19. Juni 2023

"Fahrradstadt" Hamburg: "Radfahrer absteigen" auf der Veloroute 1

 

Veloroute 1, Neuer Kamp: Benutzungspflicht und gleichzeitig absteigen? - © Stefan Warda

 

Radfahrende werden im Verlauf der Veloroute 1 am Neuen Kamp mit einen besonderen Herausforderung konfontriert: In einem Baustellenbereich vor der Kreuzung mit dem Neuen Pferdemarkt sollen sie einerseits den Radfahrstreifen benutzen, gleichzeitig sollen sie aber vom Sattel absteigen und sich in Gehende verwandeln - sehr seltsam. Wenn Radfahrende abgestiegen sind, sind sie doch Gehende und müssen einen Gehweg benutzen - jedoch keinen Radfahrstreifen.

 

 

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1 Kommentar:

  1. "Wenn Radfahrende abgestiegen sind, sind sie doch Gehende und müssen einen Gehweg benutzen - jedoch keinen Radfahrstreifen."
    Nicht Unbedingt: §25 StVO bestimmt:
    "(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen"

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