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23. Mai 2014

Ahrensburg verschlimmbessert einen vermurksten "Radweg"

Ahrensburg Keeps Bad "Cycle Tracks"

© hamburgize.com / Stefan Warda
Die autogerechte Innenstadt Ahrensburgs: Viel Platz exklusiv für Autos, Radfahrer werden an den Rand gedrängt und müssen sich Gehwege mit den Fußgängern teilen

Das beschauliche Ahrensburg grenzt im Nordosten auf dem Weg nach Lübeck an die Stadt Hamburg. Ahrensburg hat ein großes Problem: Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 und die begleitende Rechtssprechung zur Radwegbenutzunspflicht wird schlichtweg ignoriert. Der überwiegende Teil der benutzungspflichtigen Radwege entspricht nicht den Kriterien für eine Radwegbenutzungspflicht. Entweder sind die "Radwege" unbenutzbar (zu schmal, Bäume auf dem "Radweg", "Radweg" voll in der Dooringzone, kein Gehweg neben Radweg vorhanden), oder aber ist eine außergewöhnliche Gefahrenlage für die Anordnung des Benutzungszwangs nicht erkennbar.


© hamburgize.com / Stefan Warda

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Aktuell will Ahrensburg 70.000 Euro für eine kurze Verbreiterung des Gemeinsamen Geh- und Radwegs im verkehrsberuhigten Geschäftsbreich im Stadtzentrum ausgeben. Zwar ist dort Tempo 30 angeordnet, dennoch gibt es aus fragwürdigen Sicherheitsgründen immer noch einen Benutzungszwang für den Gehweg.


"Gefährliches" Ahrensburg: Tempo 30 und Radwegbenutzungspflicht

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Für 70.000 Euro werden die gemeinsamen Geh- und Radwege im aufgeweiteten mittleren Bereich verbreitert. Der Rest bleibt wie gehabt - (Quelle: Luftbildkarte 1:5000, aus Stadtkarte von Hamburg, Ausgabe 2008, 6. Auflage auf DVD. Vervielfältigt mit Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung,www.geoinfo.hamburg.de)

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Kampfradler auf der Hagener Allee

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Stadtdesign kontra Radverkehrsführung

Problematisch an der Radverkehrsführung ist neben den Konflikten mit Passanten der schwierige Verlauf entlang der Straße. Radfahrer sollen im Zickzack um den großen Parkplatz an der Straßenraumaufweitung fahren. Zudem ist der Gehweg mit zahlreichen Einbauten versehen, wie Briefkästen, Bänken, Pflanzkübeln, Masten, sowie Werbeaufstellern und anderen massiven Sondernutzungen. Das größte Problem ist ein Eiscafé mitten im Radwegverlauf. Nun soll rund um den Parkplatz die Fläche des Gehwegs um 1,5 Meter verbreitert und ein Parkscheinautomat versetzt werden. Kritiker bemängeln zudem die Oberflächenbeschaffenheit des Gehwegs. Der Gehwegbelag besteht aus Kleinpflaster.


Eiscafé-Vergnügen auf dem "Radweg"

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Dieser "Radweg"-Abschnitt soll von der Verbreiterung nicht betroffen sein

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Dieser "Radweg"-Teil soll unverändert bleiben

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Im nördlich angrenzenden Teil der Straße gilt Einbahnstraßenregelung. Für Radfahrer wurde auf beiden Seiten des Straßenraums bei Tempo 30 mit den VZ 241 auf dem Gehweg ein schmaler Streifen zugewiesen. Leider ist dieser auf der Westseite mit nur 1,5 Metern inklusive Kantstein bis zu den festen Einbauten nicht breit genug, um an den Stehzeugen sicher vorbeiradeln zu können (Dooringzone). Fragwürdig ist auch diese Benutzungspflichtanordnung. Zudem ist eine durchgehende Trennung zwischen Rad- und Gehweg nicht vorhanden, das Zeichen 241 für getrennter Geh- und Radweg daher falsch gewählt.


Fake-"Radweg" Hagener Allee

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Der zugewiesene "Radweg" misst inklusive Kantstein bis zu festen Einbauten 1,5 Meter - somit komplett in der Dooringzone.

