Aktualisiert
Es scheint nicht einfach zu sein Tram- und Radverkehr im Straßenraum angemessen zu berücksichtigen. In Bochums Hauptstraße wurde beim Neubau einer Tramlinie das Fahrbahnradeln verboten und das Gehwegradeln im Schritttempo erlaubt. In Berlins Kastanienallee dagegen wurde das Radeln auf der Fahrbahn erlaubt. Lediglich im Bereich von Haltestellen sollten Radler auf Radwegen fahren. Nun hat das Verwaltungsgericht die Verpflichtung die Radwege an den Haltestellen zu benutzen aufgehoben. Radler haben Wahlfreiheit zwischen Fahrbahnbenutzung und Radwegbenutzung.
Berlin, Kastanienallee: Dieser Radwegzwang entfällt aufgrund der Klage eines Radlers |
Nunmehr haben Radler Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Radweg auf dem Haltestellenkap |
Die nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche, auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführende erheblich gesteigerte Gefahrenlage für eine Radwegbenutzngspflicht bestehe laut Gericht nicht. Wenn eine Tram am Kap halte, werde ein sich verkehrsgerecht verhaltender Radfahrer entweder freiwillig den Radweg benutzen oder – wie der motorisierte Straßenverkehr – hinter der Tram deren Weiterfahrt abwarten. Sofern Radfahrer sich bewusst verkehrswidrig verhielten und Unfälle in Kauf nähmen, indem sie in den Gegenverkehr wechselten, handele es sich um keine das allgemeine Risiko übersteigende Gefahr.
Bochum, Hauptstraße: Fahrbahnverbot wegen Straßenbahngleisen. Mehr . . . |
[Fotos: Klaus Kuliga] |
Bochum, Hauptstraße: Umleitung für Radfahrer wegen Straßenbahnschienen |
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