3. November 2022

Rechtsprechung: Sogar in Bayern dürfen Fotos von Wildparkenden digital an Behörden übermittelt werden

 Bavaria: Picture taking from illegal car parking not illegal

 Aktualisiert um 13.43 Uhr

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

 

 

Auch in Bayern dürfen Fotos von Wildparkenden digital an die zuständigen Behörden zur Anzeigenaufnahme übermittelt werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat heute bekanntgegeben, dass im Falle zweier Kläger entsprechend geurteilt wurde.


"Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit heute bekanntgegebenen Urteilen zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben, mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte. Gegenstand der Verwarnungen waren von den Klägern angefertigte Fotoaufnahmen von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen, die die Kläger mitsamt Anzeigen an die zuständige Polizei übersandten. Bei den angezeigten Verstößen handelte es sich beispielsweise um Parken im absoluten Halteverbot oder ordnungswidrig auf Gehwegen.

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Bildaufnahmen eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellte. Die Regelung setzt voraus, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Die Beteiligten stritten insbesondere um die rechtliche Frage, ob für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eine persönliche Betroffenheit des Anzeigenerstatters durch die Parkverstöße erforderlich sei und ob nicht für eine Anzeige die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens genüge, sodass eine Übermittlung von Bildaufnahmen nicht erfor-
derlich sei. Problematisch sei nach Ansicht des LDA zudem, dass mit den Fotos
oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen, z.B.
bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die Kläger verwiesen auf ihnen
gegenüber ergangene Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Be-
weis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem
würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos
vereinfacht

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach gab den Klagen mit Ent-
scheidung vom 2. November 2022 statt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen
liegen noch nicht vor.
Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Antrag auf
Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt wer-
den."


München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

München, Rosenheimer Straße: Radfahrstreifen mit Kampfparkenden - © Stefan Warda

 

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte einen der beiden Kläger. Geschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil.

"Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege. Dass zur Feststellung dieser Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig war, zeigt erneut, dass bayerische Behörden das Auto über Recht und Gesetz stellen. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit."

 

 

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24. Oktober 2022

Nach Vorbild von Wuppertal? Grün in alle Richtungen für Gehende an Kreuzung in Hamburg-Eimsbüttel?

 

 Aktualisiert um 22.24 Uhr

Wuppertal, Loher Straße / Wartburgstrasse: Diagonale Furten - © Stefan Warda

 

 

In der Bezirksversammlung Eimsbüttel soll laut Abendblatt [] am Donnerstag über einen Antrag der SPD entschieden werden, der für Gehende Grün in alle Richtungen an der Kreuzung Osterstraße / Heußweg vorsieht.  

 

 

 

 

Allerdings wird die Kreuzung nicht wie vom Abendblatt visualisiert diagonale Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") erhalten. Die StVO lässt in Deutschland "Zebrastreifen" nicht an beampelten Kreuzungen zu. Möglich wäre die in Wuppertal-Barmen bestehende Lösung. An der dortigen vierarmigen Kreuzung gibt es neben den üblichen Furten rund um die Kreuzung zusätzlich auch diagonale Furten für den Fußverkehr quer über die Kreuzung. Grün für die letztgenannten Furten gibt es in Wuppertal jedoch nur auf Anforderung (Bettelampel). Allerdings sind zusätzliche diagonale Furten an der bestehenden Kreuzung kaum vorstellbar angesichts der zahlreichen vorhandenen Markierungen - u.a. auch für den Radverkehr.

 

Wuppertal, Loher Straße / Wartburgstrasse: Diagonale Furten - © Stefan Warda

Wuppertal, Loher Straße / Wartburgstrasse: Diagonale Furten - © Stefan Warda

Wuppertal, Loher Straße / Wartburgstrasse: Diagonale Furten - © Stefan Warda

 

 

In den Niederlanden ist gleichzeitiges Grün an Kreuzungen nicht ungewöhnlich. 