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Verbesserungsvorschlag: Die parkenden Autos werden vom rechten Fahrbahnrand auf den linken Radweg verschoben. Entgegenkommende Radfahrer fahren dann sicher auf der Fahrbahn - bei verträglichem Tempo 30. Der rechte Radweg liegt nicht mehr in der konfliktträchtigen Dooringzone. Die Fahrbahn wird asphaltiert

Zur Entschärfung der Gefährdungssituation bietet sich die Verlagerung der Stehzeugplätze auf die andere Straßenseite auf den jetzigen "Radweg" an. Somit wären Radler auf dem Radweg entgegen der Einbahnrichtung nicht mehr zwangsläufig den Autotüren und Ladevorgängen ausgeliefert. In Fahrtrichtung mit dem Autoverkehr entfällt zukünftig der Radwegzwang, die Fahrbahn wird durchgehend ausphaltiert. Somit könnten Radler in diesem Tempo 30-Abschnitt sicher in ausreichendem Abstand zu den am Rand abgestellten Autos radeln. Zusätzlich werden in ausreichender Anzahl und in regelmäßigen Abständen Fahrradbügel auf dem dann nicht mehr vorhandenem "Radweg" eingerichtet.


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Einzig in diesem Bereich und auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll der Gehweg um 1,5 Meter verbreitert werden

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Auch wenn die  konservativ denkende Stadt Ahrensburg den Ungestaltungsvorschlag nicht aufgreift: Von der Verbreiterung des Gehwegs profitieren auch noch langfristig die Fußgänger, selbst wenn Ahrensburg sich vorerst weiterhin beharrlich der StVO verweigert.



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3. Mai 2014

Absurde "Radverkehrsförderung" in Hamburg - Das Beispiel Wiesendamm

Absurd "Bicycle Transport Promotion" in Hamburg - Case of Wiesendamm
Aktualisiert am 05.05.2014
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Wiesendamm Nordseite: Radfahrer werden auf der Fahrbahn regelmäßig bedrängt und angehupt - kein schönes Radeln


Etikettenschwindel: Angebliche "Radverkehrsförderung" am Wiesendamm entpuppt sich als reine Autoparkplatzförderung
The Arrogance of Space - Installing more Car Parking with Cycling-Funds

Wenn in Hamburg der Begriff "Radverkehrsförderung" benutzt wird ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Doch so dreist wie im Fall der angeblichen "Radverkehrsförderung" am Wiesendamm in Winterhude Etikettenschwindel betrieben wird ist schon selten.


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Wiesendamm Nordseite: Ein Gutachten der BWVI empfiehlt hier Schutzstreifen anzulegen - der nun geplante Umbau des Bezirks will Status Quo.

Hamburg gönnt sich seit 2008 eine "Radverkehrsstrategie". Demnach soll der Radverkehrsanteil gesteigert werden. Der Ausbau der Infrastruktur ist ein wesentlicher Baustein hin zu einer beabsichtigten Verdoppelung des Radverkehrsanteils. Zudem soll die Infrastruktur alle Radfahrer und auch die potentiellen Radfahrer ermutigen die vorhandenen und zugedachten Wege zu benutzen.

Der Radverkehr ist integrierter Bestandteil des Gesamtverkehrssystems, und das Fahrrad wird als vollwertiges Verkehrsmittel anerkannt. Um diesem Stellenwert des Fahrrades gerecht zu werden, sollen bei allen Maßnahmen im Verkehrssystem die Belange des Radverkehrs in Planung, Bau und Betrieb entsprechend seiner beabsichtigten zukünftigen Bedeutung berücksichtigt werden.
Radfahren soll sicher, zügig und bequem sein und unter verkehrlichen Bedingungen stattfinden können, die sowohl von erfahrenen Radlerinnen und Radlern als auch von Kindern und Erwachsenen, die bisher nur selten das Rad genutzt haben, als angenehm empfunden werden. Um dies zu erreichen, ist eine fahrradfreundliche Infrastruktur der Verkehrswege für den Radverkehr eine Grundvoraussetzung.

Aktuell soll der Wiesendamm im mittleren Abschnitt zwischen Wiesendammbrücke und Saarlandstraße umgebaut werden. Die Baumaßnahme soll aus dem Titel 1541.741.52 „Neu- Um- und Ausbau und Grundinstandsetzung von Verkehrswegen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs“ finanziert werden. Die Baukosten werden auf ca. 350.000,- € geschätzt. Die geplante Baumaßnahme soll voraussichtlich im Sommer 2014 durchgeführt werden.


