Aktualisiert um 19:35 Uhr
Bundesstraße / Grindelallee: Neue Radspur - © Stefan Warda |
Vom Gehwegradeln zum Radspurradeln
Die Straßenbauarbeiten entlang des Straßenzuges An der Verbindungsbahn und Bundesstraße zwischen Edmund-Siemers-Allee und Rentzelstraße sind nahezu komplett abgeschlossen. Restarbeiten laufen noch für die Nebenfläche zwischen Durchschnitt und Rentzelstraße, die dort neben Gehweg auch einen Radweg vorsieht. Aus Radfahrersicht hat sich der Straßenzug nun erheblich gewandelt. Sollte vorher auf dem schmalen Gehweg oder auf schmalsten meist mit abgestellten Fahrrädern und Mülltonnen blockierten, holprigen Fakeradwegen geradelt werden, gibt es nun ebene Radspuren - allerdings direkt neben dem Schwerlastverkehr.Bundesstraße: Neue Radspur - © Stefan Warda |
Bundesstraße: Früherer benutzungspflichtiger Fakeradweg und regelwidriger Gehwegradler - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn / Bundesstraße: Neue Radspur getrennt vom nunmehr sehr schmalen Gehweg - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn / Bundesstraße: Vormals vorgeschriebenes Gehwegradeln - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn 6-5: Neue Radspur - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn 6-5: Zuvor Gehwegradelzwang auf sehr beengtem Gehweg - © Stefan Warda |
Im Verlauf der Bundesstraße sind auf der Häuserseite einige Bäume erhalten geblieben. Angesichts des vorhandenen Straßenraums zwischen Häuserzeile und Bahndamm bzw. Bahnstrecke waren allerdings keine Wunder zu erwarten. Die anzahl der Fahrspuren ist geblieben. Für Fußgänger gibt es nur noch auf der Häuserseite eine Wegeverbindung. Auf der Bahnseite gibt es keinen Gehweg mehr. Für Radfahrer wurden beidseitig Radspuren eingerichtet. Ob dazu noch blaue Verkehrszeichen (VZ237) folgen werden, bleibt abzuwarten. Entlang der Stresemannstraße wurden die neuen Radfahrstreifen schließlich abschnittsweise mit der Benutzungspflicht versehen und somit für Autofahrer eindeutig als Radverkehrsanlagen markiert.
Die Vor- und Nachteile des vorherigen Zustands im Vergleich mit dem jetzigen Zustand
Zuvor Gehwegradeln und Fakeradwege- Zu schmale "Radwege", oft blockiert durch Mülltonnen und geparkte Fahrräder: Unbenutzbarkeit führte daher zu regelmäßigem regelwidrigem Gehwegradeln neben dem unbenutzbarem benutzungspflichtigem Fakeradweg. Überholen langsamer Radfahrer war nicht möglich. Cargobikes passten nicht auf den Fakeradweg. Im Abschnitt zwischen Durchschnitt und Rentzelstraße verlief der schmale Fakeradweg in der Dooringzone benachbarter Stehzeuge, die auf dem vorherigen Radwegverlauf stehen durften. Der Abschnitt war zudem zusätzlich oft durch Wildparker blockiert gewesen, was wiederum zu regelwidrigem Gehwegradeln führte.
- Schlechte Oberflächenbeschaffenheit des Fakeradwegs.
- Konflikte mit Fußgängern auf dem Gehwegradelabschnitt: Keine ausreichende Breite für Hindernisse wie Verkehrsschilderpfosten, wie auch Fußgänger und Radfahrer. Zudem hatte der Gehweg oft nur eine maximale Breite von 1,5 Metern zwischen Hecke und Fahrbahn wegen mangelnder Grünpflege, sodass selbst das Überholen von oder Ausweichen um Fußgängern unmöglich war.
- Konflikte mit Fußgängern, z.B. am Drive-In-Briefkasten, an den benachbarten Furten an den Kreuzungen, usw.
- Kein Winterdienst auf dem Radweg.
- Stark verschwenkte Führung über die abbiegende Bundesstraße mit getrennten Ampelphasen über eine Mittelinsel.
- An das Fußgängertempo angepasste Räumzeiten für Radfahrer, dadurch für Radfahrer viel zu kurze Grünzeiten an den Lichtzeichenanlagen.
+ Trennung vom MIV durch Hochbord und Absperrbügel.
+ Drive-In-Briefkasten unmittelbar am Radweg.
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+ Glatte Oberflächen
+ Winterdienst auf Radspuren mit den in Hamburg üblichen Räumfahrzeugen möglich.
+ Direkte Führung über die abbiegende Bundesstraße.
+ Eigene Radfahrerlichtzeichen, länge Grünphasen für Radfahrer.
+ Keine Konflikte mit Fußgängern, Mülltonnen oder abgestellten Fahrrädern.
- Gefahr des Wildparkens möglich mangels baulicher Trennung.
- Direkte Nähe zum Schwerlastverkehr mag unsichere Radfahrer verunsichern.
An der Verbindungsbahn / Rentzelbrücke: Das Baustellenschild weist immer noch auf eine Sperrung hin, die Radspur ist jedoch befahrbar - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn / Rentzelbrücke: Übergang vom Radweg auf die Radspur - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn: Neue Radspur - © Stefan Warda |
An der Verbindungsbahn / Bundesstraße - © Stefan Warda |
Bundesstraße - © Stefan Warda |
Bundesstraße: Neue Radspur könnte wohl mal von Laub befreit werden - © Stefan Warda |
Bundesstraße - © Stefan Warda |
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Ich versteh nicht so ganz, warum man stadteinwärts auf "an der Verbindungsbahn" als Fahrradfahrer eine Ampel, an der einbiegenden Bundesstraße eine Ampel benötigt. Rein praktisch würde doch ein "Vorfahrt gewähren"-Zeichen auf dem Boden reichen, da man ja nur mit einbiegenden Radfahrern agiert. Wie es aber dabei rechtlich aussieht weiß ich nicht.
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