20. Juli 2017

Hamburg: Kleiner Burstah seit Ende letzten Jahres ziemlich unfrei für Radgegenverkehr "freigegeben"

Hamburg: Fake bidirectional cycling at Kleiner Burstah

Aktualisiert am 21.07.2017
Kleiner Burstah / Willy-Brandt-Straße - © Stefan Warda


Einbahnstraßenfreigaben scheinen in Hamburg eine einfache Angelegenheit zu sein. Das beweisen die vielen Pannen, die dazu führen, dass zahlreiche Versuche, Radfahrern den Gegenverkehr in Einbahnstraßen zu ermöglichen, misslingen. Ein neues Beispiel dazu ist der Kleine Burstah nahe des Rathauses. Mit der Umgestaltung des Großen Burstahs im Rahmen eines Business Improvement Districts (BID) Ende letzten Jahres wurde auch der Kleine Burstah teilweise umgestaltet. Für den Großen Burstah gilt seitdem Tempo 25 - wie auch in der Mönckebergstraße, der Kleine Burstah ist Tempo-20-Zone. Das neue Tempolimit erlaubte den Radgegenverkehr auf dem Kleinen Burstah, der bis zum Umbau eine reine Einbahnstraße war.


Kleiner Burstah / Willy-Brandt-Straße: Bei mehrreihig aufgestelltem Gegenverkehr kann es unmöglich sein in den Kleinen Burstah einzufahren - © Stefan Warda

Kleiner Burstah / Hopfenmarkt: Endgültig kein Durchlass für Radfahrer - © Stefan Warda

Kleiner Burstah / Großer Burstah: Für welche Verkehrsteilnehmer wurde das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) aufgestellt? - © Stefan Warda


Doch wie in so vielen anderen Fällen hat es mit dem Versuch der Einbahnstraßenfreigabe nicht geklappt. Die Einfahrt in den Kleinen Burstah von der Willy-Brandt-Straße oder der Holzbrücke aus ist nicht gerade einfach oder sogar unmöglich, weil neben den aus dem Kleinen Burstah ausfahrenden Autos zur Willy-Brandt-Straße keine Radspur eingerichtet wurde. Stellen sich Autos an der Haltelinie mehrreihig auf, können Radfahrer nicht entgegen fahren. Zweites und noch ernsthafteres Problem ist das Verbot der Einfahrt in den Abschnitt ab Hopfenmarkt. Ob die Straßenverkehrsbehörde dort demnächst noch nachbessern wird?


Großer Burstah / Kleiner Burstah: Dem Autoverkehr wird Radgegenverkehr signalisiert - © Stefan Warda

Kleiner Burstah / Großer Burstah - © Stefan Warda



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3 Kommentare:

  1. wieder mal ein fall von, in Hamburg traut sich keiner Farbe in die Hand zu nehmen.
    Wieso wird nicht mindestens ein Radstreifen auf die Straße gepinselt?! Genug Platz ist doch allemal vorhaden.

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  2. Was soll die Straßenverkehrsbehörde denn auf die Straße pinseln? StVO §45 (1c) besagt, dass in Tempo-30-Zonen (und verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen) weder Fahrstreifenbegrenzungen=Radfahrstreifen noch Leitlinien=Schutzstreifen zulässig sind.

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  3. Das Einfahrt-Problem ist ziemlich verbreitet. Auch bei nur etwas mehr als einspurig Platz sollen sich aus der Einbahnstraße ausfahrende KFZ im Mündungsbereich ja einordnen. Damit wäre ein Linksabbieger immer im Weg. In der Praxis sind Einbahnstraßen oft nicht allzu sehr belastete Straßen und ein kurzer Moment des Wartens, sich Verständigens ist durchaus zumutbar. Das verlangt man in beengten Verhältnissen ja von allen Verkehrsteilnehmern. Was gar nicht geht sind natürlich dann mittendrin Durchfahrtsverbote. Sieht aber mehr nach einer Baustellenbeschilderung aus und da ist einfach solange kein Kraut gegen gewachsen, wie Bauarbeiter einfach in die Schilderkiste reingreifen und irgendwas rausziehen dürfen, ohne dass das Konsequenzen hätte. Zwei Mal bei dergleichen Firma Punkte in Flensburg verteilt und die Lernleistung würde exponentiell ansteigen...

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