Wer auf einem Radweg radelt, darf daurauf vertrauen, dass erwachsene Fußgänger auf dem angrenzenden Gehweg sich verkehrsgerecht verhalten und nicht urplötzlich ohne Blick den Radweg queren. Das Saarländische Oberlandesgericht hat die Klage einer Fußgängerin gegen einen Radfahrer, mit dme sie kollidierte, abgewiesen (Az.: 4 U 3/11). Radfahrer müssten schließlich vorsorglich absteigen und ihr Rad schieben, um bei urplötzlichem Richtungswechsel der neben dem Radweg flanierenden Fußgänger jederzeit noch rechtzeitig bremsen zu können, so die Richter.
Das Urteil sollte eine Mahnung an die Kommunen sein, die Radfahrer und Fußgänger bei den in Deutschland typischen Bordsteinradwegen immer noch zusammen auf Konfliktkurs schicken.
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