15. Oktober 2014

Fehlplanung neue Fuhle: Radweg zu schmal

Bad planning new Fuhlsbüttler Straße: Cycle track remains to narrow

© hamburgize.com / Stefan Warda
Fehlplanung neue Fuhle: Benutzungspflichter "Radweg" in der Dooringzone

Die Fuhle wird umgebaut. Vom Ohlsdorfer Friedhof bis zum Barmbeker Bahnhof ist die Straße seit Wochen aufgerissen. Mittlerweile sind aber schon die ersten Ergebnisse der Planung erkennbar. Im oberen Teil der Fuhle haben die Planer weiterhin auf Radwege gesetzt. Ab Alsterdorfer Straße Richtung Süden ist ein erster Abschnitt fertiggestellt. Die Radwegbenutzungspflicht ist auch schon wieder abgeordnet. Der neue Radweg misst in der Breite nur 1,25 Meter. Zu den Stehzeugen, die wie vor dem Umbau auch auf dem Gehbord abgestellt werden sollen, ist ein 0,5 Meter breiter Sicherheitsstreifen vorgesehen. Daran schließt sich ohne eine Bordkante die Fläche für die Stehzeuge an. Ein Teil der Stehzeuge steht aber bis an den nur 1,25 Meter schmalen Radweg. Auf dem Radweg können Radler aber nicht den notwendigen Mindestabstand zu den Stehzeugen einhalten. Sie würden bei Benutzung des Radweges in der Dooringzone fahren.


Fuhle: Außenspiegelfreundliches Parken

Laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beträgt das Regelmaß für benutzungspflichtige Radwege zwei Meter. Das Mindestmaß muss allerdings 1,5 Meter betragen. Parken Autos neben dem Radweg ist zusätzlich ein Sicherheitsstreifen erforderlich. Das Mindestmaß des Radwegs inklusive eines Sicherheitsstreifens muss 1,75 Meter betragen, also in etwa die Breite eines Fahrrades zuzüglich ein Meter Sicherheitsabstand. Unter diesen Bedingungen handelt es sich nur um einen Einrichtungsradweg, auf dem sich Radfahrer nicht überholen können. Das Mindestmaß eines Kopenhagener Radwegs beträgt 2,2 Meter, in den Niederlanden wird eine Radwegbreite von 2,25 Metern empfohlen. In Deutschland kommt fast nirgends das Regelmaß, sondern meist höchstens das Mindestmaß, hier in der Fuhle nicht einmal dieses zur Anwendung.


Radwegbenutzungszwang für zu schmalen Radweg neben zu schmalem Gehweg

Warum aber stehen die Autos auf dem Sicherheitsstreifen, der den Abstand zwischen Stehezeugen und Radweg darstellen soll? Zum einen ist es anz leicht diesen zu überfahren. Es gibt keine Kante, keinen Höhenunterschied. Zum anderen ist der Belag von Parkbucht und Sicherheitsstreifen nahezu identisch. Beides ist im gleichen Grauton gehalten. Der Belag für die Parkbucht besteht aus grauen Wabensteinen, die Sicherheitsstreifen aus quadratischen grauen Betonsteinen. Doch nicht nur in der Fuhle werden Autos gern mit etwas Abstand zur Fahrbahn abgestellt. Und das hat einen triftigen Grund. Autofahrer befürchten, dass die linken Außenspiegelvon vorbeifahrenden Lastern beschädigt werden könnten. Ein weiterer Grund: Bei anhaltendem Verkehrsfluss lässt es sich schneller und bequemer aussteigen, wenn zur Fahrbahn ein größerer Abstand gehalten wird. Das außenspiegelfreundliche Parken wird in vielen Straßen Hamburgs praktiziert, z.B. in der Habichtstraße oder der Buxtehuder Straße (in beiden Fällen handelt es sich um unzulässige Radwegbenutzungspflichten für unbenutzbare Fake-"Radwege"). Solange die Parkbuchten zu schmal sind trifft es den Radverkehr. Eigentlich haben die Planer genau das gemacht, wovor die Regelwerke warnen: ein Kombination von Mindestbreiten, hier also ein zu schmaler Parkplatz neben einem zu schmalem Radweg und einem zu schmalen Gehweg. Denn auch letzter entspricht mit 1,5 Metern Breite inklusive das weißen Blindenstreifens nicht dem Mindestmaß, welches die Regelwerke vorgeben (laut EFA hier mind. 2,1 Meter erforderlich). Die neue Fuhle scheint eine Fehlplanung zu sein. die Planer wollten mal wieder alles in einem Straßenraum unterbringen: Bäume, Stehzeuge, Radweg, Gehweg, Fahrspuren, doch alles zusammen geht nur bei Unterschreitung der erforderlichen Mindestkriterien. Im Bereich der oberen Fuhle scheint genau das eingetreten zu sein, wovor hier schon im Februar gewarnt wurde. Ein Radweg neben Parkplätzen findet dort keinen Platz.



Mehr . . . / More . . . :
 .

15 Kommentare:

  1. Wetten dass es gar nicht lange dauern wird, bis jemand gegen dieses mutwillige Vorgehen der Behörden gegen Radfahrer klagt?

    Und nicht nur Radfahrer sind von diesem Irrsinn betroffen. Die Verwaltungsvorschrift zu benutzungspflichtigen Radwegen: "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen." Und weiter: "„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt [...]"

