Fulhsbüttler Straße 763 seit Dezember mit legalisiertem Parken am Fakeradweg im Dooringbereich |
Alle zwei Jahre präsentiert die Verkehrsbehörde den „Fortschrittsbericht zur Radverkehrsstrategie für Hamburg“. Der nächste dieser Berichte müsste in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Dort soll über den Fortschritt der 2008 von Verkehrssenator Axel Gedaschko (CDU) vorgestellten Radverkehrsstrategie berichtet werden. Denn mit der Strategie hatte sich die Stadt Hamburg zu Zielen verpflichtet und zu einem großen Maßnahmenpaket.
Eine dieser Maßnahmen
betrifft als planerische Daueraufgabe Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Radverkehrs
durch zu schmale Kfz-Parkstreifen oder fehlende Sicherheitsräume zwischen
parkenden Fahrzeugen und Radverkehrsanlagen zu vermeiden.
1-7 Bei der Verbesserung vorhandener Radwege gilt der Grundsatz „Qualität
vor
Quantität“. Wenn Radwege zu schmal sind oder Sicherheitsräume zu
parkenden
Fahrzeugen fehlen, reicht eine einfache Belagserneuerung nicht
aus. Dann
ist der Querschnitt neu aufzuteilen und ggf. der Einsatz
alternativer Führungsformen
wie Radfahrstreifen oder Schutzstreifen zu prüfen. Dabei sollen im
Interesse einer gleichberechtigten Behandlung des Radverkehrs im
Straßenverkehr
grundsätzlich die in den Regelwerken empfohlenen Standardmaße
verwirklicht werden. Eine Beschränkung auf die Mindestmaße erfolgt
nur bei
unabweisbarer Notwendigkeit.
1-12 Bei der Planung von Radverkehrsanlagen (Neubau und
Grundinstandsetzung)
ist verstärkt darauf zu achten, dass Gefährdungen und
Beeinträchtigungen des
Radverkehrs durch zu schmale Kfz-Parkstreifen oder fehlende
Sicherheitsräume
zwischen parkenden Fahrzeugen und Radverkehrsanlage vermieden
werden. Ggf. muss das Parken neben dem Radweg durch
straßenbauliche
Maßnahmen unterbunden werden, oder es ist eine andere Art der
Radverkehrsführung
vorzusehen.
Die Verkehrsdirektion wird kritische Fälle legalen Parkens neben
Radwegen
überprüfen und – in Abstimmung mit der BSU – nach geeigneten
Lösungen
suchen. Zur Entschärfung der Parkproblematik sollen insbesondere
in dichten
Wohngebieten verstärkt auch Möglichkeiten für kostenpflichtige
Stellplätze
außerhalb des Straßenraumes geprüft werden.
Die Verkehrsdirektion soll kritische Fälle legalen Parkens
neben Radwegen überprüfen und nach für die Sicherheit des Radverkehrs geeigneten
Lösungen suchen, entsprechend der gültigen Regelwerke. Doch ganz im Gegensatz
dazu stimmte genau diese Verkehrsdirektion der Umwandlung bislang illegalen Parkens
neben einem benutzungspflichtigem äußerst schmalen Radweg in legales Parken mit
Verkehrszeichen 315 zu. Die Straßenverkehrsbehörde beim PK34 ordnete im
Dezember 2014 aus Gründen „der Sicherheit und Ordnung des Verkehr“ die
Neuregelung des „ruhenden Verkehrs“ in der Fuhlsbüttler Straße 763 an. Trotzdem
der Radweg nur einen Meter breit ist und daher durch das neuerdings erlaubte Parken unmittelbar bis
an den Radweg beim Befahren des Radwegs kein Sicherheitsabstand zu den Stehzeugen
eingehalten werden kann, stimmte die Verkehrsdirektion der vom PK34 getroffenen
Entscheidung zu.
An der zur Rede stehenden Örtlichkeit werden
Fahrzeuge regelmäßig ordnungswidrig zum Parken abgestellt. Nach Prüfung ist das
PK 34 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Parken zugelassen werden kann. Im
Einvernehmen mit der VD 52 und dem BA-N/ MR 23 ordnet das PK 34 das
Gehwegparken in Längsaufstellung an.
Im Rahmen der Radverkehrsstrategie wäre die vorgenommene
Veränderung kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Auf jeden Fall wird
dieser Rückschritt, wie auch andere Pannen auf dem Weg zu einer
fahrradfreundlichen Stadt, nicht im Propagandabericht zur Radverkehrsstrategie
Erwähnung finden. Der immer noch nicht eingeführte Winterdienst, der seit fünf
Jahren versprochen wird, findet zwar immer wieder Erwähnung im
Propagandabericht. Es gibt aber keinen Winterdienst.
Dies haben entsprechend sogar Hamburgs Radfahrer beim Fahrradklima-Test bestätigt.
Für den aus Sicht der Verkehrsbehörde existierenden „Winterdienst“ gaben
Hamburgs Radler die Note 5,2 - in Worten „Fünf minus“. In der Schule wäre mit
solch einer Note die Versetzung gefährdet.
Spätestens seit der Klage eines Radfahrers gegen die
Anordnung des Parkens unmittelbar neben einem Radweg in der Hamburger
Behringstraße sollte allen Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden und
Verkehrsdirektion klar sein, dass Parken neben Radwegen ohne ausreichenden
Sicherheitsraum für den Radler nicht funktioniert. Der Radler konnte vor
Gericht erreichen, dass die Verkehrszeichen 315 entfernt wurden, und dass bei
weiteren Beeinträchtigungen durch Stehzeuge neben oder am Radweg
Absperrelemente eingesetzt werden sollen. Zum anderen beweist dieser Fall, dass
Verkehrssicherheit für die Polizei und Straßenverkehrsbehörden ein sehr weit
dehnbarer Begriff ist und diese Behörden ihre Glaubwürdigkeit erneut aufs Spiel setzen.
Fuhlsbüttler Straße 763 zuvor ohne VZ315 - mit Kampfparker |
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Aus der Presse vom 15.März 2015!
AntwortenLöschenEine 23-Jährige hat sich bei einem Fahrradunfall in Hamburg-Wandsbek lebensgefährlich am Kopf verletzt. Die junge Frau war am Freitagnachmittag an einem geparkten Lieferwagen vorbei auf die Straße gefahren. Dabei übersah sie einen 34-jährigen Fahrradfahrer und stieß mit ihm zusammen, wie die Polizei in Hamburg am Samstag mitteilte. Ersten Erkenntnissen zufolge trug die Frau keinen Helm. Der 34-Jährige erlitt bei dem Umfall eine Platzwunde.
Nachzulesen unter Helme und Verkehrssicherheit
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