12. Dezember 2017

Hamburg: Neue Gehwegbenutzungspflicht für die Holstenstraße

Hamburg: New mandatory sidewalk cycling at Holstenstraße


Holstenstraße 201 neuerdings mit Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Die angekündigte Gehwegbenutzungspflicht für die Holstenstraße wurde mittlwerweile umgesetzt. Radfahrer müssen nun zwischen Holstenstraße 199 und dem Holstenplatz nicht mehr auf der Fahrbahn fahren, sondern auf dem beengten Gehweg. Bislang endete der an der Kreuzung mit der Suttnerstraße benutzungspflichtige Radweg bei Haus-Nr. 199 kurz vor der Kreuzung mit dem Holstenplatz. Eine Umgestaltung der Kreuzung ist mit dem Bau der Veloroute 13 vorgesehen.


Holstenstraße 199, Ende des b-pflichtigen Radwegs vor Anordnung der Gehwegbenutzungspflicht: Radler mussten auf die Fahrbahn ausweichen - © Stefan Warda



Mehr . . . / More . . . :
.

1 Kommentar:

  1. Ich möchte eine kleine Ungenauigkeit anmerken. Es gibt keine "Gehwegbenutzungspflicht". Mit dem blauen Schild wird der bestehende Gehweg zusätzlich zum Radweg (gemeinsamer Geh- und Radweg). Dieser Radweg muss benutzt werden. Darum heißt es "Radwegbenutzungspflicht" und nicht "Gehwegbenutzungspflicht".

    AntwortenLöschen