6. November 2012

Hamburg kann keine Einbahnstraßenfreigabe

Hamburg is unable in opening one-way streets

hamburgize.com / Stefan Warda
Beispiel Österreich: Um in eine freigegebene Einbahnstraße hineinfahren zu können ist es oftmals notwendig Radfahrer von der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auszunehmen. In Hamburg wird dies oftmals unterlassen. Damit können Radfahrer rechtlich gesehen nicht in "freigegebene" Einbahnstraßen einfahren. Diese bleiben unfrei, die Freigabe bleibt sinnfrei

Schon seit mehreren Jahren hat Hamburg Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Polizei ließ am Montag bekanntgeben, dass in den nächsten Wochen weitere 195 Einbahnstraßen im Hamburger Stadtgebiet für den Radgegenverkehr freigegeben werden sollen. Doch viele der schon vor mehreren Jahren angeblich freigegebenen Einbahnstraßen sind faktisch leider nicht freigegeben. Radfahrer können dennoch nicht in diese hineinfahren, weil es ihnen verwehrt bleibt. Wollten sie in die „freigegeben“ Abschnitte hinein, müssten sie zuvor an den Kreuzungen davor absteigen und jeweils ein Stückchen schieben. Das macht nun wirklich kein Radfahrer, da dies letztendlich vollkommen weltfremd erscheint, und so mutieren Hamburgs Radfahrer an den angeblich „freigegebenen“ Einbahnstraßen zu „Kampfradlern“, wenn sie gegen die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen verstoßen, um in die betroffene Einbahnstraße hineinzugelangen. 



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Beispiel Schweiz

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Beispiel Frankreich

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Beispiel Deutschland


Hamburgize.com hatte sich Anfang dieses Jahres beim Leiter der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde für das nördliche St. Pauli erkundigt, ob wegen jahrelang fehlender Beschilderung für einige Einbahnstraßen im Schanzenviertel und St. Pauli, u.a. die Detlev-Bremer-Straße, Clemens-Schulz-Straße oder Paul-Roosen-Straße, diese denn auch tatsächlich offiziell freigeben seien, weil dort doch die fehlenden Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fehlen. Bis heute erhielt hamburgize.com keine Antwort. Weiterhin müssen Radfahrer entweder ein Stückchen schieben oder als „Kampfradler“ gegen vorgeschriebene Fahrtrichtungen verstoßend in diese hineinfahren.


Polizeikommissariat 16 St. Pauli: Trotz Hinweis keine endgültige Freigabe unfrei "freigegebener" Einbahnstraßen

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Unechte "Einbahnstraßenfreigabe Clemens-Schultz-Straße: Aus keiner Richtung können Radfahrer in die "freigegebene" Einbahnstraße hineinfahren

Die unechte "Einbahnstraßenfreigabe" Clemens-Schultz-Straße / Hein-Hoyer-Straße exisitert schon seit mehreren Jahren. Schon vor Jahren wurde von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbegörde abgelehnt die notwendigen Freigabezeichen für Radfahrer von der vorgeschriebenen Fahrtrichtung anzubringen, weil dies zusätzliche Kosten erfordere

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Hein-Hoyer-Straße / Clemens-Schultz-Straße: Der Radfahrer darf hier nur geradeaus oder rechts, nicht aber nach links in die unecht "freigegebene" Einbahnstraße

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Hein-Hoyer-Straße / Clemens-Schultz-Straße: Ein "Kampfradler" missachtet die vorgeschriebene Fahrtrichtung und biegt in die unecht "freigegebene" Einbahnstraße ein

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Wohlwillstraße / Clemens-Schultz-Straße: Obwohl die Clemens-Schultz-Straße rechts "freigegebene" ist, darf der Radfahrer hier nicht nach rechts abbiegen, es sei denn "kampfradlend"

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Wohlwillstraße / Clemens-Schultz-Straße: Das Abbiegen nach rechts wäre eine Ordnungswidrigkeit

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Talstraße / Paul-Roosen-Straße: Abbiegen nach links in die unfrei "freigegebene" Einbahnstraße ist verboten

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Kampfradeln oder lieber nicht: Kreuzung Talstraße / Paul-Roosen-Straße

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Simon-von-Utrecht-Straße / Detlev-Bremer-Straße: Schon vor mehreren Jahren wurde die straßenverkehrsbehörde auf das Problem hingewiesen. Nach rechts in die unfrei "freigegebene" Einbahnstraße dürfen Radfahrer nicht abbiegen

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Lippmannstraße / Juliusstraße: Radfahrer dürfen hier nur nach rechts, aber nicht nach links in die unfrei "freigegebene" Einbahnstraße