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Wiesendamm, Südseite mit Fake-"Radweg" und Bonsai-"Gehweg"

© hamburgize.com
Wiesendamm, Südseite mit Fake-"Radweg"

Der Wiesendamm ist eine Bezirksstraße mit einer Verkehrsmenge von 10.600 Autos am Tag bei einem Schwerlastanteil von 7%. Es gilt Tempo 50. Auf der Südseite grenzt Wohnbebauung der Schumachergroßsiedlung an, auf der Nordseite säumt eine Kleingartenanlage die Straße. Der sehr breite Straßenraum wird durch einem begrünten Mittelstreifen geprägt. Die beiden Richtungsfahrbahnen waren ursprünglich für den zweispurigen Verkehr ausgelegt. Mit Zunahme des Autobesitzes wurde das Fahrbahnrandparken erlaubt, später wurde auf der Südseite das Hochbordparken zwischen dem Fake-"Radweg" und der Fahrbahn eingerichtet und zusätzlich das Zweite-Reihe- und Gehweg-Kampfparken vom Wiesendamm-PK (Polizei und Straßenverkehrsbehörde) geduldet. Auf der Nordseite wurden vor etwa vierzehn Jahren Bäume auf die Fahrbahn gepflanzt, so dass seitdem die Autos versetzt stehen: Am Fahrbahnrand in den Abschnitten zwischen den Baumstandorten und in die Fahrbahn hineinragend unmittelbar neben den Bäumen. Sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite gibt es durch die massive Haltung von Stehzeugen nur noch eine Fahrgasse, die lediglich das einspurige Fahren ermöglicht.


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Wiesendamm, Südeseite: Fake-"Radweg" in der Dooringzone

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Wiesendamm, Südeseite: Rechts Fake-"Radweg" und Kampfradlerin, Mitte legaler Stellplatz, links geduldete Dauer-Kampfparker

Die Radwegbenutzungspflicht wurde schon vor mehr als zehn Jahren aufgehoben. Der Fake-"Radweg" auf der Südseite war ohnehin nie benutzbar, auf der Nordseite wurde mit Pflanzung der Bäume die gesamte Nebenfläche neu asphaltiert und ein ein Meter breiter Radweg mit weißen Begrenzungslinien aufgemalt. Dieser Ausbauzustand endet jedoch an der Wiesendammbrücke. Ab dort existiert kein benutzbarer Radweg, es fehlt dort aber eine regelkonforme Aufleitung auf die Fahrbahn in den Mischverkehr. Der anschließende schmale Fake-"Radweg" ist durch parkende Autos so beeinträchtigt, dass das Befahren unmöglich ist.


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Wiesendamm, Südseite: Fake-"Radweg" in Dooringzone neben legalen Parkplätzen. Die Kampfparker am Fahrbahnrand blockieren die legalen Stehzeuge.

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Wiesendamm, Südseite: Parken und Kampfparken bis zum Anschlag

Auch auf der Südseite ist aus Richtung Borgweg kommend der vorhandene Fake-"Radweg" wegen des Parkens unbenutzbar. Der schmale Radweg grenzt unmittelbar an die abgestellten Autos, sodass das Radwegelchen komplett in der Dooringzone verschwindet. Die Oberflächenbeschaffenheit entspricht nicht dem Stand der Technik, das Radwegelchen wurde jahrzehntelang vernachlässigt.


FHH
FHH-Planung des Bezirk Nord: Der unbenutzbare Fake"Radweg" aus Richtung Borgweg (liegt komplett in der Dooringzone) wird auf die Fahrbahn geleitet. Dort sollen zukünftig neben jedem Baum weiterhin Stehzeuge die Fahrbahn einengen, genau dort, wohin die Markierung den Radfahrer leitet


Der geplante Umbau bezieht sich quasi ausschließlich auf die Südseite. Der ohnehin unbenutzbare Fake-"Radweg" bekommt einen Oberflächentausch. Er wird dem Belag der Baumscheiben angeglichen. Zusätzlich werden in den Abschnitten zwischen den Bäumen, wo der Fake-"Radweg" unmittelbar in der Dooringzone der legal parkenden Autos (VZ 315) verlief, Poller gesetzt. Dies soll verhindern, dass das Zweite-Reihe-Kampfparken am Fahrbahnrand neben den legalen Parkplätzen aufhört. Denn die Kampfparker blockieren das Ein- und Ausparken zu den legalen Parkplätzen. Bislang wurden die Parkplätze wegen der Blockade über den Geh- und Radweg kampffahrend angesteuert bzw. verlassen. Selbst Fußgänger waren nicht einmal auf dem Gehweg vor Autoverkehr sicher.


