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31. Mai 2021

Hamburg: Fahrradparkhaus am U-Bahnhof Kellinghusenstraße eingeweiht

Hamburg: Today new cycle parking at subway station Kellinghusenstraße had opened

Aktualisiert am 01.06.2021

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße - © Stefan Warda

 

Am U-Bahnhof Kellinghusenstraße wurde heute ein neues Fahrradparkhaus für rund 540 Stellplätze eingeweiht. Zusammen mit weiteren rund 400 Stellplätzen an Fahrradbügeln rund um den U-Bahnhof stehen dort nun insgesamt über 900 Fahrradstellplätze zur Verfügung. 

 

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße - © Stefan Warda
 
Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Barrierefreier Zugang zum Untergeschoss - © Stefan Warda

 

Das Fahrradparkhaus umfasst zwei Ebenen. Im Untergeschoss, welches barrierefrei erreicht werden kann, befinden sich Stellplätze für Cargobikes sowie auch der gesicherte Bereich der Anlage mit 145 Mietstellplätzen. Im Obergeschoss befinden sich weitere reguläre Stellplätze. Das Obergeschoss ist über eine Rampe erreichbar, auf der Fahrräder hinauf und hinunter geschoben werden können. Dort befindet sich auch eine Luftstation mit Reparaturserviceangebot. 22 Mietschließfächer (etwa für Helme, Regenkleidung, usw.) runden das Angebot ab. Das Fahrradparkhaus soll täglich von 5 bis 23 Uhr geöffnet sein und ist mit einer Videoüberwachung ausgestattet.


Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Barrierefreier Eingang ins Untergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Cargobikestellplätze im Untergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Untergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Gesicherter Mietbereich im Mietschließflächer im Untergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Treppenaufgang zum Obergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Rampe zum Obergeschoss - © Stefan Warda


Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Obergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Obergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Luftstation im Obergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Luftstation im Obergeschoss - © Stefan Warda

Loogeplatz, Fahrradparkhaus Kellinghusenstraße: Rampe vom Obergeschoss zur Straßenebene - © Stefan Warda

 

Im Vergleich zu anderen Metropolen wie Berlin, Köln oder München sind Hamburgs Bemühungen im Bereich Bike+Ride-Anlagen und Fahrradstellplätzen durchaus sehenswert. Bei den Fahrradstationen liegen die Niederlande weiterhin klar in Führung.

 

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Hamburg: Pop-up-Radspuren in der Hallerstraße gestern offiziell eingeweiht

Hamburg: New pop-up cycle lanes at Hallerstraße completed

Aktualisiert um 23:07 Uhr

Hallerstraße: Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

Gestern wurden die neuesten Pop-up-Radspuren der Hansestadt in der Hallerstraße mit Mobilitätswendesenator Anjes Tjarks offiziell eingeweiht. Nach den im Rahmen einjähriger Verkehrsversuche bereits für den Verkehr freigegebenen temporären Radfahrstreifen Beim Schlump, Max-Brauer-Allee und Kehrwiderspitze / Wilhelminenbrücke / Am Sandtorkai / Brooktorkai / Oberbaumbrücke in der Hafencity wurde auf der Hallerstraße nun das insgesamt vierte Verkehrsversuchsprojekt mit Pop-up-Radspuren der Stadt freigegeben. Seit dem Wochenende können Radfahrerende zwischen Grindelberg und Rothenbaumchaussee auf rund 600 Metern Länge und einer Breite von 2,50 Metern bis zu 3,40 Metern in beiden Fahrtrichtungen komfortabel radeln. Die neuen Radfahrstreifen sollen an einer vom Radverkehr stark frequentierten Stelle die Sicherheit für Radfahrende maßgeblich verbessern. Im Vergleich zum vorherigen Zustand müssen Radfahrende nun nicht mehr regelmäßig wegen Stehzeugen auf der rechten Spur auf die linke Spur wechseln, sondern können zukünftig (hoffentlich dauerhaft) ohne lästige oder gar riskante Spurwechsel zügig die Radspuren befahren. Lediglich im Bereich von Bushaltestellen wurden die Radpuren unterbrochen. Wegen des Stehzeugeangebots auf dem Hochbord rechts von den Radspuren sind Protected Bike Lanes - wie beispielsweise an der Max-Brauer-Allee - bislang (noch?) ausgeschlossen.


