11. November 2014

Einparken will gelernt sein

Parking has to be learned

© hamburgize.com / Stefan Warda


Die Freunde des motorisierten Individualverkehrs fühlen sich gern als die überlegenen Verkehrsteilnehmer, wenn es um Regeltreue geht. Schließlich zahlen sie ja irgendwelche Steuern - wie andere Bürger allerdings auch, haben gar Kennzeichen an ihren Vehikeln und meinen nicht regelmäßig bei Rot über Kreuzungen zu fahren, wie es offenbar Radfahrer machen. Beim Telefonieren am Steuer mit dem Mobiltelefon sind Autofahrer Radfahrern gegenüber im Vorteil. Hinter der Karosserie fällt das Vergehen nicht so leicht auf - es sei denn an der Fahrweise. Und womit sich Menschen in den vierrädrigen Wohnstuben sonst noch so alles ablenken entgeht oftmals den meisten anderen Verkehrsteilnehmern durch den Sichtschutz.


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Sehr viele Karossenlenker haben allerdings gewaltigen Nachholbedarf in der Abstellpraxis. Wird das Einparken in den Fahrschulen nicht mehr ausreichend geübt, oder meinen die überlegenen Verkehrsteilnehmer diese Disziplin nicht mehr regelkonform ausführen zu müssen? Ohnehin sollen ja alle Straßen irgendwie zu eng sein und Parkplätze sollen sowieso nie dort sein, wo sie gebraucht werden. Aber selbst wenn legale Plätze für Stehzeuge im Straßenraum vorhanden sind machen es sich viele Freunde der Wohnstuben auf vier Rädern allzu bequem.


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Radfahrer ärgern sich über falsch oder behindernd abgestellte Vehikel. Denn Radfahrer führen keine schützende Karosserie bei sich. Falls eine Autotür sich plötzlich einem Radler entgegenstreckt, sollte dieser auf jeden Fall einen ausreichenden Abstand zum jeweiligen Stehzeug einkalkuliert haben. Um nicht in der gefährlichen Dooringzone zu radeln kann es daher sogar notwendig sein außerhalb eines Schutz- oder Radstreifens zu radeln.


Kampfparken auf dem Schutzstreifen Schwanenwik

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Seitdem am Schwanenwik ein neuer Schutzstreifen als Ersatz für den vormaligen Fakeradweg angelegt wurde haben Autolenker Schwierigkeiten den vorgegeben Platz für Stehzeuge zu finden. Kaum eines der Stehzeuge steht in den abmarkierten Bereichen. Radler werden durch Stehzeuge auf dem Sicherheitsstreifen zum Schutzstreifen gefährdet. Sie müssen dadurch umso näher zur Fahrbahnmitte am äußersten linken Rand des Schutzstreifens radeln, wodurch sich wiederum nachfolgende Fahrzeuglenker eingeschränkt fühlen.


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6 Kommentare:

  1. Viele Neuwagen haben jetzt Einpark-Assistenten. Ich frage mich gerade, ob die überhaupt erkennen können, wie man dort mit dem Sicherheitsstreifen richtig parken soll. Vielleicht parkt man dann "automatisch" falsch. Und wenn der erste schon zu weit links parkt ist es für den nächsten schon schwieriger weiter rechts zu parken usw.
    Hat das chon jemand mal der Polizei gesagt? Gibt es Rückmeldungen?
    Paul

