Norderstedt Decides on Safety Audit for Bad Planning of Ochsenzoll Roundabout
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"Knoten Ochsenzoll": Keine Radverkehrsführung, sondern Fußgängertreppe. Oder kann diese Treppe einschließlich Fußgängertunnel und Fahrstuhl eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage sein? |
Nach massiver Kritk an der Fehlplanung des vor drei Wochen eingeweihten Kreisverkehrs mit Unterführungsbauwerk am Ochsenzoll hat die Stadt Norderstedt jetzt beschlossen das Bauwerk durch einen externen Gutachter überprüfen zu lassen. Ein Dringlichkeitsantrag auf Durchführung eines
Sicherheitsaudits wurde mit 11 Ja-Stimen bei drei Enthaltungen im Planungsausschuss unterstützt. Damit besteht Hoffnung auf Nachbesserungen an der äußerst gefährlichen Kreuzung.
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"Knoten Ochsenzoll": Unzulässige Kombination von Fußgängerübergweg und VZ240 und irreführende Zettelchen als Radverkehrswegweisung. Sollte Anzeige erstattet werden gegen Unbekannt? Die Verfasser der Zettelchen sind unklar. Ein Täuschungsmanöver? |
Wie schon mehrmals berichtet hatte die Stadt Norderstedt einen Kreisverkehr ohne Berücksichtigung des Radverkehrs gebaut. In ersten Planungsstadien für den Kreisverkehr hattes es noch rundum an allen Knotenarmen Furten für den Radverkehr gegeben. Nach und nach wurde diese jedoch zurückgenommen. Derzeit können in Nord-Süd-Richtung lediglich Fußgänger einen Fußgängertunnel benutzen, der mit Treppen und Fahrstühlen und einer Rampe ereichbar ist, und dort auch Fahrräder schieben. Alternativ sollen Radfahrer Umwege über benachbarte Kreuzungen fahren. In Ost-West-Richtung wurden einzig Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet. Jedoch ist die Anlage von Fußgängerüberwegen im Verlauf von gemeinsamen Geh- und Radwegen (VZ240) nicht zulässig.
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Gefährlicher "Knoten Ochsenzoll": Wegen der langgestreckten Kurve können Autofahrer auf der linken Spur querende Fußgänger oder Radfahrer am Fußgängerüberwege erst sehr spät erkennen |
Nach ersten Protesten nach der Kreuzungseinweihung wurden nach und nach neue VZ240 aufgestellt und wieder umgestellt, deren Aufstellung jedoch weiterhin gegen Planungsgrundsätze verstößt. Per kleiner Zettelchen, die rund um die Kreuzung angeklebt sind, sollen Radfahrer über die Kreuzung geführt werden. Allerdings können Radfahrer aufgrund der geringen Größe der Zettelchen die Informationen gar nicht erfassen und fahren überwiegend falsch im neuen Kreisverkehr. Zudem wird auf den Zettelchen empfohlen das Rad über längere Strecken als Fußgänger zu schieben. Somit hat es aber keine Radverkehrsführungen. Radfahrer fahren nun häufig als Geisterradler falsch um die neugestaltete Kreuzung oder auf Gehwegen, weil sie sich nicht auf die Fahrbahn trauen. Die blauen Radwegschilder sollen Radfahrern suggerieren, dass der Autoverkehr absoluten Vorrang am Kreisverkehr hat. Aber eine Benutzungspflicht für nicht vorhandene "Radwege" gibt es schließlich nicht.
