1. Mai 2024

Das muss dieser ausreichende Seitenabstand sein, von dem alle reden . . .

 

 Aktualisiert am 02.05.2024

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

 

 

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." [aus §5 StVO]

 

 

Zukünftige "Veloroute" 1, Lobuschstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

Zukünftige "Veloroute" 1, Klausstraße: "Schutzstreifen" - © Stefan Warda

 


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2 Kommentare:

  1. Die vor ein paar Monaten verschämt von der Polizei genau dort in Ottensen aufgestellten Hinweisschilder zum Mindestabstand 1,5m sind leider längst zerbröselt.

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