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Wiesendamm, Südseite, mit geduldeten Kampfparkern. Hier auf der Fahrbahn bedrängen aggressive Kampffahrer die Radfahrer

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Jetzt Schutzstreifen nach Soester Vorbild mittig auf die Fahrbahn?

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Jetzt Farbe bekennen: Alternativer Wiesendamm mit Schutzstreifen nach Soester Vorbild?


Geduldeter Autoverkehr selbst auf dem Gehweg

Den Radfahrern wird zukünftig erlaubt den Gehweg, der eine gemischte Oberfläche aus Platten und Glensanda erhalten soll, zu befahren - im Schritttempo. Weiterhin sollen Radler die Fahrbahn benutzen dürfen. Wer also nicht im Schritttempo fahren mag, der muss auf die Fahrbahn. Da aber dort neben den Baumscheiben weiterhin in die breite Fahrbahn hineinragend geparkt werden soll bleibt kein Platz für einen Radfahr- oder Schutzstreifen. Die Fahrgasse zwischen dem Grünstreifen in der Mitte der Straße und in regelmäßigen Abständen an den Bäumen in die Fahrbahn hineinragenden Autos ist leider so schmal, dass Autos Radler nicht überholen können. Auf einer Strecke von mehr als einem Kilometer Länge werden Autofahrer leider oft ungeduldig und drangsalieren Radler mit aggressivem Hupen, Drängeln und anderem Revierverhalten. Den Zielen der Radverkehrsstrategie für Hamburg widerspricht dies, denn eine solche Infrastruktur ist nicht fahrradfreundlich. Radfahrer fühlen sich unter diesen Umständen nicht sicher. Auch wird der geplante Zustand nicht dazu führen, dass jetzige Autofahrer zukünftig sich auf den Fahrradsattel schwingen werden, wie mit der Radverkehrsstrategie beabsichtigt. Absurd ist der Etikettenschwindel, den das Bezirksamt vornimmt: Der geplante Umbau solle der Förderung des Radverkehrs dienen, manifestiert doch aber den Vorrang des Autoverkehrs und reiht sich ein in Maßnahmen unter dem Leitbild der autogerechten Stadt.


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Wohnmobil- und Hängerparkplatz Wiesendamm - der Grund für den Verzicht auf die Einhaltung der "Radverkehrsstrategie"


Stehzeugförderung statt "Radverkehrsförderung"

Ganz im Gegensatz zu der geplanten Maßnahme, die am 12. Mai in der Sitzung der Regionalausschuß Eppendorf -Winterhude beschlossen werden soll, steht die Empfehlung eines Gutachten aus der BWVI im Wiesendamm beidseitig Schutzstreifen einzurichten. Dadurch würden die Parkplätze unmittelbar an den Baumscheiben wegfallen. Für die Bezirkspolitiker und die Regionalverwaltung scheint dies eine unannehmbare Empfehlung zu sein. Von derzeit 222 Parkplätzen würden für die Schutzstreifen 41 wegfallen. Da aber dauerhaft mangels Parkraumüberwachung etwa 115 zusätzliche Kampfparker im Wiesendamm stehen solle nicht auf die 41 Parkplätze zugunsten des Radverkehrs verzichtet werden. Pikant: Unter den Stehzeugen am Wiesendamm hat es zahlreiche Wohnmobile, Anhänger und andere gewerbliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge zu Werbezwecken, die wegen fehlender Parkraumüberwachung mittlerweile dort dauerhaft abgestellt stehen.
Letztlich bleibt im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" mit der Legalisierung der Kampfparker nur noch das ausgezeichnete Schutzstreifenmodell nach Soester Vorbild für den Wiesendamm: Ein Schutzstreifen mittig auf der Restfahrbahn. Damit würde Hamburg zu Recht eine erneute Auszeichnung an die Elbe holen.