Hallerstraße: Ohne Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Hallerstraße: Ohne Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Hallerstraße: Pop-up-Radfahrstreifen endet vor Bushaltestelle - © Stefan Warda

Hallerstraße: Pop-up-Radfahrstreifen an Bushaltestellen unterbochen - © Stefan Warda

 

Schon heute sollen täglich knapp 3.000 Radfarende auf der Hallerstraße unterwegs sein. Die neuen Pop-up-Radspuren sollen ein wichtiger Baustein der bezirklichen Radverkehrsverbindungen in Eimsbüttel werden, durch die das Erreichen von Zielen wie der Außenalster, dem Stadion Am Rothenbaum, Kindertagesstätten, Schulen sowie den verschiedenen Standorten der Universität Hamburg erleichtet werde. In Verbindung mit den bereits eingerichteten Pop-up-Radspuren Beim Schlump und auf der Max-Brauer-Allee gibt es so auf der Verbindungsachse von der Außenalster bis nach Altona deutlich weniger Radverkehrsinfratrukturlücken.


Hallerstraße, Momentaufnahme: Mehr Verkehr auf der Pop-up-Radspur als auf der MIV-Spur - © Stefan Warda

 

Der Straßenzug Hallerstraße – Beim Schlump soll wichtiger Bestandteil des Radroutennetzes im Bezirk Eimsbüttel werden. Er verbindet den Campus der Universität Hamburg rund ums Geomatikum mit den Grindelhochhäusern, dem Bezirksamt Eimsbüttel, dem Medienzentrum an der Rothenbaumchaussee und der Staatlichen Jugendmusikschule am Mittelweg sowie nicht zuletzt mit den Alster-Fahrradachsen. Zudem ist das gesamte Gebiet flächendeckend von Wohnnutzung geprägt. Auf der Hallerstraße gab es - trotz bereits hohem Radverkehrsaufkommens - so gut wie keine  Radverkehrsinfrastruktur.

 

Hallerstraße: Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Hallerstraße Richtung Außenalster: Übergang von Radfahrstreifen auf Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Hallerstraße Richtung Außenalster: Übergang von Radfahrstreifen auf Pop-up-Radfahrstreifen - © Stefan Warda

Hallerstraße Richtung Außenalster: Ende des Pop-up-Radfahrstreifens vor der Rothenbaumchaussee - © Stefan Warda

Hallerstraße Richtung Altona: Beginn des Pop-up-Radfahrstreifens - © Stefan Warda

Hallerstraße Richtung Altona: Übergang von Pop-up-Radfahrstreifen auf  Radfahrstreifen - © Stefan Warda

 

Die Kosten zur Umsetzung sollen sich auf etwa 179.000 Euro belaufen. Die neuen Pop-up-Radspuren sollen zunächst für ein Jahr als zeitlich begrenzter Verkehrsversuch eingerichtet sowie durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hinsichtlich der Auswirkungen auf Rad- und Kfz-Verkehr evaluiert werden. Im Rahmen dieser Evaluation sollen auch Daten zum Nutzungsverhalten und zur Akzeptanz der Pop-up-Radspuren erhoben werden. 

Für die beiden ersten temporären Radfahrstreifen Beim Schlump und an der Max-Brauer-Allee startet heute eine Online-Umfrage.
 

 

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29. Mai 2021

Kiel: Luftreinhalteplan muss beim OVG erneut behandelt werden

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern entschieden, dass es weiteren Klärungsbedarf zu den mittlerweile am Theodor-Heuss-Ring aufgestellten Stadtluftfiltern gebe, und die Sache deshalb an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen.