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Juliusstraße / Lippmannstraße: In diesen Teil der Juliusstraße kommen Radfahrer nicht hinein aus der Lippmannstraße


Mit der gleichen Unsensibilität wie auch an Baustellen Radfahrer oft das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ erleben dürfen, Radfahrer an vorgeschriebenen Radwegen nicht den Radweg befahren können, weil die Behörden gleichzeitig das Parken auf oder am Radweg erlauben und kein vorgeschriebener und notwendiger Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos eingehalten werden kann, oder Radfahrer auf nicht ausreichend breiten „Radwegen“ im Gegenverkehr fahren sollen, oder an Kreuzungen sich an Fußgängerlichtzeichen mit für Radfahrer unangepassten Räumzeiten leben sollen, mit der gleichen Unsensibilität sind die Hamburger Behörden an das Thema Einbahnstraßenfreigabe herangegangen. Hamburgs Radfahrer haben sich schon über viele Jahre an die Unzulänglichkeiten gewöhnt und als „Kampfradler“ angepasst. Bei zu schmalen „Radwegen“ fahren sie als „Kampfradler“ auf den angrenzenden Gehwegen, bei fehlenden Radverkehrsführungen an Baustellen fahren sie als „Kampfradler“ an Baustellenbereichen vorbei, und auch bei vermeintlich „freigegebenen“ Einbahnstraßen agieren sie als „Kampfradler“, wenn sie in diese hineinfahren wollen. Es fehlt nicht viel dazu, auch bei nicht freigegeben Einbahnstraßen zum Kampfradler zu werden, auch bei nicht vorhandenen Radwegen als Kampfradler auf Gehwegen zu fahren, auch bei nicht erlaubtem Zweirichtungsverkehr auf Radwegen als Kampfradler falsch herum zu fahren, und bei unangepassten Räumzeiten als Kampfradler bei Fußgänger-Rot zu fahren. Die Straßenverkehrsbehörden ziehen sich Rotlichtradler, Geisterradler, Abbiegefehlerradler und all die anderen Kampfradler selbst heran.


Sinnfreie "Einbahnstraßenfreigaben"

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Neanderstraße / Neuer Steinweg: 2012 wurden die Fahrtrichtungen an dieser Kreuzung geändert. Seit mehreren Monaten schon dürfen ausschließlich noch "Kampfradler" in den nördlichen Teil der Neanderstraße hineinfahren, allen anderen Radfahrer ist es aus den drei Richtungen heraus verboten

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Neuer Steinweg / Neanderstraße: Abbiegen nach rechts in die unfrei "freigebene" Einbahnstraße nicht erlaubt

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Neuer Steinweg / Neanderstraße

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Kampstraße / Schanzenstraße / Bartelsstraße: Geradeaus hinter der Schanzenstraße ist die unfrei "freigebene" Bartelsstraße, in die Radfahrer aus der Kampstraße nicht hineinfahren dürfen

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Kampstraße / Schanzenstraße / Bartelsstraße: Geradeaus in die Bartelsstraße dürfen ausschließlich "Kampfradler"

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Weidenallee / Agathenstraße: Nach rechts abbiegen in die unfrei "freigebene" Agathenstraße nur für Kampfradler

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Weidenallee / Agathenstraße

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Agathenstraße / Weidenallee

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Sand / Schloßmühlendamm / Kleiner Schippsee: Hier geht es ausschließlich links rum oder rechts rum

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Sand / Schloßmühlendamm / Kleiner Schippsee: Geradeaus in den Kleinen Schippsee kommen nur "Kampfradler"

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Sand / Schloßmühlendamm / Kleiner Schippsee

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Vollkommen sinnfreie Freigabe am Herrengraben. Aus keiner Richtung kann ein Radler bei der Rehhoffstraße in die unfrei "freigegebene" Einbahnstraße fahren

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Herrengraben / Rehhoffstraße

Straßenverkehrsbehördenleiter oder –mitarbeiter fahren leider zu wenig Fahrrad, und das nicht einmal in ihrem Zuständigkeitsbereich, um unfreie „freigegebene“ Einbahnstraßen oder unbenutzbare benutzungspflichtige „Radwege“ zu registrieren - schade eigentlich.


Geplante Einbahnstraßenfreigabe der 195

Ludwigstraße / Sternstraße: Wird sie unfrei oder echt freigegebenen?

Vollkommen sinnfrei

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1 Kommentar:

  1. Ich habe mich mal wegen so einer Beschilderung an den Online Wegewart des Bezirks Mitte gewandt. Innerhalb einer Woche erhielt ich einen Anruf des zuständigen Polizeikommisariats und das Schild (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus)ist mittlerweile entfernt. Anscheinend bewertet jedes PK so etwas unterschiedlich, schade!

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