Wiesendamm - heutiger Zustand ohne Kampfparker, Querschnitt Nord-Süd

Wiesendamm - derzeit nicht verfolgte Planung mit Schutzstreifen nach BWVI-Gutachten


Echte Radverkehrsförderung mit Schutzstreifen in Soest

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Für der Einrichtung dieses Schutzenstreifens errang die Stadt Soest 2013 die Auszeichnung mit dem Deutschen Fahrradpreis


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29. April 2014

Handelskammer im Ruhrgebiet will städtischen Radverkehr auf Freizeitzwecke beschränken

Chamber of Commerce Will Ban Cycling out of the City

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IHK Mittlerer Ruhrpott: Wir lieben Radverkehr - aber nur in der Freizeit
Chamber of Commerce Ruhr Area: We love cycling, but only as leisure activity

Die ideologische Schaufel des Helmut Diegel

In Deutschland braucht es noch sehr weite Wege zu einem menschengerechten Stadtverkehr. Das Auto dominiert bei vielen Entscheidungsträgern und Lobbyisten weiterhin ganz weit oben. Ein ganz besonders krasses Negativbeispiel gibt die IHK Mittleres Ruhrgebiet ab. Rechtzeitig zum Wahlkampf positioniert sich die Handelskammer weiterhin für das Leitbild der autogerechten Stadt. Helmut Diegel, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet, ehemals Landtagsabgeordneter der CDU und Regierungspräsident in Arnsberg, möchte den Radverkehr aus Bochum verbannen.

Diegel: „Natürlich hat das Fahrrad seinen Platz – der Gedanke einer fahrrad- und fußgängerfreundlicheren Stadt ist überhaupt nicht zu kritisieren. Aber: Wer für den Bau von Radwegen Fahrspuren von Straßen zurückbauen will, die Zufahrt zum Einzelhandelsstandort Bochum blockiert oder entlang der großen City-Radialen Radwege plant, die dem Wirtschaftsverkehr den Platz rauben, nabelt Bochum von der Zukunft ab.“ Radwege dort, wo sie fern der zentralen Verkehrsachsen die Mobilität verbessern oder das Freizeitvergnügen erhöhen, würden von der IHK überhaupt nicht kritisiert – ganz im Gegenteil.

Fahrradfahren ja gerne, aber bitte möglichst nur am Sonn- und Feiertag in der Freizeit. Radfahrer bitte nicht in die Stadtzentren, Radfahren bitte nicht zu Einzelhandelsstandorten als Verkehrsmittel zu täglichen Einkäufen. Mit dieser Haltung torpediert die IHK Visionen der Stadt Bochum den Radverkehrsanteil von derzeit noch 6% auf 25% im Jahre 2030 zu steigern. Die Bewerbung um die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte NRW (AGFS) müsste die Stadt Bochum ggf. noch überdenken, wenn die IHK nicht mitspielt.

Wir wünschen dem Bochumer IHK-Team eine baldige Exkursion nach Kopenhagen. Copenhagenize IHK Mittleres Ruhrgebiet.


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18. April 2014

Ulzburger Straße soll fahrradfreundlicher werden - Weniger Geisterradeln in Norderstedt

Ulzburger Straße in Norderstedt Should Be More Cycle Friendly
Aktualisiert am 21.04.2014

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Norderstedt, Ulzburger Straße - Zwangsgeister- und Gehwegradeln. Wer als Radler zu Zielen auf der rechten Straßenseite - hier z.B. der Supermarkt - will ist erheblich benachteiligt


Mit dem Umbau der Ulzburger Straße plant die Stadt Norderstedt deutliche Verbesserungen für den Radverkehr.

Dieses Jahr soll der Umbau der nördlichen Ulzburger Straße beginnen. Unter Radfahrern ist dieser Straßenzug nicht gerade beliebt. Denn ab Norderstedt Mitte hat die Ulzburger Straße eine nicht erlaubte Radverkehrsführung. Radfahrer sollen zwischen Rathausallee und Waldstraße auf dem westlichen Radweg im Zweirichtungsverkehr fahren - benutzungspflichtig. Ab Waldstraße Richtung Norden sollen Radfahrer im Gegenverkehr den westlichen Gehweg benutzen. Laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist eine solche Radverkehrsführung jedoch nicht zulässig.

