Laut einem Artikel der WAZ will die Bundesregierung die StVO novellieren. Die bislang vage definierte Regelung für die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht soll näher definiert werden. Bislang hatten Gerichte entschieden, dass die Radwegebenutzungspflicht nur bei einer außergewöhnlichen Gefahrenlage angeordnet werden dürfe.
Nun wolle Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen die Straßenverkehrsbehörden den Radwegezwang anordnen dürfen. Werden dadurch Möglichkeiten geschaffen bei unbenutzbaren "Radwegen" Fahrbahnbenutzungsverbote auszusprechen? Kommt dieser neue Katalog auf den Prüfstand vor Gericht?
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Außerdem will
das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog
vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen
die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen
dürfen.
Bundesregierung will mehr Rechte für Radfahrer durchsetzen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/bundesregierung-will-mehr-rechte-fuer-radfahrer-durchsetzen-id10924902.html#plx1045723591
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http://www.derwesten.de/politik/bundesregierung-will-mehr-rechte-fuer-radfahrer-durchsetzen-id10924902.html#plx1045723591
Außerdem will
das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog
vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen
die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen
dürfen.
Bundesregierung will mehr Rechte für Radfahrer durchsetzen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
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So lange Städte wie München mit einer Prüfgeschwindigkeit von geschätzten 25cm Radweg/Tag alte Beschilderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen, ist es ziemlich egal ob es da eine Anleitung gibt oder nicht. Es bleiben trotzdem 90% der Radwege bis ca. 2167 benutzungspflicht ausgeschildert - aber gleichzeitig gibt man Millionen für eine sinnlose Radlhauptstadt Image-Kampagne aus...
AntwortenLöschenIn der Bundestagsdrucksache 18/5438 liest sich das mit den Kriterien noch recht entspannt:
AntwortenLöschenhttp://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805438.pdf
"... 4. Wann wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den angekündigten Leitfaden mit Kriterien für die Anordnung der Benutzungspflicht von Radwegen veröffentlichen?
Zunächst gilt es, die VwV-StVO zu überarbeiten. Die Länder haben im Nachgang zur ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anordnung der Radwegebenutzungspflicht eine Handreichung zur Konkretisierung der „besonderen Gefahrenlage“ nach § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO erbeten. Dem wird das BMVI entsprechen. Ein konkreter Zeitplan hierzu liegt noch nicht vor. ..."
M.E. ist eine wesentliche Änderung nicht zu erwarten. Da die Richter ohnehin machen, was sie wollen, kann man in einigen Städten auch heute schon kaum etwas Substantielles bewegen, weil ein paar tausen Autos pro Tag schon gefährlicher sein sollen als ein als Radweg ausgeschilderter Straßengraben.