Aktualisiert um 19:53 Uhr
Die radverkehrsunfreundliche Kommune Norderstedt verlangt von Radfahrern an manchen Kreuzungen sich in Fußgänger zu verwandeln. Um an der Kreuzung Ulzburger Straße / Steindamm von der Hauptstraße in die Nebenstraße abzubiegen, sollen Radfahrer vom Fahrrad absteigen und in den Fußgängermodus wechseln. Dies hat ein Mitarbeiter der Verwaltung über das "RADar!"-Programm schriftlich bestätigt.
Für eine sicherere Querung sollte derzeit gehender Weise die Fußgängersignalanlage genutzt werden. Umso die Ulzburger Straße zu queren, wie auch danach den Steindamm um auf die rechte Fahrbahnseite zu gelangen.
Von Autofahrern wird an gleicher Kreuzung keine solche Schikane verlangt. Autofahrer dürfen für die gleichen Wegebeziehungen fahrend die Kreuzung passieren. Einziger Trost: Die Kreuzung soll demnächst neu überplant werden.
Die Stadtverwaltung verscheigt allerdings, dass Radfahrer gemäß StVO dennoch die Kreuzung fahrend pasieren dürfen: Wer sich derzeit als Radfahrer an der betroffenden Kreuzung betätigen will, darf jedoch trotz der Auffassung der Verwaltung radfahrend die Kreuzung passieren. Dazu muss er jedoch entgegen der Gehwegbenutzungspflicht rechtzeitig vor der Kreuzung den Gehweg verlassen und auf der Fahrbahn fahrend die Kreuzung passieren. Die Straße ist keine Kraftfahrzeugstraße, für Radfahrer Wegebeziehungen zu verbieten ist dort nicht zulässig. Für die verquere Ansicht, dass Radfahrer innerstädtische Kreuzungen nicht passieren dürfen, verdient die Stadt Norderstedt, die als Mitglied in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH) besonders "fahrradfreundlich" sein will, einen Negativpreis als besonders radverkehrsunfreundliche Kommune.
Norderstedt, Ulzburger Straße: Radweglücke im Bereich einer Bushaltestelle (Fahrbahnbenutzungspflicht) - © Stefan Warda |
Das vermeintliche Schieben an der Kreuzung Ulzburger Straße / Steindamm ist nicht der erste Fall einer blamablen Antwort der Stadtverwaltung im Rahmen des "RADar!"-Programms. Zu den Lücken im Verlauf des eigentlich b-pflichtigen Radwegs entlang der südlichen Ulzburger Straße, wo an Bushaltestellen Gehwegabschnitte den Radwegverlauf trennen, behauptete die Stadtverwaltung via "RADar!", dass Radfahrer dort auf den Gehwegen fahren müssten, obwohl keine Verkehrszeichen das Radfahren dort auf den Gehwegen erlauben oder gar vorschreiben. Noch haben einzelne Mitarbeiter der Stadtverwaltung wenig Fachkenntnisse bezüglich der gültigen Richtlinien und Rahmenbedingen für den Radverkehr. Norderstedt muss auf dem Gebiet dringend nachbessern.
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Aber was ist daran fahrradunfreundlicher als der Zustand in anderen Kommunen, dass das besonders ausgezeichnet werden muss? Das ist leider die Standard-Realität.
AntwortenLöschenMein Eindruck ist, dass in NO fast alle Radfahrer auf fast allen Wegen abseits von Fahrbahnen in allen nur erdenklichen Richtungen unterwegs sind. Egal, ob das erlaubt oder gefordert ist. Deshalb kommt dort und eben auch ganz speziell in der Ulzburger Str. für mich nur Fahrbahnradeln in Frage. An zu knappes Überholen und Gehupe von Automenschen habe ich mich in zig Jahren im hamburger Stadtverkehr gewöhnt ...
AntwortenLöschenSind wahrscheinlich in Norderstedt zum großen Anteil die gleichen, wenn nicht sogar die selben Autofahrer, die auch in Hamburg so herumdüsen.