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

In der Ulzburger Straße sollen Radfahrer im Zweirichtungsverkehr zahlreiche Querstraßen, Grundstückszufahrten und Parkplatzzufahrten passieren. Genau dies soll mit dem Hinweis in der VwV-StVO vermieden werden. An der Kreuzung mit der Waldstraße hatte es einen Unfallschwerpunkt. Deswegen baute die Stadt Norderstedt dort letztes Jahr eine Lichtzeichenanlage ein. An anderen Querstraßen müssen Radler wegen abgesetzter schmaler Furten umständlich Slalom fahren und besonders aufmerksam auf querende Fahrzeuge und Fußgänger im Längsverkehr sein. Abgehende Querstraßen auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind von einseitigen Radverkehrsführungen oftmals gar nicht erreichbar - ein eindeutiger Planungsfehler und Spielraum für Fehlverhalten der Radler und Aggressionen der Autolenker. Mit dem teilweisen Umbau der Ulzburger Straße werden zuküftig zahlreiche Konflikte mit Fußgängern, entgegenkommenden Radlern und querenden Autos entfallen.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Alter Kirchenweg: Beginn des Zwangsgeisterradelns - Ende des Radwegs auf der rechten Straßenseite


Zukünftig soll es zwischen Rathausallee / Alter Kirchenweg und Friedrichsgaber Weg / Harckesheyde auf beiden Seiten 1,5 Meter breite Radwege geben. In Bereichen mit Geschäften soll Tempo 30 gelten. In diesen Abschnitten sieht der derzeitige Stand der Rahmenplanung Designradwege ähnlich dem Hamburger Vorbild am Jungfernstieg bzw. dem Ballindamm vor der Europapassage vor (unsichtbare Designradwege). Die Ulzburger Straße hat eine Verkehrsbelastung von 22.000 -27.000 Autos. Der umzubauende Straßenteil hat eine Länge von etwa 1,9 Kilometern. Der Umbau soll 5,3 Millionen Euro kosten, in der zweiten Jahreshälfte beginnen und bis 2017 andauern.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Rathausallee: Beginn des Zangsgeisterradelns mit Slalomherausforderung


Geisterradeln in Norderstedt: Das Bewußtsein schärfen

Die Polizei des Kreises Segeberg stellte Mitte letzten Jahres den Unfallbericht 2012 vor. Noch nie seien so viele Menschen im Straßenverkehr des Kreises gestorben. Bei zwei Dritteln aller Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, seien Radfahrer beteiligt gewesen. Für letztes und dieses Jahr sollten daher Radfahrer in den Mittelpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit gerückt werden. Radfahrer seien allerdings nicht nur Opfer, sondern auch Täter, so Bernd Steiner, Unfallexperte der Polizeidirektion. Beklagt wird das bekannte Geisterradeln. Egal, ob Radfahrer nun gezwungenermaßen oder regelwidrig linke Radwege benutzen, die Risiken in einen Unfall mit Kraftfahrzeugen verwickelt zu werden sind wesentlich höher als auf dem rechten Radweg oder gar auf der rechten Fahrbahnseite. In diesem Zusammenhang zitierte das Hamburger Abendblatt den Unfallexperten:

Dort müssen wir das Bewusstsein schärfen.

Die Frage stellt sich sogleich: Bei wem muss das Bewusstsein geschärft werden? Beim Verkehrsplaner, der das gefährliche Geisterradeln planerisch vorsieht? Beim Polizisten, bzw. dem Beamten in der Straßenverkehrsbehörde, der das geplante gefährliche Geisterradeln abnickt, per Verkehrszeichen anordnet bzw. weiterhin duldet? Beim Autofahrer, der selbst beim angeordneten gefährlichen Geisterradeln nicht mit Radverkehr aus der vermeintlich "falschen" Richtung rechnet? Beim Radfahrer, dem bewusst gemacht werden soll, dass er auf exklusiv für ihn ausgewählten besonders gefährlichen Radwegen fahren soll, die ja eigentlich seiner eigenen Sicherheit dienen sollen?


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Rathausallee: Chaotische Radverkehrsführung zwischen Stangenparade. Der Radfahrer muss vor der Ampel Grünlicht anfordern und blockiert dann gleichzeit den Querverkehr


