25. September 2016

StVO-Novelle: Kinder jeglichen Alters dürfen Radwege benutzen

Cildren of all ages are now allowed to use cycle tracks
Aktualisiert am 26.09.2016

"Radweg" in Hamburg - © Stefan Warda


Letzten Freitag hatte der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen nun auch Radwege benutzen. Der Bundesrat begründet die Freigabe der Radwege für Kinder, weiles Fußgängern nicht vermittelbar sei, wenn ansonsten begleitende Erwachsene auf dem Gehweg radeln würden.

Durch die Änderungen soll das gelebte und dauerhaft verkehrssichere Verhalten auch rechtlich abgesichert werden. Kinder nutzen auch in jungen Jahren Radwege. Es ist den Fußgängern nicht vermittelbar, wenn Kinder und gegebenenfalls auch deren Aufsichtspersonen neben dem Radweg auf dem Gehweg fahren. So ist es außerdem möglich, bei Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern oder mehreren Erwachsenen gemeinsam den Radweg zu benutzen und sich nicht zwischen Radweg und Gehweg aufteilen zu müssen. Beeinträchtigungen von Fußgängern, Kindern und deren Aufsichtspersonen werden hierdurch auf ein Mindestmaß beschränkt.

Pendler, die es eilig haben, benötigen nun noch mehr Geduld, wenn sie schmale "Radwege" benutzen müssen. Für sie dürfte es unangenehm werden, wenn auf den schmalen deutschen "Radwegen" auch noch Kinder mitfahren dürfen. In Dänemark ist es üblich, dass Kinder auf Radwegen fahren. Dort gibt es im Gegensatz zu Deutschland echte Radwege, auf denen der zweispurige Verkehr regulär möglich ist.

Mit der regulären Freigabe der "Radwege" für Kinder dürfte nun nichts mehr im Wege stehen, auch Inlinern, Boardern Scootern, Rollerfahrern und allen anderen Spielgerätenutzern die Benutzung der "Radwege" zu ermöglichen, auch wenn diese dafür wegen Einspurigkeit nicht geeignet sind. Radfahrende Kinder auf schalen "Radwegen" werden sehr wohl zu Beeinträchtigungen für Fußgänger führen, wenn andere Radfahrer die Geduld verlieren und zum Überholen regelwidrig auf Gehwege ausweichen - was bislang ebenfalls schon "gelebtes Verhalten" war. Wenn nicht bald Radwege verbindlich in ausreichender Breite für den zweispurigen Verkehr ausgebaut werden, soll bei der nächsten StVO-Novelle das Gehwegradeln als "gelebtes Verhalten" generell überall erlaubt werden? Die Begründung zur Änderung der StVO kann nur von Politikern verfasst worden sein, die bislang nicht auf deutschen "Radwegen" gefahren sind.


Echter Radweg in Kopenhagen - © Stefan Warda


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7 Kommentare:

  1. Wenn der Entwurf so beschlossen wurde wie er auf der Internetseite des Bundesrats zu finden war müssen Pendler sowieso mehr Geduld mitbringen, da Paragraph 45 Abs 9 gestrichen wird. das dürfte die Anordung von Radwegbenutzungspflichten vor allem außerorts erleichtern.

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  2. Ich kann es ein Stück weit verstehen, dass man als schneller Pendler nicht sehr begeistert von Kindern auf dem Radweg ist.
    Aber, was da radelt ist die nächste Fahrradgeneration. Es ist sehr wichtig den Kindern den Vorteil des Rades als einfachen, schnelles und umweltfreundliches Verkehrsmittel schmackhaft zu machen. Darum finde ich es sehr wichtig mit Kindern zu radeln und gerade auch schon mit allen Regeln und auf dem Radweg!
    Schließlich gibt es nichts besseres als das Radfahren von klein auf und richtig zu erlenen!

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    1. Es spricht überhaupt nichts dagegen Kindern auch schon möglichst früh an das Radfahren heranzuführen. Wenn in Deutschland aber weiterhin schmale "Radwege" vorgehalten werden, die sich unterschiedliche Radfahrer mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten teilen sollen, ohne dass sie sich überholen können, dann muss grundsätzlich für alle Radwege, die nicht für den zweispurigen Verkehr geeignet sind, die B-Pflicht entfallen und ggf. begleitende Maßnahmen für das sicherere Radfahren auf der Fahrbahn ergriffen werden. Dabei sollte Sicherheit für alle vor Leichtigkeit des Autoverkehrs gehen.

