Hamburg: Overtaking of cargobikes impossible
Neuer Pferdemarkt (B4): Benutzungspflichtiger Radweg - © Stefan Warda |
2015 wurde der benutzungspflichtige Radweg am Neuen Pferdemarkt im Verlauf der B4 ausgebaut. Leider genügt dieser Radweg nicht den Ansprüchen des damaligen, heutigen und zukünftigen Radverkehrs einer gewünschten Fahrradstadt. Cargobikes können auf diesem Radweg nicht einmal (sicher) überholt werden. In Hamburg braucht es deutlich mehr Platz fürs Rad.
Neuer Pferdemarkt (B4): Benutzungspflichtiger Radweg kurz nach Fertigstellung Ende 2015 - © Stefan Warda |
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VwV zur StVO zu §2 zu Absatz 4 Satz 2 II. 2. a) cc) Randziffer 23:
AntwortenLöschenDie vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehensich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S.809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;