Hamburgs Radfahrer sind Kummer gewohnt. Zu den gewohnten Ärgernissen wie Wildparker oder schlechte Radwegeoberflächen zählen auch Radwegelücken. Sowohl bei älteren Radwegen, als auch bei neu gestalteten Radwegen tauchen unvermittelt Lücken auf. Radfahrer müssen dann auf angrenzende Fahrbahnen ausweichen. Viele Radfahrer halten sich an den eingebauten Lücken nicht an die Fahrbahnbenutzungspflicht, was im Falle eines Unfalls mit einem beteiligten Fußgänger zum Nachteil des Radfahrers ausgehen kann. Besonders spektakulär ist der Einbau der Lücken im Verlauf der Radwege entlang der Luruper Hauptstraße und Luruper Chaussee. An den meisten Bushaltestellen ist der gut ausgebaute Radweg für einen z.T. sogar längeren Abschnitt unterbrochen. Eine Aufleitung auf die Fahrbahn ist nicht eingebaut. Das Befahren des Gehwegs im Bereich der Lücken bleibt verboten. Solche Schikanen sind einer "Fahrradstadt" jedoch nicht würdig.
Luruper Hauptstraße, Radweglücke und Gehwegradler - © Stefan Warda |
Eine weitere Lücke bestand bis vor kurzem an der Holstenstraße kurz vor der Kreuzung mit dem Holstenplatz. Der auch dort benutzungspflichtige Radweg endet kurz vor der Kreuzung. Weder war eine sichere Aufleitung auf die Fahrbahn, noch das Gehwegradeln vorgesehen. Nach Kritik wurde das Gehwegradeln verpflichtet angeordnet und somit Rechtssicherheit für die in der überwiegenden Mehrzahl auf der Gehweg Radelnden geschaffenen.
Eine ganz neu gestaltete Lücke im Verlauf eines benutzungspflichtigen Radwegs gibt es auf der Rentzelstraßenbrücke. Vom Messeplatz kommend gilt ab der Querung mit der Tiergartenstraße die Radwegbenutzungspflicht über die Verbindungsbahn auf der Rentzelstraßenbrücke. Genau am Ende der Brücke unmittelbar vor der Kreuzung mit den Straßen An der Verbindungsbahn und Schröderstiftstraße endet der benutzungspflichtige Radweg. Bis zum querenden neu gestalteten Radweg klafft eine Lücke, die als Gehweg gestaltet wurde. In Verlängerung der Flucht des endenden Radwegs steht mittendrin ein Ampelmast.
Rentzelstraße / Tiergartenstraße - © Stefan Warda |
Rentzelstraßenbrücke, Radweglücke - © Stefan Warda |
Auch die Nachbarkommune Norderstedt hat sich auf Radwegelücken spezialisiert. Handlungsbedarf wird aus Sicht der Kommune nicht gesehen, denn die Stadt vertritt die Ansicht, dass die Radwegbenutzungspflicht, die mit dem Ende des Radwegs endet, auch für den anschließenden Gehweg gelten würde.
Norderstedtt, Ulzburger Straße: Radweglücke - © Stefan Warda |
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Rechtssicherheit wurde zum Glück nicht nur für die "Radelnden" geschaffen, sondern für alle Radfahrer, also auch für die Mitleser, die vielleicht künftig mal dort radeln werden ;-)
AntwortenLöschenSteht irgendwo in der StVO, dass Radwege rot sind? Oder sind da evtl. nur die roten Pflastersteine ausgegangen, oder ist die weiße Begrenzungsfarbe abgeblättert?
AntwortenLöschenAllein die 100% Erkennung von Radwegen verhindert schon, dass es jemals autonom Fahrende Fahrräder gibt.