Das Leitbild der autogerechten Stadt

Norderstedt hat eine besondere Affinität zum Geisterradeln. Als Relikt aus einer Zeit, in der dem Autoverkehr absoluter Vorrang eingeräumt wurde, sollte der Radverkehr den ungehinderten Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs nicht stören. Radfahrer wurden möglichst platzsparend an den Rand des Straßenraumes gedrängt. Als besonders platzsparend erwiesen sich einseitige Radwege, die in beide Richtungen benutzt werden sollen. Oder noch effektiver für den Autoverkehrsfluss: Gehwege, die Radler mitbenutzen müssen - im Zweirichtungsverkehr. Das Modell des einseitigen gemeinsamen Zweirichtungsgeh- und Radwegs gibt es in Norderstdt z.B. auf der Ulzburger Straße. Die Konstruktion der einseitigen Führung des Radverkehrs hat allerdings neben den Gefahren an Querstraßen und weiterem Querverkehr bei Grundstückszufahrten das Problem der Anbindung an das Straßennetz auf der Seite, auf der keine Radverkehrsführung vorhanden ist. Gegen diese autoverkehrsgerechten "Radwege" steht allerdings die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die nicht ohne Grund innerstädtisch Linksradeln ausschließt.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Rathausallee: Mast im Radweg

Einem Radfahrer ist kaum zu erklären, dass er einerseits wegen besonderer Gefahren linke Radwege nicht befahren darf, anderseits aber zahlreiche Verkehrszeichen im Stadtgebiet ihn zum Geisterradeln zwingen. Wenn jedoch großflächig Gebrauch vom gefährlichen "Radweg" gemacht wird, dann ist für den normalen Radler der Damm gebrochen. Das Linksradeln gehört für ihn - egal ob legal oder illegal - zum akzeptierten Verkehrsverhalten. Für den Radfahrer sehen Radwege mit illegalem Geisterradeln auch gar nicht anders aus als Radwege (oder gemeinsame Geh- und Radwege für den Zweirichtungsverkehr) mit legalem Geisterradeln. Es ist der gleiche Belag, meistens sogar die gleiche Breite, nur die Verkehrszeichen, wenn sie denn überhaupt ausreichend erkennbar aufgestellt wurden, weisen auf das vorgeschriebene Geisterradeln hin. Auf manchen Norderstedter Zweirichtungsradwegen können Radler sich nicht einmal begegnen, ohne dass ein Radler regelwidrig auf den Gehweg ausweicht - oder an solchen Konfliktstellen regelkonform auf der Fahrbahn fährt. So sucht sich der Norderstedter Radler den für ihn bequemsten Weg aus und fährt nach Belieben mal links und mal rechts, ganz unabhängig vom Gegen- und Querverkehr - ohne jegliche Reue. Schuld daran ist die Stadt, die den Radler auf gefährliche und sogar illegale Wege führt. Es ist also klar, wo zunächst das Bewusstsein geschärft werden muss.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Waldstraße: Schaltschrank auf dem Radweg - mit diversen Einbauten auf den Radwegen soll die Aufmerksamkeit der Radler erhöht werden. "Fahrradstadt Norderstedt": Dieser Service wird Autofahrern nicht geboten

An anderen Stellen fehlen direkte und legale Radwegverbindungen vor allem an Kreuzungen. Auch dies veranlasst Radler falsch zu fahren, z.b. auf linken Radwegen, weil rechts herum an zahlreichen Norderstedter Kreuzungen keine Radfurten vorgesehen werden, damit der Autoverkehr möglichst ungestört bleibt und Vorrang geniesst. Dennoch richtet die Stadt dort nicht einmal Zweirichtungsverkehre ein, obwohl an zahlreichen anderen Radwegen das legalisierte Falschfahren eingerichtet ist. An anderen Stellen hat es wiederum nur einseitige Radwege, die allerdings keine Zweirichtungsradwege sind (Berliner Allee). Wer dort auf der rechten Seite keinen Radweg hat muss auf der Fahrbahn fahren. Doch das wissen nur die wenigstens Radler, und daher wird regelwidrig auf Gehwegen geradelt, weil abgehende Querstraßen über vorhandene Radverkehrsführungen nicht erreichbar sind. Dieses System ist für Laien kaum zu durchschauen, daher sollte die Polizei nachsichtig mit den überforderten und gegängelten Radfahrern sein.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Waldstraße ohne Ampel
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Waldstraße mit Ampel

Einseitige kritische Radverkehrsführungen gibt es u.a. entlang
  • Berliner Allee
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Friedrichsgaber Weg
  • Ochsenzoller Straße
  • Tannenhofstraße
  • Ulzburger Straße


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Norderstedt, Ulzburger Straße: Fahrgastunterstand verloren auf dem Geh- und Radweg