Das Oberverwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern müsse unberücksichtigt bleiben, weil es sich der Plangeber nicht im Rahmen einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht habe. Das Oberverwaltungsgericht hätte der Frage sowie den darauf zielenden Beweisanträgen der Beigeladenen nachgehen müssen, ob das Gutachten die dem Luftreinhalteplan zugrunde liegende Prognose trägt. Diesen Beweis selbst zu erheben sei dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht verwehrt.

Die angemahnten weiteren Feststellungen sollen nun klären, ob der Luftreinhalteplan für Kiel zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden müsse.

 

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Gelsenkirchen: Bau des Radschnellweg RS1 erfolgreich geglückt

Gelsenkirchen got fast cycle track section

 

 

Die Messlatte für Radschnellwegestandards in Deutschland wird immer höher gelegt. Die neuesten Ergebnisse beim Bau des Radschnellwegs RS1 im Ruhrgebiet stimmen zuversichtlich. Erste Bilder eines Abschnitts in Gelsenkirchen zeigen deutliche Unterschiede im Vergleich zu den ersten missglückten Radschnellwegversuchen in Mülheim - vor allem bei den Kreuzungen. Auf dem mittlerweile fertiggestellten Abschnitt in Gelsenkirchen sind an Abzweigungen und Anschlüssen die Vorfahrtregelungen eindeutig geregelt: Radfahrende im Verlauf des Radschnellwegs geniessen Vorfahrt. 

In Mülheim dagegen gilt auf dem Radschnellwegversuchsabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Essen-Frohnhausen Rechts-vor-links-Regel an allen Querungen. Da es in Mülheim (und Essen) zudem im Bereich der Abzweige keine getrennten Verkehrsflächen gibt und z.T. keine Verkehrszeichen den Übergang zwischen zuvor getrennten und anschließend gemischten Verkehrsflächen (und umgekehrt) erklären, scheint der "Radschnellweg" dort mehrfach unterbrochen zu sein - Radwegeende.

 

Zukünftiger Radschnellweg Ruhr, Rheinische Bahn in Essen: Abzweig beim Terassenfriedhof: Unklare Vorfahrtregelung, unklare Definition der unterschiedlichen Verkehrsflächen - © Stefan Warda
 

 

Der erste echte Abschnitt des Radschnellwegs RS1, der also Radschnellwegstandards erfüllt, wurde vor zwei Jahren zwischen der Mülheimer Ruhrbrücke und der Hochschule in Mülheim fertiggestellt. Zwischen der Mülheimer Ruhrbrücke ist die Trasse der Rheinischen Bahn im Verlauf des zukünftigen Radschnellwegs Richtung Osten bis Essen befahrbar, der Ausbau der Trasse - zum Teil sogar mit Grandoberfläche als gemeinsamer Geh- ud Radweg mit eher geringem Querschnitt - entspricht bislang keinem Radschnellweg. 

 

Radschnellweg RS1, Rheinische Bahn in Mülheim - © Stefan Warda

Zukünftiger Radschnellweg Ruhr, Rheinische Bahn in Essen: Grandoberfläche (Staubpiste im Sommer, Schlammpiste bei Feuchtwetterperioden) und gemeinsame Verkehrsfläche für Gehende und Radfahrende - © Stefan Warda

 

In Dortmund wollen am 5. Juni Menschen für eine zügige Fertigstellung des Radschnellwegs RS1 demonstrieren. Die Stadt Dortmund, die den Bau des Radschnellwegs selbst ausführen will, scheint mit dem Projekt überfordert. Die anvisierte Fertigstellung wurde laut Aufbruch Fahrrad erneut um mehrere Jahren verschoben - von zuletzt 2024 auf das Jahr 2030. Damit würde Dortmund bei der beabsichtigten Mobilitätswende deutlich hinterherhinken.

