Aktualisiert um 13.54 Uhr
© Stefan Warda |
Seit 1. März gelten in Österreich neue Regeln für Kampffahrende: Laut taz ["Wenn das Auto zur Waffe wird"] sehe eine Novellierung der StVO vor, dass Autos von Kampffahrenden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 km/h innerorts (90 km/h außerorts) beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden können. Für Wiederholungstäter würden niedrigere Geschwindigkeitsgrenswerte (60 km/h innerorts, 70 km/h außerorts) gelten. Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler soll in diesem Zusammenhang das Auto als Waffe benannt haben.
"Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen werden kann."
Auch in der Schweiz gelten im Vergleich zu unserer Autonation wesentlich strengere Regelungen, um rücksichtslose und uneinsichtige Kampffahrende zu disziplinieren.
Die Hamburger Polizei erwischte letzten Mittwoch am Höltigbaum einen jungen Kampffahrenden, der dort statt mit max. 60 km/h auf knapp 140 km/h beschleunigt haben soll. Auto und Führerschein des 20-Jährigen seien vorerst beschlagnahmt worden.
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