Aktualisiert am 02.05.2024
Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda |
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." [aus §5 StVO]
Zukünftige "Veloroute" 1, Lobuschstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda |
Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda |
Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda |
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Die vor ein paar Monaten verschämt von der Polizei genau dort in Ottensen aufgestellten Hinweisschilder zum Mindestabstand 1,5m sind leider längst zerbröselt.
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis - jetzt aktualisiert
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