 

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Hamburg: Luftreinhalteplan muss erneut nachgebessert werden

Hamburg has to indrease clean air efforts

Aktualisiert um 15:47 Uhr

Dicke Luft in Hamburg - © Stefan Warda

 

Der Luftreinhalteplan für Hamburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesterb entschieden.

Der klagende BUND begehrt die weitere Fortschreibung des zuletzt 2017 überarbeiteten Luftreinhalteplans der beklagten Freien und Hansestadt Hamburg. Er macht geltend, die bislang geplanten Maßnahmen seien für eine möglichst schnelle Einhaltung des NO2-Grenzwerts nicht ausreichend. Es bedürfe der Aufnahme von Dieselfahrverboten in den Plan.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Beachtung seiner Rechtsauffassung so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts enthält. Die Beklagte habe angesichts der im Luftreinhalteplan erst für das Jahr 2025 prognostizierten sicheren Einhaltung des Grenzwerts die Festlegung von Dieselfahrverboten mit unzureichender Begründung als unverhältnismäßig abgelehnt. Die von ihr im gerichtlichen Verfahren vorgelegten neuen Prognosen eines zügigeren Rückgangs der NO2-Belastung seien fehlerhaft. Maßgeblich seien hier zudem die Mess- und Prognosewerte in 1,5 m Höhe, nicht die niedrigeren Werte in 4 m Höhe. Der Plan sei zu ergänzen um eine "zweite Planungsstufe" mit Maßnahmen für den Fall, dass sich die NO2-Belastung künftig ungünstiger als prognostiziert entwickele.

Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil geändert und die Beklagte zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts verurteilt. In der Sache hat es die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts allerdings überwiegend bestätigt. Bundesrechtlich nicht zu beanstanden sind dessen Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten auf der Grundlage der dem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognose der Entwicklung der NO2-Belastung. Nichts anderes gilt, soweit das Oberverwaltungsgericht die neuen Prognosen der Beklagten deshalb als nicht hinreichend gesichert und somit fehlerhaft bewertet hat, weil die dabei in Ansatz gebrachte regionalisierte Pkw-Flottenzusammensetzung für Hamburg einen gegebenenfalls signifikanten Anteil nicht in der Stadt gemeldeter Fahrzeuge (Pendlerverkehr) unberücksichtigt lasse. Zutreffend ist ferner, dass hier nicht die Mess- und Prognosewerte in 4 m Höhe, sondern die höheren Werte in 1,5 m Höhe maßgeblich sind, unabhängig davon, ob die Anwohner in den hier in Rede stehenden Straßenzügen im Hochparterre oder ersten Obergeschoss wohnen. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben ist die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen, sondern so zu bestimmen, dass die Gefahr unbemerkter Grenzwertüberschreitungen minimiert wird. Rechtlich nicht geboten sind jedoch die vom Oberverwaltungsgericht eingeforderten zusätzlichen Maßnahmen auf einer zweiten Planungsstufe.

Der BUND Hamburg gegrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der die Stadt Hamburg ihren Luftreinhalteplan unverzüglich fortschreiben muss. Dies sei ein wichtiges Signal für die zukünftige Luftreinhaltepolitik in der Stadt. Der BUND weist zudem auf die bundesweite Bedeutung des Urteils auf die Messhöhe bei den Luftmessstationen hin - jetzt bundesweit 1,5 Meter verbindlich.

 

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28. Mai 2021

Überraschung in Hamburg: Soll Stadtbahn doch noch kommen?

Tram to be back in Hamburg soon?

