22. März 2016

Schutzstreifen in Soest: NRW-Verkehrsministerium blamiert sich

Cycle lane in Soest: Ministry in NRW disgraces itself
Aktualisiert um 21:20 Uhr

Herdecke, Hauptstraße: Regelwidriger Gefährdungsstreifen, Breite inklusive Gosse und Breitstrichmarkierung ein Meter. Erforderlich sind 1,25 Meter, neben Stehzeugen noch zzgl. Sicherheitstrennstreifen


Gefährdungsstreifen und Schutzstreifen

In Nordrhein-Westfalen gibt es Schutzstreifen und Gefährdungsstreifen. Gefährdungsstreifen sind grundsätzlich nicht zulässig, davon gibt es jedoch sehr viele. Schutzstreifen sind dagegen nützlich, allerdings gibt es davon weniger. Einen sinnvollen Schutzstreifen will das Landesverkehrsministerium nun beseitigen lassen. Bei den zahlreichen Gefährdungsstreifen sieht das Ministerium aber offenbar keinen Handlungsbedarf.
 

Soest, Jakobistraße: Schutzstreifen soll laut Verkehrsministerium entfernt werden, weil angeblich regelwidrig

Das NRW-Verkehrsministerium führt zwei angebliche Gründe gegen den Schutzstreifen in der Soester Jacobistraße an:
  • das Rechtsfahrgebot,
  • die grundsätzliche Unzulässigkeit von Markierungen in Tempo-30-Zonen (weil dort Verkehrsteilnehmer so fahren sollen, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden).

Seitenabstände

Radfahrer sollen allerdings einen ausreichenden Abstand zu Stehzeugen einhalten. Es wird ein Seitenabstand von wenigstens einem Meter empfohlen, damit Radler nicht in der Dooringzone fahren. Wenn Radfahrer einen geringen Abstand zu Stehzeugen einhalten, müssen sie damit rechnen, dass sie bei einem Unfall von Gerichten an den Folgekosten beteiligt werden. Ist ein Radfahrer etwa 0,8 Meter breit und hält einen Abstand von einem Meter zum Fahrbahnrand, dann kann in einer 3,25-3,5 Meter breiten Straße kein Kfz einen Radfahrer mit dem notwendigen Seitenabstand von 1-1,5 Metern (in der Jakobistraße gilt Tempo 30) überholen. Dafür müsste die Straße bei einem etwa 2,2 Meter breitem Pkw wenigstens 5,8 Meter breit sein. Das Überholen wäre also immer unzulässig, vor allem, solange sich Stehzeuge am Fahrbahnrand befinden. Daher ist der Jakobistraßenschutzstreifen ein nützliche Einrichtung. Er verhindert, dass ängstliche Radfahrer in der Dooringzone fahren und dann von Drängler überholt werden. Falls dann eine Tür eines Stehzeugs einen Radfahrer erfassen würde und dieser stürzen würde, würde er von nachfolgenden Fahrzeugen überrollt und schwerst verletzt.




Kleine Auswahl regelwidriger Gefährdungsstreifen in NRW

Herdecke, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Herdecke, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Herdecke, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Herdecke, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Schwelm, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Schwelm, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen. Hier sind die Stellplatzbuchten inklusive Kantstein nur 1,75 Meter breit. Die ERA sieht aber das Mindestmaß von 1,25 Meter Schutzstreifen zzgl. mind. 0,25 Meter Sicherheitsraum nur bei Längsparkständen von wenigstens 2,00 Metern vor.

Schwelm, Hauptstraße: Gefährdungsstreifen

Hagen, Kölner Straße: Gefährdungsstreifen

Hagen, Kölner Straße: Gefährdungsstreifen

Hagen, Enneper Straße: Gefährdungsstreifen

Sog. "fahrradfreundliche Stadt" Kleve, Tiergartenstraße: Gefährdungsstreifen

Sog. "fahrradfreundliche Stadt" Kleve, Tiergartenstraße: Gefährdungsstreifen

Sog. "fahrradfreundliche Stadt" Kleve, Tiergartenstraße: Gefährdungsstreifen




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13 Kommentare:

  1. Schutzstreifen müssen 1,25m (mit Gosse und Markierung) breit sein und über einen mind. 0.25m breiten Sicherheitstrennstreifen verfügen. Dieser muss aber nicht markiert sein. Also die Meisten dürften legal sein und lassen sich nicht wegklagen. Übel.