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    1. Es ist kaum anzunehmen, dass die Polizei sich darum kümmert. Die Erfahrungen aus anderen Hamburger Straßenbereichen zeigen, dass der Polizei mehr oder weniger egal ist, in welcher Aufstellung die Stehzeuge abgestellt sind. In der Hochallee zwischen Jungfrauenthal und Eppendorfer Baum hat sich seit Einrichtung der Radfahrstreifen in den 1990er Jahren das Kampfparken etabliert. In Rothenbaumchaussee, Bebelallee, Dorotheenstraße und vielen anderen Straßen wird seit Jahrzehnten täglich quer statt längs geparkt, zum Leidwesen der Fußgänger und Radfahrer. In der Alsterdorfer Straße wird täglich auf dem "Radweg" und Gehweg geparkt. Offenbar befürchten die Behörden massiven Ärger, wenn das Kampfparken zurückgedrängt würde.
      Eine falsch eingestellte "Einpark-App" ersetzt nicht die Verpflichtung richtig zu parken.
      Das Kampfparken an anderen Straßenbereichen habe ich mehrfach der Polizei gemeldet. Reaktion zum Fall Bebelallee: Wo sollen die denn auch parken, die haben sich jetzt daran gewöhnt (Parken auf dem Radweg). Daher wurde dort der Radweg den Stehzeugen überlassen und das Radfahren auf dem nicht befestigtem Gehweg angeordnet. Beispiel Rothenbaumchaussee: Nachdem das PK gegen das Schrägparken vorging hagelte es Protest der Boulevardpresse, daraufhin machte das PK einen Rückzieher . . . In der Alsterdorfer Straße wurde der ehemalige einseitige Zweirichtungsradweg zu einem normalen Radweg ohne B-Pflicht für den Einrichtungsverkehr, das Kampfparken blieb bis heute. In der Habichtstraße wird trotz Beschwerden bis heute außenspiegelschonend geparkt, halbwegs auf dem Fakeradweg, mit Wissen der Polizei.
      Eine für Autofahrer absolut eindeutige Regelung wäre die bauliche Herrichtung einer Parkbucht gewesen mit Bordkante zum Gehweg. Das wäre jedoch sehr teuer geworden. Alle Regelungen mit Gehwegparken ohne Bordkante zum Geh- und Radweg sind fast ausnahmslos zum Nachteil für andere Verkehrsteilnehmer. Siehe dazu das Schrägparken in der Barmbeker Straße zwischen Jarrestraße und Semperstraße, das Parken in der neuen Fuhle bei Alsterdorfer Straße oder in der Buxtehuder Straße (Nordseite). Auf Beschwerden zum außenspiegelschonenden Parken in der Buxtehuder Straße hat das PK nichts unternommen.

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    2. Eigentlich könnte man argumentieren das Parken überall dort komplett abzuschaffen, wo sich die Autofahrer nicht an die Regeln halten. Genauso wird schließlich in vielen Kommunen mit Radlern verfahren. Werden einzelne "Rüpel" oder "Rowdys" unter Radfahrern ausgemacht wird gerne das Radfahren komplett verboten und Radler zum Dasein als Fußgänger bemüht (absteigen und schieben), etwa in Fußgängerzonen oder an Baustellen.

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  2. Naja, das Argument "wo sollen sie denn parken" greift hier ja nicht, denn es ist genug Parkfläche vorhanden. Gerade deshalb ist die Sache so ärgerlich. Es ist doch alles da. Die PKW stehen halt nur zu weit links. Das könnte man aus meiner Sicht durchaus mit Knöllchen ahnden, als erzieherische Maßnahme.
    Aber die Polizei wird dann wieder auf mangeldes Personal verweisen und nix tun.
    Vielleicht könnte das ein Thema für die Zeitungen sein: Mangelnde Parkraumüberwachung gefährdet Radfahrer ohne nennbaren Grund.
    Paul

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    1. Wie schon oben erwähnt ist die Polizei bislang nirgends gegen das "außenspiegelfreundliche" Parken an Habichtstraße, Buxtehuder Str. usw. trotz Beschwerden vorgegangen. In den beiden genannten Fällen könnte die Klage gegen die B-Pflicht indirekt helfen. Das Parken wird sich wohl kaum ändern, wie u.a. das Beispiel Behringstraße zeigt. Dort wurde die Entfernung der VZ315 vor Gericht errungen, das Parken wird nun aber als Kampfparken weitergeführt. Die Polizei hat bislang nicht ausreichend interveniert.

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  3. Ich glaube, das Problem ist auch, dass vielen Autofahrern nicht bewusst ist, dass sie nicht mit den Reifen zwischen den beiden durchgezogenen Linien stehen dürfen. Das habe ich zumindest festgestellt, als ich letztens im Freundeskreis darüber gesprochen habe. Die Bemalung ist einfach ziemlich widersprüchlich und die Kennzeichnung der Parkfläche nicht eindeutig. Warum wird beispielsweise die Fläche zwischen den beiden weißen Linien nicht schraffiert und dann noch eine weiße Linie als Abgrenzung zwischen Parkfläche und Fußweg gezogen.
    Problematischer finde ich übrigens an dieser Stelle die Autofahrer, die so schlecht einparken können, dass sie zur Hälfte auf den Fahrradstreifen stehen. Und solche stelle ich auch zunehmend an der Eilenau und an der Armgartstraße fest. Und auch da interessiert sich die Polizei nicht die Bohne dafür, ob der eh schon schmale Radweg dadurch noch schmaler wird.

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