Aktualisiert am 29.05.2021

Stephansplatz: Kreuzende Stadtbahnen geplant - © hamburgize

 

Handelt es sich um einen wohl gehüteten Geheimplan der Mobilitätswendebehörde? Die in Hamburg heftigst umstrittene Stadtbahn soll möglicherweise doch noch kommen. Ein Verkehrszeichen am Stephansplatz verrät hin, dass zukünftig mit querenden Stadtbahnen zu rechnen sei. Mit dem Abschluss der laufenden Bauarbeiten an Esplanade und Stephansplatz soll also wie vor Jahrzehnten auf dem Ring 1 eine Straßen- oder Stadtbahn rollen. Wo Stehzeuge den Platz der ehemals unabhängig geführten Straßenbahntrasse (Fotodokumente zur Straßenbahn auf dem Ring 1 in der Leseprobe Hamburg und seine Straßenbahn, Seiten 78 und 79) eingenommen haben, soll es zukünftig ein modernes Verkehrsmittel geben. Welch eine Überraschung! Ist ein Geheimplan der Behörde ist gelüftet oder handelt es sich wieder nur um einen besonderen Fall des üblichen Hamburger Baustellengagas?


Stephansplatz / Ring 1: Die Stadtbahn soll demnächst wie vormals die Straßenbahn auf dem Mittelstreifen rollen - © Stefan Warda

Stephansplatz / Gorch-Fock-Wall: Die zukünftige Stadtbahntrasse - © Stefan Warda

 

 

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27. Mai 2021

Hamburg: Pop-up-Radspuren in der Hallerstraße nahezu fertiggetellt

Hamburg: New pop-up bike lanes at Hallerstraße

Aktualisiert am 28.05.2021


Hallerstraße: Pop-up-Radspuren in Anlage - © Stefan Warda


Das neueste Projekt mit Pop-up-Radspuren in Hamburg trifft die Hallerstraße. Die Markierungsarbeiten sind schon heute nahezu fertiggestellt. Laut Hamburg1 soll nächste Woche eine offizielle Einweihung stattfinden. Die Markierungsarbeiten hätten sich wegen der ungünstigen Witterung verzögert.

 

Hallerstraße / Grindelallee: Das bisherige Ende der Radspur aus Richtung Schlump - © Stefan Warda

 

 

Hallerstraße: An das bisherige Ende der Radspur schließt die Pop-up-Radspur in Richtung Rothenbaumchaussee an - © Stefan Warda

 

Die gelb markierten Radspuren sind beidseitig angelegt und verlaufen nun inklusive der schon vorhandenen weiß markierten Radspuren zwischen Grindelallee bis kurz vor der Kreuzung mit der Rothenbaumchaussee. Wegen der vorhandenen Angebote für Stehzeuge auf dem Gehbord wird es wohl keine Protected Bike Lane wie in der Max-Brauer-Allee bei der Johanniskirche geben.

Die neuen Radspuren schließen an die schon vorhandene Infrastruktur am Schlump an. Dadurch haben Radfahrende nun durchgehend Radverkehrsanlagen von der Gustav-Falke-Straße  (U-Bahnhof Schlump) bis vor der Kreuzung mit dem Medienzentrum Rotherbaum.


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25. Mai 2021

Lärmaktionsplan Hamburg: Nachts mehr Tempo 30 geplant - auch auf zahlreichen Bundesstraßen

 Hamburg is supposed to be quieter at night

 Aktualisiert um 21:12 Uhr

Schulterblatt - © Stefan Warda

 

Die Umweltbehörde plant im Rahmen des Lärmaktionsplans auf weiteren Straßenabschnitten Tempo 30. Ab 2022 sollen 20 Straßenabschnitte hinzukommen, ab voraussichtlich 2024 sogar weitere 65 Abschnitte, auf denen nachts Tempo 30 gelten soll. 

Ab Mitte 2022 soll an 20 Straßenabschnitten mit einer nächtlichen Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A) Tempo 30 von 22-6 Uhr umgesetzt werden. Voraussichtlich ab 2024 sollen 65 weitere Straßenabschnitte mit hohen Lärmbelastungen hinzukommen. An sechs bereits in der Lärmkartierung 2017 identifizierten Lärmbrennpunkten wurde zwischenzeitlich bereits Tempo 30 - z.T. ganztags  - angeordnet. Alle zuvor genannten Straßenabschnitte sollen in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes sein, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Ab Mitte 2022:

