Aktualisiert
Radtourismus in Schleswig-Holstein |
Radtourenleiter, die eine geführte Radtour in Schleswig-Holstein planen, müssen ihre Touren vorher bei den Behörden anmelden und diese ggf. unter Auflagen durchführen. Geführte Radtouren ohne behördliche Erlaubnis stellen laut ADFC häufig eine Ordnungswidrigkeit dar. Der ADFC-Landesverband hat seine Ortsgruppen aufgefordert alle geführten Radtouren abzusagen.
Für geführte Radtouren, die ganz oder teilweise über schleswig-holsteinische Landes- oder Bundesstraßen führen, ist seit einigen Monaten vorab eine gebührenpflichtige Erlaubnis (Kosten jeweils etwa 50 Euro) zu beantragen. Darin ist der geplante Tourenverlauf detailliert anzugeben, wie auch die erwartete Teilnehmerzahl. Die Erlaubnis für die Tour soll die Verkehrsaufsicht des Kreises erteilen, in der Regel unter Auflagen. Ein Abweichen von der bestätigten Route bzw. eine nicht genehmigte Tour stellen eine Ordnungswidirgkeit dar.
Benutzungspflicht an der L241 in Tönning |
Bei Haftpflichtansprüchen gegenüber Tourenleitern, die gegen die geforderte Anmeldepraxis und den genehmigten Tourenverlauf verstoßen haben, könnte der Versicherungsschutz der Tourenleiter verloren gehen.
Benutzungspflichtiger Fake (VZ241) an der B75 in Ahrensburg und Kampfradlerin |
Das Verkehrsministerium in Kiel als oberste Verkehrsaufsicht beruft sich auf §29 der StVO mit Regelung VwV-StVO RN 9 zu §29. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern legt die Kieler Behörde dies so aus, dass für alle geführten Radtouren mit weniger als einhundert Teilnehmern erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen ausgingen, wenn diese auf Landes- oder Bundesstraßen durchgeführt würden. Radtouren sollen nur auf abgelegenen Straßen (Gemeindestraßen, Feld- und Waldwegen) zugelassen werden.
Benutzungspflichtiger Fake (VZ241) an der B75 in Ahrensburg |
Der Alleingang des Verkehrsministeriums in Schleswig-Holstein fördert damit nicht gerade den boomenden Radtourismus. Fraglich ist zudem, ob es jemals zu Radtouren entlang von Bundes- und Landesstraßen außerorts auf Fahrbahnen gekommen ist, wenn es parallel Radverkehrsanlagen gegeben hatte. Zudem hat es zahlreiche Bundes- und Landesstraßen innerorts mit benutzungspflichtigen, aber unbenutzbaren Fake-"Radwegen". An die seit 1998 immer noch illegal gekennzeichneten Fake-"Radwege" sollte das Verkehrsministerium endlich rangehen.
Benutzungspflichtiger Fake (VZ241) an der B75 in Ahrensburg |
U.U. bleibt manchen Radtourenbegeisterten ihre Touren rein zufällig als Critical Mass zu veranstalten.
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In der Erklärung zu Abs. 2 steht im §29 doch deutlich, dass eigentlich Kraftfahrzeuge gemeint sind und damit wohl Corsos oder Paraden bzw. Umzüge. Unglaublich wie man das Recht so verdrehen kann.
AntwortenLöschenAls erstes musste ich nachschauen, ob der Bericht nicht vom 1. April ist...
AntwortenLöschenWillkommen im vorherigen Jahrhundert, Kiel!
Ich glaube es nicht, dass man so kurzsichtig entscheiden kann.
AntwortenLöschenwill man damit wirklich die umweltfreundlichen Radfahrer die in ihrer Freizeit ohne Abgase zu produzieren durch die Gegend radeln aus Schleswig Holstein vertreiben, damit die Motorisierten schneller voran kommen.
Hoffentlich ist diese Angelegenheit nur ein Scherz.
Das muss einem erstmal nachgewiesen werden das es eine "geführte" Radtour ist. Stelle ich mir nicht so leicht vor.
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