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    1. Das Mindestmaß von zusammen 1,50 Metern erreichen die Gefährdungsstreifen wohl kaum. Der Strefen in Herdecke misst einen Meter, in Schwelm werden 1,5 nicht erreicht. Bei den Varianten aus Hagen bei vierspurigen Hauptverkehrsstraße werden Radfahrer in die Mangel genommen von zweispurig überholenden Kfz und den Stehzeugen.

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    2. Dass sie die ERA Vorgaben oben schon vermerkt hast, habe ich übersehen
      Aus der ERA: "Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitstrennstreifen 1,50m breit sein. Und bei den Radfahrstreifen dagegen sollen dann Mindestbreiten für Streifen, Sicherheitstrennstreifen und Parkplätze vermieden werden. Vielleicht müssten die Radfahrer da mal etwas Druck machen.
      Zu den vierstreifigen Querschnitten: "Bei geringem Schwerverkehr kann auch die Aufteilung in einen linken Fahrstreifen von 2,75m Breite, einen rechten Fahrstreifen von 2,25m Breite sowie einen 1,50m breiten Schutzstreifen in Betracht gezogen werden."

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  2. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sind das Problem. An die muss sich bei Neubauten normalerweise gehalten werden. Und in denen sind die meisten der gezeigten Gefährdungsstreifen völlig akzeptabel, da Überholabstand und Türzone nicht berücksichtigt werden

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  3. In der Steilshooper Straße in HH gibt es sogar einen Radfahrstreifen (teilweise beidseitig), der das Mindestmaß von 1,6 m weit unterschreitet. Oder ist es doch nur ein großzügig markierte Dooringzone?

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  4. Interessanterweise ist dieser mittig angelegte Schutzstreifen aber sogar ein Praxisbeispiel unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/anzeige.phtml?id=2228

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  5. Leider fehlt mir der konkrete Bezug zum Ministerium. Die Quelle der angeblichen Forderung des Verkehrsministeriums wird nicht angegeben.

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    1. Quelle hier, wie auch im vorherigen Post zur Entfernung des Soester Schutzstreifens erwähnt

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    2. Nur hat derwesten.de die Stellungnahme des Ministeriums falsch wiedergegeben bzw. zu sehr verzerrt.

      Siehe dazu: http://velocityruhr.net/blog/2016/03/23/soest-schutzstreifen/

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  6. HalverHahn aus Köln23. März 2016 um 16:52

    Die Städte und Gemeinden "können" sich nur an die Maße der Richtlinien (ERA 2010, RASt 06) halten. Dass die dort angegebenen Maße nicht einer angemessenen Radverkehrsinfrastruktur genügen, ist unter Radfahrer teilweise schon bekannt. Wie mir vor 1-2 Wochen mitgeteilt wurde, werden derzeit die RASt überarbeitet. Derzeit im Anfangsstadium, möglicherweise erst 2017 fertig. Hier ist der Ansatzpunkt. Wir Radfahrer sollten unsere Lobbyverbände und alles was wir haben mobilisieren, und dort akzeptable Maße einfordern!

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  7. "Der Straßenabschnitt ist Teil einer Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1 und 274.2). Gemäß § 45 Abs. 1c in der seit 2001-02-01 gültigen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Tempo 30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241)/ ohne Radfahrstreifen (Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237)/ ohne Schutzstreifen (Zeichen 340) umfassen. Bestehende Benutzungspflichten sind demnach aufzuheben. Markierungen von Radfahrstreifen/Schutzstreifen sind zu entfernen. Eine Bestandsgarantie für die Benutzungspflicht von Radwegen/ für Schutzstreifen/ für Radfahrstreifen in Tempo 30-Zonen ist nicht gegeben, sonst wäre sie (wie bei Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger geschehen) explizit formuliert."
    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/T30.html

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  8. Die fragliche Straße in Soest lässt eigentlich keine Zweifel, dass Überholen von Radfahrenden dort nicht erlaubt ist. Die rechte gestrichelte Linie markiert doch außnahmsweise recht gut die linke Grenze der Gefahrenzone. Soest könnte aber auch noch sinnvoller handeln und die ganze Innenstadt Autofrei machen. Bei einem Durchmesser von 1.2 km sollte das Problemlos möglich sein. Man kommt mit dem KFZ sowieso höchstens 500 m weit in Richtung Zentrum.

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