 


Groningen: "Gleichzeitiges Grün" - © Stefan Warda


 

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Nur für kurze Zeit: "freiRaum Ottensen" in einem Teilstück der Großen Brunnenstraße in Hamburg-Ottensen

 

Aktualisiert um 18.26 Uhr

Große Brunnenstraße / Eulenstraße: Aktueller Zustand - © Stefan Warda

 

 

Nur wenige Wochen währte der abgepollerte "freiRaum Ottensen" in der Großen Brunnenstraße. Nach nicht einmal einem Monat wurde der Abschnitt der Großen Brunnenstraße zwischen Ottenser Hauptstraße / Bei der Reitbahn und Eulenstraße wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben. Das Verwaltungsgericht hob die Regelung mit Verkehrszeichen 260 wieder auf, nachdem Anwohner und Gewerbebetreibende das Gericht bemühten (siehe HA [€]). 

 

Große Brunnenstraße / Eulenstraße: Maßnahme "freiRaum Ottensen" - © Stefan Warda

 

 

Die im Rahmen der Maßnahme installierten Fahrradbügel wurden allerdings nicht entfernt.


 

Große Brunnenstraße: Maßnahme "freiRaum Ottensen" - © Stefan Warda

Große Brunnenstraße: neue Fahrradstellplätze - © Stefan Warda


 

Große Brunnenstraße nach, während und vor "freiRaum Ottensen"

 

Große Brunnenstraße / Bei der Reitbahn: Zustand nach "freiRaum Ottensen" - © Stefan Warda

Große Brunnenstraße / Bei der Reitbahn: Zustand während "freiRaum Ottensen" - © Stefan Warda

Große Brunnenstraße / Bei der Reitbahn: Zustand vor "freiRaum Ottensen" - © Stefan Warda

 

 

 

 

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Bahrenfelder Straße in Hamburg-Ottensen: Weiterhin keine Einbahnstraßenfreigabe möglich

 

 

Bahrenfelder Straße / Mottenburger Twiete: Weiterhin keine Durchfahrt für Radfahrende gestattet - © Stefan Warda

 

 

Die Bahrenfelder Straße bleibt zwischen Klausstraße / Eulenstraße und Spritzenplatz weiterhin Einbahnstraße. Die lange angekündigte Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr könne laut örtlich zuständiger Straßenverkehrsbehörde wegen "Lieferschwierigkeiten beim Material für die Beschilderung" weiterhin nicht erfolgen. Die Mobilitätswendebehörde meldete im April die angebliche Freigabe der Straße.

 

 

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Hamburg errötet

 

 

Ludwig-Erhard-Straße / Rödingsmarkt: Farbauffrischung - © Stefan Warda

 

 

In Hamburg werden nach und nach mehr Radfurten in Kreuzungsbereichen rot eingefärbt. Am Wochenende betraf es die Kreuzung Ludwig-Erhard-Straße / Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt, an der die Markierungen aufgefrischt wurden. 

 

 

Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt: Farbe wurde 2020 erstmals aufgetragen - © Stefan Warda

 

 

Vor wenigen Wochen waren zahlreiche Furten rund um den Millerntorplatz erstmalig rot markiert worden. Auch an anderen Stellen wurde entsprechend Farbe aufgetragen, wie z.B. im Verkauf der Holstenstraße. Bis vor wenigen Jahren galt es noch, diese Markierungen nur äußerst sparsam zu verwenden, z.B. (erst?) nach Unfällen. Bei Kreuzungsumbauten wurde in den vergangenen Monaten sehr viel rote Farbe verwendet, z.B. entlang Esplanade und am Stephansplatz, am Neuen Jungfernstieg, am Valentinskamp sowie entlang der Königstraße. Offenbar werden nun auch an bestehenden Kreuzungen. An der Alster im Verlauf der zukünftigen Velorouten 5 und 6 wurde sogar erstmals in Hamburg die Fahrbahn der Fahrradstraße rot markiert.


 

Millerntorplatz / Glacischaussee - © Stefan Warda

Millerntorplatz - © Stefan Warda

Helgoländer Allee / Millerntorplatz - © Stefan Warda

Budapester Straße / Simon-von-Utrecht-Straße - © Stefan Warda

Budapester Straße / Simon-von-Utrecht-Straße - © Stefan Warda

Budapester Straße / Millerntorplatz - © Stefan Warda

Millerntorplatz / Millerntordamm - © Stefan Warda

Holstenstraße / Paul-Roosen-Straße - © Stefan Warda

Holstenstraße / Gählerstraße - © Stefan Warda

Holstenstraße / Thadenstraße - © Stefan Warda

Holstenstraße / Norderreihe - © Stefan Warda

Stresemannstraße / Kieler Straße - © Stefan Warda

  

 

 

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