8. Dezember 2016

Kreis Stormarn: Verkehrsversuch mit Schutzstreifen außerorts sei erfolgreich

Kreis Stormarn: Pilot project should be successful

© Stefan Warda


Laut eines Berichts des Abendblatts sei der Verkehrsversuch mit Schutzstreifen außerorts erfolgreich verlaufen. Das Projekt wurde im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) vom Bundesverkehrsministerium gefördert.

Auf den Kreisstraßen zwischen Siek und Hoisdorf, Lütjensee und Oetjendorf und Eichede und Barkhorst wurde 2013 Tempo 70 angeordnet, die Mittellinie entfernt und je Fahrbahnseite 1,5 Meter breite Schutzstreifen aufgetragen. 


© Stefan Warda


Das Forschungsprojekt, das wissenschaftlich begleitet wurde, orientierte sich an Vorbildern aus dem Ausland, z.B. den Niederlanden. Dort kommen schon seit einigen Jahren außerorts Schutzstreifen zum Einsatz. Der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt wurde nun dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt. Ggf. kommen in einigen Jahren bundesweit Schutzstreifen außerorts zum Einsatz.


Beuningen, Schutzstreifen - © Stefan Warda



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4 Kommentare:

  1. .... und überholt wird dann mit dem rechten Außenspiegel noch auf der gestrichelten Linie. Schließlich ist da ja ein "Radweg!" und das Gepinsel da wie eine Mauer, durch die es kein zu enges Überholen gibt.
    Kampagne zu Überholabständen, Kontrollen, Sanktionierungen. Anders wird das nichts.
    Ich fühle mich auf keiner Straße so unsicher, wie auf denen mit Schutzstreifen. Lieber nichts als das da.

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    1. Ich hoffe, dass die Auswertung des Versuches über die realen Überholabstände etwas aussagt. Vielleicht zeigt sich, dass die Autofahrer nicht mit dem rechten Reifen am Strich fahren. Vorteile der Schutzstreifen: 1)klar machen, dass radfahrer hier fahren sollen und erwünscht sind 2)sich bewirken, dass Radfahrer bei Gegenverkehr nicht überholt werden können 3) die Sicherheitsstreifen machen die Fahrbahn optisch enger wodurch Autofahrer langsamer fahren 4) Es trauen sich auch Radler auf die Straße, die das ohne Streifen nicht machen würden und dadurch sind im Verkehrsraum mehr Radler sichtbar (safety in numbers).
      Zusätzliche Kampagnen sind natürlich unbedingt nötig und schließen sich nicht aus.
      Paule

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  2. Ich halte die (auch in der ERA2010) festgelegten Breiten von "Radwegen" für unlogisch.

    (Angenommen ein Radfahrer braucht knapp bemessen 0,8m Bewegungsraum/breite und ein PKW 2,0m)

    Separate/Bordstein Radwege sollen möglichst 2,0m breit sein und haben zudem noch einen Sicherheitstrennstreifen (STS) von min. 0,5m. Nimmt man nun noch eine Fahrspurbreite von 3,0m an, so hat man einen "Überholabstand" min. 0,5m (nur STS), wenn der Radfahrer links auf dem Radweg und der PKW-Fahrer rechts auf der Spur fährt, bzw max. ca 2,7m, wenn der PKW-Fahrer links fährt und der Radfahrer rechts. (Mittel : 1,6m)

    Radfahrstreifen sollen aber schon nur noch 1,85m breit sein (mit Rinnstein und Linie) und haben keinen Sicherheitstrennstreifen. Das macht also einen Abstand von min. 0,0m und max. 2,0m. (Mittel : 1,0m)

    In beiden Fällen handelt es sich nach meinen Kenntnissen außerdem rechtlich nicht ums Überholen, so dass der "ausreichender Abstand" (aka 1,5m) formal nicht eingehalten werden muss. Leider ist das den Naturgesetzen (wie Windverwirbelungen, Druck-, und Sogwirkungen, oder der menschliche Natur - erschrecken beim Überholt werden) so ziemlich egal.

    Schutzstreifen (Sollbreite 1,5m) sind da noch schlimmer. Zwar gilt hier theoretisch das Einhalten eines ausreichenden Abstands beim Überholen, aber die Praxis lehrt, dass der Schutzstreifen als eigene Spur interpretiert wird und man auch bei Gegenverkehr ohne Abstand munter überholt wird. Daher sind die Abstände min. 0m und max 0,95m (Mittel : 0,475m).
    Ich nehme hier mal 1/2 der min. Breite von 4,5m zwischen den Schutzstreifenmarkierungen als Grundlage an, sprich 2,25m pro "Spur".

    Die Überholabstände sind nach meiner Rechnung also zusammengefasst:
    Typ : max , mittel , min
    Radweg : 2,7m , 1,6m , 0,5m
    Radfahrstreifen : 2,0 , 1,0m , 0m
    Schutzstreifen : 0,95m , 0,475m , 0m

    Bedenkt man nun noch, dass es bei Radfahrern auf Grund der doch recht großen Geschwindigkeitsdifferenz zu häufigen Überholmanövern untereinander kommt und das Radfahrer, nach meinen Beobachtungen, bei Radwegbreiten von unter 1,8m häufig in der Mitte des Weges fahren, denke ich, dass man für alle Radwegarten eine Mindestbreite von 2,0m (besser noch 2,5m) einfordern sollte. Wo dass nicht möglich ist, sollte man die Fahrbahnbreite baulich auf ca. 5,5m reduzieren und max.30km/h anordnen, so dass Radfahrer (notgedrungen/sicher) im Mischverkehr fahren können.

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  3. Da mein Monolog oben etwas OT war, möchte ich noch folgendes Ergänzen. Die Idee der Schutzstreifen außerorts könnte noch besser sein, wenn man den Radfahrer möglichst viel Platz gibt. Ich stelle mir da eine Art Dreiteilung der Fahrbahn mit 2,5m|3,0m|2,5m (ggf auch nur 2m|2,5m|2m) vor. (Weit) Rechts fahrenden Radfahrern würde dadurch eine Überholabstand mitgegeben und KFZ müssten sich bei Gegenverkehr optisch auf den Schutzstreifen zurückziehen.

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