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  3. Schade, trotz ihrer Klarstellung bleibt bei mir das "G'schmäckle", dass Sie sich vorallem darüber ärgern künftig "Hindernisse" auf den Radwegen überholen zu müssen... Denn ihr Argument krankt an der Tatsache dass auch für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere den motorisierten Individualverkehr) überwiegend nur einspurige Verkehrsführung vorhanden ist. Und die schaffen es, trotz zum Teil erheblicher Tempounterschiede (man denke nur an Kleinkrafträder oder Kleinroller mit Vmax 25...30 km/h) sich ohne regelwidriges Ausweichen auf Gehwege fortzubewegen.

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    1. Dass bei Ihnen irgendein "Geschmäckle" bleibt, liegt ja an Ihnen. Schade, trotz Klarstellung.
      Um es zusätzlich nochmals klarzustellen: Auf einspurigen Radwegen können Hindernisse nicht überholt werden.
      Und ihr Vergleich mit dem Fahrbahnverkehr krankt an der Tatsache, dass Straßen im allgemeinen nicht einspurige Einbahnstraßen sind, wie es sich ja quasi bei Radwegen verhält. In der Regel kann auf einer zweispurigen Straße das Mofa oder ein Radfahrer überholt werden, indem auf die Gegenfahrspur ausgewichen wird. Dazu brauchen Autos nicht auf Gehwege ausweichen. Und wenn mehr als eine Fahrspur je Richtung vorhanden ist, kann auf die Überholspur ausgewichen werden. Deswegen sollten Radwege schließlich auch so breit sein, dass langsame Radfahrer auf dem ausreichend breiten Radweg überholt werden können.

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    2. Nun ist es ja in Hamburg nicht gerade so, dass der Verkehr auf der Fahrbahn immer in eine Richtung rollt. So dass ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn zum Überholen bei leibe nicht immer möglich ist. Da muss man eben warten bis sich eine sichere Gelegenheit ergibt. So auch nicht anders beim Überholen langsamerer Radfahrer. Daher sehe ich nicht, dass der Vergleich hinkt. Deshalb glaube ich auch, dass ihr Ruf nach Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur (den ich grundsätzlich begrüße) aufgrund erhöhter Anzahl langsamerer Radfahrer auf Radwegen nicht erhört werden wird.
      Bleibt also auf nicht absehbare Zeit der bewährte Grundsatz: "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" - gerade der Stärkeren/ Schnelleren gegenüber den Schwächeren/ Langsameren.

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  4. Es ist richtig, dass der Verkehr in Hamburg auf der Fahrbahn nicht immer nur in eine Richtung rollt. Bei Gegenverkehr kann also, wie festgestellt, falls keine durchgezogene Mittellinie oder ein Grünstreifen, usw. vorhanden, zum Überholvorgang auf die linke Fahrspur ausgewichen werden. Und da es nicht verboten ist, bei einer vorhandenen Lücke auf der Fahrbahn zu überholen, ist das Überholprinzip auf der Fahrbahn nicht vergleichbar mit einspurigen "Radwegen". Auf einspurigen "Radwegen" kann nicht überholt werden, wenn nicht REGELWIDRIG entgegen der StVO über den Gehweg gefahren wird. Daher hinkt der Vergleich, da das Überholen über Gehwege verboten ist, während das Überholen über die zweite Fahrspur nicht verboten ist. Radfahren auf Gehwegen ist in Deutschland weiterhin verboten, wenn nicht irgendwelche Verkehrszeichen das Gehwegradeln erlauben. Nur Kinder dürfen auf Gehwegen Radeln, neuerdings auch Erwachsene, wenn die Kinder begleiten (laut ADFC).

    Wenn eine Mülltonne auf einem Radweg steht und diesen dadurch blockiert, darf der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Er darf aber nicht auf den Gehweg ausweichen. Wenn der Radfahrer sich in einen Fußgänger verwandelt, und am Hindernis vorbeigeht und dabei sein Fahrrad schiebt, wäre das nicht zu beanstanden.
    Wenn eine Mülltonne oder sonstwas die Fahrbahn blockiert, darf der Autofahrer nicht auf den Gehweg ausweichen, um das Hindernis auf der Fahrbahn zu umfahren. Er muss warten, bis die Fahrbahn frei ist, oder kann wenden, wenn es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt.

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