18. Januar 2014

Radfahrer erringt Sieg gegen Hamburger Straßenverkehrsbehörde

Cyclist Wins Lawsuit against Road Traffic Authority


© hamburgize.com / Stefan Warda
Fake-"Radweg" in der Behringstraße

Ein gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht klagender Radler hat nun einen Sieg eingefahren. Der ehemalige Hamburger hatte gegen den "Radwege"-Zwang in der Behringstraße in Altona geklagt. Die dortigen Fake-"Radwege" haben eine Breite von lediglich einem Meter. Erschwerend kommt hinzu, dass unmittelbar angrenzend zwischen "Radweg" und Fahrbahn Autos abgestellt werden dürfen (VZ 315). Zudem sind diese Flächen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen geeignet, da sie schmaler sind als handelsübliche, moderne Kraftfahrzeuge. Außenspiegel und Stoßstangen ragen daher sogar in das Lichtraumprofil des schmalen "Radwegs" hinein. Radfahrer haben also gar keine Chance den notwendigen Sicherheitsabstand zu den Autotüren einzuhalten. Die Benutzung der benutzungspflichtigen Fake-"Radwege" ist also gar nicht möglich. Der Kläger erklärte sich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden auf das Angebot der Behörde das Parken neben den "Radwegen" zu unterbinden. Die Verkehrszeichen 315 sollen nun abmontiert worden sein. Gegen wahrscheinliches Kampfparken sollen ggf. Absperrelemente eingebaut werden.


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Fake-"Radweg" in der Behringstraße: Das VZ315 wird nun entfernt werden. Absperrelemente gegen Kampfparker werden sicherlich folgen müssen

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Fake-"Radweg" in der Behringstraße

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Zweite-Reihe-Parken in der Behringstraße - Frage: Wie kommen die Fahrzeuge von den Hochbordstellplätzen auf die Fahrbahn?

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Kampfparken in der Behringstraße

Das Einlenken der Straßenverkehrsbehörde dürfte Vorbildcharakter für die Langenhorner Chaussee, die Fuhlsbütteler Straße und zahlreichenandere Straßen haben.


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8 Kommentare:

  1. Heißt das, dass der Kläger bereit ist, weiterhin diesen "Radweg" zu benutzen? Hat er nicht gegen die Benutzungspflicht geklagt? Das bedeutet also, dass der "Radweg" aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist, obwohl er nicht annähernd die Voraussetzungen erfüllt, die für die Anordnung einer Benutzungspflicht erforderlich sind? So ist er z.B. viel zu schmal.

    Das Hauptproblem sind nicht die Parkplätze, sondern es ist die Tatsache, dass die Behörde dem Radverkehr nicht die Benutzung der Fahrbahn erlauben will! Das war doch auch das Anliegen des Klägers. Ich verstehe das nicht...

    Ohne Absperrelemente wird das Parken unverändert weitergehen. Ich glaube nicht, dass sich wirklich etwas ändern wird. Kann man darüber irgendwo etwas nachlesen?

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  2. Moin Kampfradler,

    ich bin der Kläger und ich hatte vor 10 Jahren eine Klage gegen die Benutzungspflicht für diesen Radweg eingereicht. Das Verfahren hatte ich wegen Fristversäumnis verloren, weil mein Anwalt über eine glasklare Verpflichtungsklage „Anfechtungsklage“ geschrieben hatte. Denn die Verpflichtungsklage gegen Radwege war erst 2003 „erfunden“ worden und ihm nicht bekannt. Zudem hatte der Richter im letzten Monat vor der HH-Wahl 2004 die Hose gestrichen voll und wollte da nur raus. Da kam ihm jeder noch so kleine Fehler in der Klage gerade Recht.

    Ich habe eine subtile Antwort auf diese Sauerei ausgedacht. Da damals kurz vor dem Gerichtstermin im Januar 2004 Z 315 aufgehängt worden waren, um das vormalige Falschparken auf meine Knochen zu legalisieren, bin ich einfach mal dagegen vorgegangen. Es ist die einzige Klage von dieser Art von mir. Später wurden die Planungsgrundlagen immer realistischer (d.h. mehr pro Radfahrer und mehr kontra Parkplätze). Daher konnte ich diese Klage kaum verlieren.

    Der Effekt könnte bei gnadenloser Anwendung verblüffend sein: die Parkplätze in großen Hauptverkehrsstraßen stehen jetzt auf der Kippe. Und ich weiß schon was in dieser Lage passieren wird. Regelmäßig werden die Radwege den Kürzeren ziehen, d.h. nicht die Z 237 / Z 241 kommen auf die Abschussliste, sondern die Radwege selbst. Denn wer wird schon Parkplätze opfern?

    In diesem Sinne ist - etwas schwammig noch - auch die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde formuliert, wenn sie ankündigt, die Parkplätze später wenigstens teilweise wieder einrichten zu wollen. Das geht nur, wenn die Radwege ersatzlos wegkommen: „Gehweg / Radfahrer frei“. Soll mir egal sein.

    Ich fahre auch lieber auf der Fahrbahn. und das wird wohl auch in der Behringstraße irgendwann so kommen - um der Parkplätze willen.

    DrFB

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  3. Ist doch gut, wenn solche "Scheiß-Radwege" wegkommen.
    Da fahre ich als Radfahrer auch nicht freiwillig drauf!

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  4. Die Straße dort ist doch zweispurig in eine Richtung. Da wäre es doch ein leichtes, auf der Fahrbahn einen Radweg zu markieren. Oder ist der Autoverkehr drt so hoch?

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  5. Das Verkehrsaufkommen ist dort vor allem während der Rushour recht hoch. Zwei Fahrstreifen sind jedoch - wie in vielen anderen Straßen Hamburgs auch - vollkommener Unfug, weil sie nur die "Parkfläche" auf der Fahrbahn für Staus vergrößern. Dann einfach ein großzügig bemessene rechte Fahrspur für Radfahrer.

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  6. Die Behringstraße ist mittlerweile in Richtung Autobahn komplett für Autos gesperrt, was das Parken angeht. Da ich Autofahrer bin, bin ich leider alles andere als glücklich. Es werden dadurch nur nicht weniger Autos und das Problem wird sich lediglich verlagern und nicht gelöst werden. Wäre schön, wenn sich die Stadt ebenfalls darum kümmern würde, dass es ausreichend Parkflächen für die Anwohner gibt.

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