Seit 1. März gelten in Österreich neue Regeln für Kampffahrende: Laut taz ["Wenn das Auto zur Waffe wird"] sehe eine Novellierung der StVO vor, dass Autos von Kampffahrenden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 km/h innerorts (90 km/h außerorts) beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden können. Für Wiederholungstäter würden niedrigere Geschwindigkeitsgrenswerte (60 km/h innerorts, 70 km/h außerorts) gelten. Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler soll in diesem Zusammenhang das Auto als Waffe benannt haben.
"Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe.
Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre
Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen werden
kann."
Auch in der Schweiz gelten im Vergleich zu unserer Autonation wesentlich strengere Regelungen, um rücksichtslose und uneinsichtige Kampffahrende zu disziplinieren.
Die Hamburger Polizei erwischte letzten Mittwoch am Höltigbaum einen jungen Kampffahrenden, der dort statt mit max. 60 km/h auf knapp 140 km/h beschleunigt haben soll. Auto und Führerschein des 20-Jährigen seien vorerst beschlagnahmt worden.
Wer in den letzten Tagen zu sehr über die Stränge geschlagen hat, der möge ab morgen gerne fasten. Autofasten. Eine Initiative der Umweltbeauftragten der katholischen und evangelischen Kirchen Österreichs ruft dazu auf, ab morgen bis Ende Karsamstag auf das Auto zu verzichten oder den Automobilitätskonsum zumindest einzuschränken.
Do we need a sign for cycle tracks without obligation?
Wahlfreiheit in Bregenz: Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungszwang Bregenz in Austria: No obligation
Seit 1998 dürfen nur noch solche Radwege mit einem blauen Verkehrszeichen ausgerüstet sein, wenn sie bestimmte Qualitätsmerkmale aufweisen. Dies betrifft u.a. eine Mindestbreite, die Führungskontinuität, die eindeutige Erkennbarkeit, die sichere Führung im Kreuzungsbereich und der zu gewährleistende Unterhalt. Radwege ohne blaue Schilder brauchen seitdem nicht benutzt werden. Radfahrern steht als Alternative zum Radweg zusätzlich auch die Fahrbahn offen. Leider haben viele Kommunen immer noch viel zu viele der blauen Schilder hängen lassen oder gar neu aufgestellt, auch wenn die Radwege nicht den Erfordernissen entsprechen. Das liegt ganz generell an der fehlenden Akzeptanz des Radverkehrs als vollwertiges Verkehrsmittel, sowohl bei den verantwortlichen Behörden, als auch bei den übrigen Verkehrsteilnehmern. Und da stellen die Autofahrer die größte Gefahr für Radfahrer dar. Immer wieder - gerade auch jetzt im Winter - kommt es zu aggressivem Verhalten gegenüber Radfahrern, wenn diese auf der Fahrbahn fahren. Manche Autofahrer beanspruchen immer noch die Fahrbahn für sich allein, selbst wenn Radwege nicht mehr benutzungspflichtig sind. Mit Dauerkampfhupen, vorsätzlichem Überholen ohne notwendigen Überholabstand, ggf. auch noch mit zusätzlichen Beschimpfungen und Androhung körperlicher Gewalt, verteidigen Autofahrer gerne "ihre" Fahrbahn gegenüber den vermeintlichen "Eindringlingen". Doch das ist gefährlich und daher auch verboten. Um Radfahrer vor solchen Aggressionen und Gefährdungen zu schützen haben einige Kommunen nun besonders kreative frei erfundene Verkehrszeichen aufgestellt, die Autofahrer darauf hinweisen sollen, dass die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist. Bekannt ist das Beispiel der Stadt Köln. Diesem Beispiel folgend hatte München vor fünf Wochen gleiche Schilder wie in Köln aufstellen lassen.
Die Schilder beinhalten den Text "Benutzungspflicht hier aufgehoben! Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig" kombiniert mit einem durchgestrichenem Verkehrszeichen 237. Beim Kreisverwaltungsreferat in München, zuständig für den Straßenverkehr, ist der Leiter nicht glücklich mit der Aktion.
Zu klein, zu viel Text, ein Signet, das die Leute eher verwirrt als
aufklärt - das sind Blume-Beyerles Kritikpunkte. "Die Botschaft ist
missverständlich", räumt der KVR-Chef ein. Vor allem das mit einem roten
Balken dick durchgestrichene Radweg-Symbol könne viele verwirren, meint
Blume-Beyerle - als Autofahrer könnte man denken, dass Radler auf
dieser Straße explizit nicht fahren dürften. Dabei ist ja das Gegenteil
der Fall. (SZ)
In Kürze wird München die "Kölner Schilder" austauschen gegen andere Zeichen, die prägnanter sein sollen. Vielleicht eine weitere Alternative für andere Kommunen, oder sollte es solche Verkehrszeichen gar nicht erst geben? Denn selbst bei benutzungspflichtigen, aber unbenutzbaren, "Radwegen" müssen und dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, z.B. bei fehlendem Winterdienst. Meistens können Autofahrer nicht erkennen, ob ein benutzungspflichtiger Radweg benutzbar oder unbenutzbar ist. Mehr Aufklärung über die Freiheiten der Radfahrer ist aber auf jeden Fall nötig.
Wahlfreiheit in Paris: Radweg ohne Benutzungszwang Paris: No obligation
Wahlfreiheit in Paris: Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungszwang Paris: No obigation
Zukünftig ein Fall für Fahrradstraße oder Begegnungszone
Die österreichische Verkehrsministerin Bures kündigt die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung an. Revolutionär wirkt die Abschaffung der generellen Radwegbenutzungspflicht. In Österreich gilt immer noch die Benutzungspflicht für Radwege, ungeachtet des oftmals erbärmlichen Zustandes. Viele Radwege oder Radfahrstreifen wirken wie eine gut gemeinte aber nicht gut gemachte Notlösung; sie sind oftmals viel zu eng.
Weitere Neuerungen sollen Fahrradstraßen und Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild werden. Ein Handy-Verbot für Radfahrer soll auch kommen, an eine vielfach diskutierte Kennzeichenpflicht erteilte die Ministerin allerdings eine Absage.