Grindelallee / Sedanstraße - © Stefan Warda |
Auf der Grindelallee gilt seit kurzem Tempo 30. Ab Sedanstraße müssen Autofahrer stadteinwärts den Fuß vom Gaspedal nehmen. Während einer Momentaufnahme schienen heute jedoch nahezu alle Autofahrer das Tempolimit zu ignorieren. Noch haben Autofahrer offensichtlich kein Bewusstsein für das Tempolimit entwickelt und rasen dementsprechend über den Streckenabschnitt.
Der Hintergrund für das Tempolimit ist unklar, da die Grindelallee nicht zu den zehn Straßen zählt, für die Umweltsenator Jens Kerstan Tempo 30 im Rahmen des Lärmaktionsplanes Tempo 30 ankündigte.
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Gilt für diesen Streckenabschnitt eine Radwegbenutzungspflicht (Vz. 237, 204 oder 241) oder kann man da normal auf der Fahrbahn als Radfahrer fahren?
AntwortenLöschenDer Abschnitt kommt ohne entsprechende VZ (237, 240, 241) aus.
LöschenWenn das Schild vor der Kreuzung/Einmündung steht, gilt es nur bis dahin, oder? Dann darf man danach wieder schneller fahren.
AntwortenLöschenAber nicht für Autos, weil es sich bei der Querstraße um eine abgehende Einbahnstraße handelt.
LöschenDa hat wohl wer einen gefährlichen Eingriff in den Straßeverkehr vorgenommen und das Schild um 90 Grad gedreht. Sollten die netten Mitarbeiter der Wache Sedanstraße schon bemerkt haben, denn für diese gilt Tempo 30.
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