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Gefährlicher "Knoten Ochsenzoll" Schlechte Sichtbeziehungen zwischen Autos einerseits und Fußgängern und Radfahrern andererseits an Fußgängerüberwegen |
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"Knoten Ochsenzoll": Umweg für Radfahrer und Fußgänger über die Segeberger Chausse (Ost). Mittels Bettelampel mit langer Wartezeit erkämpfen sich schwächere Verkehrsteilnehmer Durchlass |
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"Knoten Ochsenzoll": Für viele Wegebeziehungen bleibt Radfahrern derzeit keine andere Wahl als auf der Fahrbahn zu fahren. Eine Benutzungspflicht für nicht vorhandene "Radwege" gibt es schließlich nicht |
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"Knoten Ochsenzoll" - Radverkehrsführung von Süden nach Norden: Rot dargestellt sind die von der Stadt vorgesehenen Wege (per Radweg), schwarz Radverkehr auf der Fahrbahn. Gestrichelt sind Fußwegeverbindungen oder Schiebestrecken, durchgezogene Linien zeigen Radverkehrsführungen an. Aus Richtung Hamburg werden Radfahrer auf der Langenhorner Chaussee auf einem Radweg geführt (VZ241). Dadurch müssen sie nach Osten in die Segeberger Chaussee bis Haus-Nr. 26 abbiegen. Dort können sie die Möglichkeit der Straßenquerung an einer Bettelampel mit langer Wartezeit erwirken. Dann geht es wieder zurück zum Kreisverkehr. Am Ende des gemeinsamen Geh- und Radwegs (VZ240) sind jedoch Fußgängerüberwege markiert, was nach R-FGÜ unzulässig ist. Radfahrer haben dort keinen Vorrang gegenüber querenden Autos. Nach Querung der Schleswig-Holstein-Straße gibt es in Richtung Norden entlang der Schleswig-Holstein-Straße einen ritgefärbten Radweg, der jedoch nicht für den Gegenverkehr freigegeben ist. Dieser Radweg wird geschoben, bis später folgend eine gemeinsamer Geh- und Radweg folgt (VZ240).
Alternativ können Radler vor der Stadtgrenze an der Langenhorner Chaussee die Straßenseite wechseln, freitags bis mittwochs den Schmuggelstieg auf der Fahrbahn Richtung Norden folgen, kurzv vor der Kreuzung mit der Segeberger Chaussee auf den Radweg wechseln (VZ241). Dort biege sie nach rechts auf den Radweg Richtung Kreisverkehr (VZ241) und radeln bis zum Fahrstuhl oder der Treppe. Dort gelangen sie in den Fußgängertunnel und schieben die Nordrampe bis zum gemeinesamen Geh- und Radweg (Vz240) in der Schleswig-Holstein-Straße.
Alternativ für geübte Radfahrer geht es an der Querstraße Am Ochsenzoll auf die Fahrbahn, durch die Straßenunterführung direkt und bequem in die Schleswig-Holstein-Straße. Am Ende der Zusammenführung der beiden Richtungsspuren gibt es auf der linken Seite einen kleinen Wechsel auf den linken gemeinsamen Geh- und Radweg |
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"Knoten Ochsenzoll" - Radverkehrsführung vonNorden nach Süden: In der Schleswig-Holstein-Straße hat es einen gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ240). Da am Knoten eine Furt geradeaus in die Langenhorner Chaussee nach Hamburg fehlt, müssen Radler rechts abbiegen (VZ241) bis zur benachbarten Kreuzung mit der Ulzburger Straße / Ohechaussee, dort die Kreuzung komplett unrunden, anschließend wieder zurück zum Kreisverkehr radeln (VZ241) und dann wieder rechts abbiegen.
Alternativ gibt es an freitags bis mittwochs die Möglichkeit die Strecke über dne Schmuggelstieg abzukürzen, wenn kein Wochenmarkt stattfindet.
Alternativ dürfen geübte Radler den Straßentunnel unter dem Kreisverkehr befahren, um direkt und bequem Norderstedt zu verlassen. Dazu muss rechtzeitig vor der Tunnelzufahrt der gemeinsame Geh- und Radweg verlassen werden.
Weitere Plandarstellungen mit anderen Wegebeziehungen hier . . . |
Letzen Samstag demonstrierten etwa 60 bis 80 Radler gegen die Fehlplanung und übten unter Anleitung des ADFC das Fahren auf der Kreisfahrbahn. Demonstranten übten Kritik u.a. an Vorwürfen gegen unzufriedene Radler, sie seien lediglich zu faul zum schieben. Aber müssen Autofahrer auch schieben?
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Rolf Jungbluth vom ADFC Norderstedt erklärt die Planungshistorie |
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"Freie Fahrt Dank ADFC" |
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Motive für die Medien: "Zu faul zum ABSTEIGEN? Neuer KREISEL muss her!" |
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Willkommene Bildmotive |
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"Zu faul zum ABSTEIGEN? Neuer KREISEL muss her!" |
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"Endlich mehr BLUT auf der Straße!" |
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"Knoten Ochsenzoll": Übungsfahrt des ADFC auf der Kreisfahrbahn |
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