Die Hamburger Morgenpost bietet aggressiven Atuofahrern mal wieder eine Vorlage Radfahrer in gefährliche Situationen zu bringen. Gestern wartete die Mopo erneut mit einer Falschmeldung auf. Es ging mal wieder um das delikate Thema Radwegbenutzungspflicht.
Wer einen vorhandenen Radweg nicht nutzt oder entgegen der Fahrtrichtung befährt, muss jeweils mit 20 Euro Verwarngeld rechnen.
Im gleichen Block steht jedoch eine dazu widersprüchliche Passage.
Den Radweg müssen Radler nur benutzen, wenn er ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist.
Der letzte Satz wurde jedoch erst auf Hinweis eines Lesers aufgenommen. Dennoch steht er im Widerspruch zur obigen Aussage.
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