    Ich sehe auf den Fotos eine Gehwegbreite von etwa einem Meter. Das reicht gerade einmal für EINEN Kinderwagen oder Rollstuhl! Was erlauben sich diese sog. "Verkehrsplaner" eigentlich?!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Meines Wissen zählt der Blindenleitstreifen als Teil des Gehwegs. Somit wären es 1,5 Meter. Aber wie schon erwähnt ist das zu wenig. Die EFA sieht als Regelfall 2,5 Meter Seitenraumbreite, im abgeminderten Fall 2,1 Meter vor. Sind diese Breiten nicht möglich soll der Verzicht auf Flächen für Stehzeuge, die Reduzierung der Anzahl der Fahrstreifen, die Verringerung der Fahrstreifenbreite oder der Verzicht auf gesonderte Radverkehrsanlagen geprüft werden.
      In unmittelbarer Nähe zum Ohlsdorfer Friedhof werden sicherlich auch einige Mobilitätseingeschränkte die Gehwege nutzen. Eine Person mit Rollator misst 0,8 Meter in der Breite, ein Rolli 0,9 Meter. Bei Gegenverkehr wird es eng.

      Löschen
  2. Sollte da im Rahmen dder Klage nicht auch ein Antrag gestellt werden, der zuständigen STVB wegen offensichtlicher Inkompetenz das Recht zu entziehen, Radwegbenutzungspflichten anordnen zu dürfen ?

    AntwortenLöschen
  3. Die Anordnung der RWBP ist nach § 44 VwVfG nichtig, da objektiv ein schwerer Rechtsfehler vorliegt, es wurden nämlich Rechtsvorschriften bei der Anordnung nicht beachtet. Ab auf die Fahrbahn!
    Der Gehweg müßte übrigens mindestens 1,8 m breit sein (EFA; VwV-StVO zu § 2 Abs 4). Der Radweg ist nicht einmal ansatzweise dem Stand der Technik entsprechend. Die ERA 201 verlangt übrigens eine Mindestbreite von 1,6 m für den Radweg, allerdings nur bei geringem Radverkehrsaufkommen. Eine Radverkehrszählung fand sicher auch nicht vor der Planung statt.

    AntwortenLöschen
  4. @hamburgize

    Du hast den Abstand vergessen, den ein Radfahrer zu Fußgängern einhalten muß. Die Rechtsprechung verlangt hier 80-90 Zentimeter. Wie man auf den Fotos sieht kann man diesen Abstand nur einhalten, wenn man knapp an den Autos vorbeischrammt.

    AntwortenLöschen
  5. Danke für den Beitrag. Es ist schon krass, was den Fußgängern dort zugemutet wird. Die Gehweg ist so schmall, dass man nur im Gänsemarsch laufen kann und wenn sich zwei Fußgänger begenen müssen sie sich umdrehen und den Radweg prüfen, damit sie aneinander vorbeikommen. Es bleibt Wahnsinn.

    Was ich nicht verstehe, warum die einzelne Abschnitt der Fuhle so unterschiedlich renoviert werden. Sind dort verschiedene Stellen verantwortlich?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Laut der Verkehrsmengenkarte hat es beim Ohlsdorfer Freidhof 40.000 Autos und südlich der Hebebrandstraße 23.000 Autos. Es geht um die Leichtigkeit des Autoverkehrs.

      Löschen
  6. Lagen die Pläne für diesen Mist rechtzeitig bei Alpha Centauri aus?

    AntwortenLöschen
  7. Breite steht in den Plänen: http://barmbek-baut.de/barmbek-baut-2/fuhlsbuettler-strase/?doing_wp_cron=1413728922.2954180240631103515625

    AntwortenLöschen
  8. Und dort wo dieser "Radweg" endet, an der Einmündung des Rübenkamps, wird man dann überfahren...

    AntwortenLöschen
  9. @hamburgize
    Du schriebst: "Denn auch letzter entspricht mit 1,5 Metern Breite inklusive das weißen Blindenstreifens nicht dem Mindestmaß, welches die Regelwerke vorgeben (laut EFA hier mind. 2,1 Meter erforderlich)."

    In meiner Ausgabe der EFA findet sich auf Seite 15 eine Tabelle, nach der die Mindestgehwegbreite bei diesen Verkehrsstärken, gemischter Wohn und Geschäftsnutzung bei 3 bis 5 Stockwerken 4,30m betragen soll. Das wäre ein bisschen mehr als 2,10m. ;)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Dann haben wir wohl die gleiche EFA-Ausgabe . . .

      Löschen
    2. War nicht böse gemeint ;) Allerdings ist eine Unterschreitung der Gehwegmindestbreite um 2,80m ein schlagenderes Argument als eine Unterschreitung um 70cm. Sowohl als klagender Radfahrer, als auch als klagender Fußgänger könnte man sich so auf VwV I. 2. zu §2 StVO zu Absatz 4 Satz 2) berufen, nach dem benutzungspflichtige Radwge nur dort angeordnet werden dürfen, wo ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

      Löschen
  10. ich verstehe nicht warum der beidseitig, weiße markierungsstreifen vom radweg nur einseitig zwischen den parkbuchten weitergeführt wird.
    gibt es dafür eine logische erklärung?

    AntwortenLöschen
  11. Hi Torben, meld Dich doch mal wieder aktiv bei der IC, wir vermissen Dich! :-)

    Ansonsten: Viele grobe Schnitzer aber v.a. die Fußgänger können einem leid tun, insbesondere die Kinder. Ob das nun besser ist als ein Mischweg? Fußweg mit "Radfahrer frei" wäre imho das Einzige, was hier gehen würde.

    Gruß, Ralf

    AntwortenLöschen