Aktualisiert um 19:42 Uhr
Poppenbütteler Weg / Goldröschenweg: Im Kreuzungsbereich sollen die Fakeradwege durch Radfahrstreifen ersetzt werden - © Stefan Warda |
Bislang kaum beachtet wurden die nicht vorhandenen oder unbenutzbaren Fakeradwege im Verlauf der zukünftigen Veloroute 14 entlang des Poppenbütteler Weges. Für ein ganz kleines Teilstück soll demnächst eine Veränderung eintreten. Im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms soll die Kreuzung Poppenbütteler Weg / Goldröschenweg / Tegelsbarg umgebaut werden. Die Bushaltestellen sollen vom Poppenbütteler Weg in den Tegelsbarg verlegt werden. Dies soll Radfahrern im Kreuzungsbereich im Verlauf des Poppenbütteler Weges ermöglichen auf Radfahrstreifen als Ersatz für die bisherigen maximal ein Meter breiten, aber meist zugewachsenen, benutzungspflichtigen Fakeradwege zu nutzen.
Poppenbütteler Weg / Goldröschenweg: Fakeradweg und Kampfradler - © Stefan Warda |
Der Poppenbütteler Weg ist Teil des Ring 3. Die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht für die nicht vorhandenen oder unbenutzbaren Fakeradwege erlaubte es den Straßenverkehrsbehörden Tempo 60 anzuordnen. Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht ist allerdings widerrechtlich, da die Fakeradwege unbenutzbar oder gar nicht vorhanden sind. Radfahrer müssen demnach, wenn sie nicht als Gehwegradler gegen Verkehrsregeln verstoßen wollen, auf der Fahrbahn fahren - bei erlaubtem Tempo 60. Keine Frage, dass Radfahrer auf der Fahrbahn des Poppenbütteler Wegs von Autofahrern als unerwünscht betrachtet werden und in gewohnter Weise aggressiv gedemütigt bzw. gefährdet werden.
Poppenbütteler Weg / Tegelsbarg: Hinter der Kreuzung soll der Radfahrer zukünftig vom geplanten Radfahrstreifen auf diesen benutzungspflichtigen Fakeradweg geleitet werden - © Stefan Warda |
Poppenbütteler Weg: Der Fakeradweg hinter der Kreuzung mit Tegelsbarg wird noch lange erhalten bleiben - © Stefan Warda |
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Den ARAS aus dem Goldröschenberg und den Radfahrstreifenstummel aus dem Tagelsberg hätte man sich in der Planung sparen können, denn so werden Radfahrer unnötig rechts von Rechtsabbiegern geführt.
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