Grindelallee 164 - jetzt wieder mit Radwegzwang - © Stefan Warda |
Der Radwegzwang ist auch in die Grindelallee zurückgekehrt. Zwischen Heinrich-Barth-Straße und Rutschbahn gilt mal wieder die Radwegpflicht für den erneuerten Radweg. Diese beginnt etwa auf halber Strecke zwischen Heinrich-Barth-Straße und Rutschbahn. Im Abschnitt davor und dahinter darf weiterhin die Fahrbahn benutzt werden. In Gegenrichtung ab Rentzelstraße Richtung Bundesstraße / Edmund-Siemers-Allee steht sogar ein Zusatzzeichen, das auf die Erlaubnis des Fahrbahnradelns hinweist.
Grindelallee 164 während Baumaßnahme ohne Radwegzwang - © Stefan Warda |
Grindelallee 164 vor Baumaßnahme mit Radwegzwang - © Stefan Warda |
Hängt der neue Radwegzwang mit nicht angepasster Räumzeit an der Lichtzeichenanlage bei der Rutschbahn zusammen?
Grindelallee / Rentzelstraße: Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt - © Stefan Warda |
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Wie soll man denn ohne Aufleitung dorthin kommen? Für die paar Meter eine RWBP? Wie war das mit der Fahrradstadt?
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