkehrsschilder mitten auf benutzungspflichtigen Radwegen die Verkehrssicherheit nicht gefährden würden. So zu einem Schild mitten auf dem Stresemannstraßenradweg, wodurch Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen mussten . . .

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    2. Während ich den Kritikpunkten folgen kann, will ich zu bedenken geben, dass die Alternative (also kein Radweg) bedeuten würde, dass man die Schanzenstraße umfahren muss, wenn man Richtung Norden möchte.

      Generell finde ich die Situation an der Stelle aber hinreichend übersichtlich und man kann dort recht unkompliziert auf die Straße wechseln. Der Lolli steht ja auch einige Meter hinter der Ludwigstraßeneinmündung. Ich gehe daher davon aus, dass der auch erst ab dann gilt... oder?

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    3. Wieso soll ich nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn kein Gegenverkehr kommt?

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  2. Weil die (nun) Einbahnstraße nicht für Fahrräder freigegeben ist?

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