Aktualisiert um 22:38
Die Verkehrsbehörde plant den behindertengerechten Umbau der Hochbahnstation Klosterstern mit einem Fahrstuhl inklusive Anpassung der Haltestellen für Niederflurbusse. Hierzu seien Eingriffe in den Fahrbahn- und "Radwege"-Verlauf am Eppendorfer Baum erforderlich. Da die Fahrbahn im Bereich des angrenzenden Klostersterns erneuerungsbedürftig sind, erwägt die Behörde zusätzlich einen Umbau des Kreisverkehrs. Einige Anwohner und Gewerbetreibende haben deswegen schon Alarm geschlagen, weil sie den Verlust von Bäumen und Parkplätzen und einem Niedergang der Einkaufsstraße Eppendorfer Baum befürchten.
Fakeradwege Eppendorfer Baum
Eppendorfer Baum: Die Fakeradwege sollen aufgehoben werden: Als Ersatz Schutzstreifen |
Neben dem Umbau des Klosterstern-Kreisverkehrs steht auch ein Umbau der Rothenbaumchaussee zwischen Klosterstern und Oberstraße zur Disposition.
Rothenbaumchaussee: Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen fehlen. Bislang dürfen Radler im Schritttempo auf dem Gehweg der Rothenbaumchaussee beim Klosterstern radeln. Das Schrägparken gilt dort allerdings als Kampfparken, wird aber seit Jahrzehnten polizeilich geduldet. Zukünftig könnte es auch dort Schutzstreifen oder Radfahrstreifen geben |
Die Verkehrsbehörde lädt am kommenden Donnerstag zu einer Informationsveranstaltung ein (Kirche St. Nicolai, Harvestehuder Weg, 18-20.30 Uhr). Vom 5. bis 10. Juni soll es ein mobiles Planungsbüro bei der Hochbahnstation Eppendorfer Baum geben. Schließlich wird am 13. Juni ein Planungsworkshop im Gemeindehaus der Kirche veranstaltet. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens sollen nach den Sommerferien vorgestellt werden.
Beliebt, aber gefährlich: Geisterradeln am Klosterstern |
In einer Infozeitung hat der LSBG drei Umbauvarianten für den Klosterstern vorgestellt. Variante 1 beschränkt sich auf den Einbau des Fahrstuhls und der Anpassung des Fahrbahnverlaufs und der Bushaltwstelle am Eppendorfer Baum, Variante 2 schlägt einen benutzungspflichtigen umlaufenden Radweg vor, Variante 3 einen Radfahrstreifen. Bei den beiden letzten Varianten soll die Zweispurigkeit der Kreisfahrbahn aufgehoben werden. Derzeit gilt für die noch vorhandenen Radwege rund um den Klosterstern und am Eppendorfer Baum keine Radwegbenutzungspflicht. Die Radwege genügen nicht den Mindeststandards nach der VwV-StVO.
Planungsvariante 1 [Quelle: LSBG] |
Planungsvariante2 [Quelle: LSBG] |
Planungsvariante3 [Quelle: LSBG] |
Die beiden vorgeschlagenen Radverkehrsführungen sind unter Verkehrsexperten jedoch umstritten. Bei großen Kreisverkehren sollten Hochbordradwege ausreichend von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden. In den Niederlanden ist diese Variante gebräuchlich. Radfahrstreifen sollen in Kreisverkehren jedoch nicht zur Anwendung kommen. Die Stadt Münster hat beispielsweise zur Entschärfung des großen zweispurigen Kreisverkehrs am Ludgeriplatz auf Radwege und Radfahrstreifen bewusst verzichtet. Seit dem Umbau wird dort im Mischverkehr geradelt. Bei einer Trennung von Rad- und Autoverkehr befürchteten die Münsteraner zusätzliche Gefahren für Radler an den Ein- und Ausfahrten, weil Autofahrer durch die Trennung schneller fahren würden. Der Mischverkehr würde Autofahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise animieren.
Kreisverkehr in den Niederlanden |
Abgesetzte Furten an großen nierderländischen Kreisverkehren |
Für den Eppendorfer Baum und die Rothenbaumchaussee ist die Anlage von Schutzstreifen vorgeschlagen.
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Zu Variante 3 fällt mir nur ein: "Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig." (VwV-StVO Rz. 10, zu § 2 Abs. 4 Satz 2 I.3).
AntwortenLöschenVgl. http://www.adfc-hessen.de/public_downloads/dokumente/ADFC-Hessen_2014_Kreisverkehre_www.pdf (Seite 4).
Das wird noch spannend. Weiß bei LSBG niemand von Ausschluss von Radstreifen bei Kreisverkehren? Bislang ist das Fahrbahnradeln ja noch erlaubt, und ich persönlich ziehe diese Variante am Klosterstern vor. Aber mit der Radweglösung von LSBG soll es wieder einen Radwegezwang geben. Ganz wohl ist mir auf einem Radweg an einem Kreisverkehr nicht, zumal beim Klosterstern so viele Knotenarme sind. Sogar das Geisterradeln hat LSBG in der Planungszeitung zur Option gestellt, obwohl auch das aus Verkehrssicherheitsgründen ein No Go ist.
Löschenich dachte ja: "kein Problem, macht man halt nen Schutzstreifen d'raus." -- allerdings sind auch Schutzstreifen in Kreisverkehren nicht zulässig (VwV StVO Randnummer 12 zu §2 Abs 4.
LöschenDas Hauptproblem ist also, dass bei dieser Bürgerbeteiligung Dinge diskutiert werden (sollen), die dann später sowieso nicht gebaut werden dürfen. Möglicherweise werden die noch gebaut, aber ich vermute stark, dass jemand die LSBG rechtzeitig in Kenntnis setzen wird und dann später sogar die Haftungsfrage im Raum steht wenn es doch gebaut worden ist. Ach quatsch, wir sind ja in Hamburg, kein Problem...
Einfach nur zum Erbrechen, was man wegen den Fahrradfahrern aus dieser schönen Stadt macht.
AntwortenLöschenNö - zum Kotzen ist, wie diese "schöne Stadt" seit 60 Jahren für den Autoverkehr geschändet wurde.
LöschenMünster hatte übrigens einige nette Ideen zum Thema:
AntwortenLöschenhttp://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/radverkehr-anlagen_ludgeriplatz.html