30. November 2015

Radwegzwang in der Grindelallee wieder angeordnet

Again mandatory cycle track in Grindelallee


© hamburgize.com / Stefan Warda
Grindelallee 164 - jetzt wieder mit Radwegzwang - © Stefan Warda


Der Radwegzwang ist auch in die Grindelallee zurückgekehrt. Zwischen Heinrich-Barth-Straße und Rutschbahn gilt mal wieder die Radwegpflicht für den erneuerten Radweg. Diese beginnt etwa auf halber Strecke zwischen Heinrich-Barth-Straße und Rutschbahn. Im Abschnitt davor und dahinter darf weiterhin die Fahrbahn benutzt werden. In Gegenrichtung ab Rentzelstraße Richtung Bundesstraße / Edmund-Siemers-Allee steht sogar ein Zusatzzeichen, das auf die Erlaubnis des Fahrbahnradelns hinweist.


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Grindelallee 164 während Baumaßnahme ohne Radwegzwang - © Stefan Warda

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Grindelallee 164 vor Baumaßnahme mit Radwegzwang - © Stefan Warda


 Hängt der neue Radwegzwang mit nicht angepasster Räumzeit an der Lichtzeichenanlage bei der Rutschbahn zusammen?


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Grindelallee / Rentzelstraße: Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt - © Stefan Warda



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1 Kommentar:

  1. Wie soll man denn ohne Aufleitung dorthin kommen? Für die paar Meter eine RWBP? Wie war das mit der Fahrradstadt?

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