27. Mai 2014

Kurioser Prozess in Köln: Radler gewinnt gegen Polizist

Cologne: Cyclist Wins Against Policeman

 © hamburgize.com / Stefan Warda
"Radweg" in Köln mitten durch Biergärten

Die Verkehrsregelkenntnis der Ordnungshüter läßt schon mal zu wünschen übrig. So auch in einem aktuellen Fall aus Köln. Ein vierzigjähriger Radler befuhr im November 2013 die Venloer Straße auf der Fahrbahn, trotz vorhandener Radwege. Die Radwegbenutzungspflicht war vierzehn Jahre zuvor aufgehoben worden. Der Radler geriet in Konflikt mit einem ihn überholenden Streifenwagen. Der Polizist verpasste dem Radler einen Bußgeldbescheid wegen Nichtbeachtung der nicht vorhandenen Radwegbenutzungspflicht. Gestern wurde der Fall vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt. Nachdem der Polizist einräumte, dass möglicherweise doch kein blaues Radwegschild im November 2013 an der Venloer Straße vorhanden war stellte die Richterin das Verfahren ein. Ob der Beamte gar nicht wusste, dass lediglich Radwege mit blauen Schildern benutzt werden müssen, falls diese dann auch noch benutzbar sind? Diese Frage konnte vor Gericht nicht mehr geklärt werden.


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1 Kommentar:

  1. Das ist wirklich erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, daß Polizisten vor Gericht in der Regel als unfehlbar gelten, egal wie offensichtlich sie lügen oder sich einfach "nicht mehr erinnern".

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