8. Januar 2017

Hamburg: Geisterradelabschnitt im Verlauf der Veloroute 4 beseitigt

Hamburg: Rule-violating along cycle route no more required
Aktualisiert um 15:10 Uhr

Veloroute 4, Hudtwalckerstraße / Leinpfad: Das Befahren des linken Radwegs ist erlaubt. Die Lücke im Verlauf der Veloroute stadteinwärts wurde somit geschlossen - © Stefan Warda


Weniger Geisterradeln im Verlauf der Veloroute 4

Seit Verlängerung der Veloroute 4 von der Krugkoppel über Leinpfad, Hudtwalckerstraße und Bebelallee weiter in Richtung Norden wurde an der Hudtwalckerstraße nachgebessert. Bislang wurde davon ausgegangen, dass Radfahrer sich dort regelwidrig als Geisterradler verhielten oder sich in Fußgänger verwandelten. Nunmehr dürfen Radfahrer legal stadteinwärts von der Hudtwalckerstraße in den Leinpfad wechseln. Entsprechende Verkehrszeichen erlauben es mittlerweile, den linksseitigen Radweg zu befahren. Dies war zuvor nicht erlaubt.


Veloroute 4, Hudtwalckerstraße / Leinpfad: Geisterradler im Verlauf der Veloroute vor dem Umbau - © Stefan Warda

Veloroute 4, Hudtwalckerstraße / Leinpfad: Den stadtauswärts fahrenden Radfahrern wird der Radgegenverkehr nicht angezeigt - © Stefan Warda

Veloroute 4, Hudtwalckerstraße 2: An dieser Stelle wird Radfahrern Richtung stadtauswärts angezeigt, dass sie auf dem im weiteren Verlauf nur max. ein Meter breiten Radweg im Bereich der Dooringzone von Stehzeugen mit Radgegenverkehr zu rechnen hätten - © Stefan Warda


"Kampfradlerkreuzung" am Leinpfad weiterhin vorhanden

Die Unterbrechung der Veloroute 4 entlang des Leinpfads stadtauswärts an der Kreuzung mit der Mövenstraße ist trotz Meldung an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde vor zwei Jahren bis heute nicht behoben. Radfahrer müssen weiterhin vom Leinpfad in die Mövenstraße abbiegen. Der Leiter der örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden sieht seit zwei Jahren keine Veranlassung, dieses Problem zu ändern - vermutlich weil Radfahrer nicht zum Straßenverkehr zählen.


Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Radfahrer müssen hier immer noch trotz Wissen der Straßenverkehrsbehörde rechts abbiegen - abweichend vom Verlauf der Veloroute - © Stefan Warda

Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Schon vor zwei Jahren der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet - © Stefan Warda


Vorgegebenes Geisterradeln: Weitere "Kampfradlerkreuzungen" im Verlauf von Hamburger Velorouten

Auch an anderen Stellen weichen Veloroutenführungen von erlaubten Verkehrsführungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung deutlich ab - an manchen Stellen schon seit vielen Jahren. Dies betrifft z.B. die Veloroute 2 an der Kreuzung Reichsbahnstraße / Kieler Straße / Olloweg, Tornquiststraße / Doormannsweg und Weidenstieg / Fruchtallee / Weidenallee. Auch im Verlauf der Velorouten 3 und 4 gibt es seit Jahrzehnten (!) eine Problemstelle. Stadtauswärts können Radfahrer auf der Fahrbahn an der Kreuzung Neuer Jungfernsteig / Lombardsbrücke dem Verlauf der Veloroute nicht folgen. Seitdem im Verlauf der Veloroute 3 an der Kreuzung Bogenstraße / Beim Schlump / Grindelallee die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben worden war, darf stadteinwärts in Richtung Rutschbahn der linke Radweg nicht mehr befahren werden. Das entsprechende Verkehrszeichen fehlt dort. Alle Radfahrer, die dem Verlauf der Velorute 3 in Richtung Rutschbahn folgen, gelten im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung als "Geisterradler". Und wer die Verkehrsregeln genau auslegt, der kommt zu dem Schluß, dass selbst im Verlauf der relativ neuen Veloroute 8 im Verlauf der Hammer Landstraße das Radfahren stadtauswärts nicht erlaubt ist. Dazu fehlt dort ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zusatzzeichen 1022-10), welches das linksseitige Radfahren erlauben würde. Ohne dieses Zeichen darf der linksseitige Radweg am U-Bahnhof Burgstraße gemäß der StVO nicht befahren werden.

Fehlerhafte Kreuzungen führen zu regelwidrigem Verhalten

Erwarten die Behörden im Verlauf von ausgewiesenen Velorouten regelwidriges Verhalten von Radfahrern, müssen sich Polizei und Straßenverkehrsbehörden auch nicht über ähnliches regelwidriges Verhalten an anderen Stellen im Hamburger Stadtgebiet wundern. Regelkonformes Verkehrsverhalten und mehr Verkehrssicherheit wäre über regelkonforme Verkehrsführungen erreichbar. Radverkehrsführungen, die nicht befolgt werden dürfen, sind in etwa vergleichbar mit blauen Wegweisern (VZ 430), die den Autoverkehr auf dem Weg zu den Elbbrücken oder zur Autobahn durch die Mönckebergstraße oder die Spitalerstraße leiten würden.



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