 Unklare Radverkehrsführungen oder Lücken gibt es vor allem an Kreuzungen, z.B.
  • "Knoten Ochsenzoll" - Langenhorner Chaussee / Segeberger Chaussee / Schleswig-Holstein-Straße
  • Schmuggelstieg / Ohechaussee / Segeberger Chaussee / Ulzburger Straße
  • Ohechaussee / Ulzburger Straße
  • Ulzburger Straße / Steindamm
  • Friedrich-Ebert-Straße / Friedrichsgaber Weg

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Norderstedt, Ulzburger Straße / Breslauer Straße


Nicht nur im Umgang mit den Verkehrsführungen sind einigen Mitarbeitern der Stadt Norderstedt die Regelwerke nicht geläufig. Auch bei den Verkehrsregeln scheint es zu hapern. So gab es bis zum Frühjahr 2013 in der Ulzburger Straße einen benutzungspflichtigen Radweg, den Radfahrer wahlweise benutzen durften. Leider kann diese Stelle wegen der Beschwerde eines Radfahrers nicht mehr besichtigt werden. Das Zusatzzeichen wurde mittlerweile entfernt.


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Norderstedt, Ulzburger Straße / Steindamm: Fehlende Radverkehrsführung von der Ulzburger Straße in den Steindamm (gelbe Linie = Radfahrer; rote Linie = Fußgänger). Radfahrer müssen schon eine gesicherte Querungsstelle zuvor nutzen und ab dort trotz Gehwegbenutzungszwang parallel auf der Fahrbahn radeln, um anschließend radelnd in den Steindamm abbiegen zu können


Andere Städte sind wesentlich konsequenter mit deren Radverkehrsförderung und Radverkehrsführungen.
In Basel beispielsweise wird hauptsächlich auf Radstreifen gesetzt. Bei den markierten Radverkehrsführungen gibt es immer beidseitige Wege. Für ausreichende Querungsmöglichkeiten ist gesorgt. Aber auch bei straßenunabhängig geführten Radwegen gibt es plausible, direkte und unkomplizierte Führungen über Querstraßen.Gemeinsame Führungen mit dem Fußgängerverkehr gibt es dort auch nur an nicht straßenbegleitenden Wegen, somit wenig Konflikte mit Fußgängern, zügiges Radfahren und gute Sichtbeziehugen zum Kfz-Verkehr.
In Kopenhagen gibt es innerstädtisch nur zwei Radverkehrsführungsarten. Entweder müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren - wenn es keine Radwege gibt, oder aber Radfahrer haben den rechten Radweg zu benutzen. Es gilt eine generelle Radwegbenutzungspflicht. Radwege werden immer auf beiden Straßenseiten angelegt. Gemeinsame Geh- und Radwege gibt es nicht straßenbegleitend, also nur in Grünanlagen. Auf gehwegen ist Radeln verboten.
In Hamburg hatte es vor einigen Jahren noch zahlreiche einseitige benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege. Diese dienten der Förderung des Autoverkehrs, um zum Beispiel zusätzliche Autoparkplätze unterzubringen. Mittlerweile wurden in solchen Straßen entweder auf beiden Seiten Radwege angelegt (z.B. Landwehr zwischen Wandsbeker Chaussee und Hasselbrookstraße), oder aber die Benutzungspflichten wurden aufgehoben und die einseitigen Radwege dürfen nur in eine Richtung auf der rechten Seite befahren werden (z.B. Am Sandtorkai, Weg beim Jäger, Burgstraße).


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Norderstedt, Ulzburger Straße 453 - Kampfparker auf dem Geh- und Radweg

Das Modell des einseitigen Zweirichtungsradwegs ist veraltet und gilt zu Recht als gefährlich. Deswegen sollen Kommunen schon seit langem innerorts diese Radverkehrsführung nicht einsetzen. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung drückt dies unmissverständlich aus: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." Ein großer Nachteil ist darüber hinaus, dass einseitige Führungen nicht besonders leistungsfähig sind und bei zunehmendem Radverkehr an den Kreuzungen versagen. Städten mit steigendem Radverkehrsanteil ist daher dringend geboten plausible und einfach verständliche selbsterklärende Radwegführungen einzurichten. Kopenhagen könnte da ein Vorbild sein.


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Norderstedt, Ulzburger Straße 505 - Supermarktparkplatz
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Eschenkamp, Slalom als Fahrtraining für Radfahrer
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Eschenkamp
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Norderstedt, Ulzburger Straße / Bahnhofstraße, Slalom



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