  • Ahrensburger Straße (zwischen Ostende und Wandsbeker Zollstraße - B75) 
  • Barmbeker Straße (zwischen Ohlsdorfer Straße und Dorotheenstraße)
  • Bramfelder Chaussee (zwischen Bramfelder Dorfplatz und Steilshooper Allee)
  • Bramfelder Straße (zwischen Drosselstraße und Habichtstraße)
  • Bremer Straße (zwischen hohe Straße und Eißendorfer Mühlenweg - B75)
  • Buxtehuder Straße (zwischen Stader Straße und ca. 50 Meter östlich der Feuerwehr - B73)
  • Caspar-Voght-Straße (zwischen Sievekingsallee und Hammer Steindamm - Kopfsteinpflaster) 
  • Davidstraße (zwischen Spielbudenplatz und Bernhard-Nocht-Straße - Kopfsteinpflaster)
  • Eiffestraße (zwischen Grevenweg und Beltgens Garten - B5) 
  • Finkenwerder Norderdeich (zwischen Steendiek und Brunnenstieg)
  • Habichtstraße (zwischen Dennerstraße und Bramfelder Straße)
  • Hammer Steindamm (zwischen Caspar-Voght-Straße und Sievekingsallee)
  • Herderstraße (zwischen Grillparzerstraße und Mozartstraße - B5)
  • Lauensteinstraße 
  • Lokstedter Weg (zwischen Tarpenbekstraße und Eppendorfer Landstraße)
  • Mühlenkamp (zwischen Semperstraße und Körnerstraße - teilweise zukünftige Veloroute 13)
  • Ostfrieslandstraße (zwischen Dangaster Weg und Steendiek)
  • Ritterstraße (zwischen Wandsbeker Chaussee und Wagnerstraße - zukünftige Veloroute 13)
  • Schulterblatt (zwischen Schanzenstraße / Neuer Pferdemarkt und Bahnlinie - Kopfsteinpflaster)
  • Stader Straße (zwischen Eißendorfer Pferdeweg und Buxtehuder Straße - B73)
  • Wagnerstraße (zwischen Ritterstraße und Blumenau - zukünftige Veloroute 13)
  • Wandsbeker Zollstraße (zwischen Holzmühlenstraße und Ahrensburger Straße - B75)
  • Winterhuder Weg (zwischen Beethovenstraße und Mozartstraße - B5)


Lärmschutz in Hamburg - © Stefan Warda


Ab 2024 vorgesehen:

  • Alsterdorfer Straße (zwischen Winterhuder Marktplatz und Lattenkamp)
  • Alsterkrugchaussee (zwischen Erdkampsweg und Ratsmühlendamm) 
  • Alter Teichweg (zwischen Nordschleswiger Straße und Krausestraße)
  • Augustenburger Straße
  • Bahrenfelder Steindamm (zwischen Stresemannstraße und Schützenstraße) 
  • Barnerstraße (zwischen Friedensallee und Gaußstraße)
  • Beethovenstraße (zwischen Winterhuder Weg und Bachstraße)
  • Behringstraße (zwischen Bahrenfelder Straße und Friedensallee, zwischen Griegstraße und Hohenzollernring)
  • Bergedorfer Straße (zwischen Schleusengrabenbrücke und Vierlandenstraße, zwischen Krusestraße und Sander Damm, zwischen Zufahrt Krankenhaus und Lohbrügger Landstraße - B5) 
  • Billstedter Hauptstraße (zwischen Schiffbeker Weg und Schleemer Weg - zukünftige Veloroute 8)
  • Binnenfeldredder (zwischen Habermannstraße und Stadtgrenze),
  • Bornkampsweg (zwischen Langbehnstraße und Stresemannstraße / Bahrenfelder Chaussee)
  • Breite Straße (zwischen Schleestraße und Kirchenstraße) 
  • Budapester Straße (zwischen Neuer Pferdemarkt und Simon-von-Utrecht-Straße - B4) 
  • Burgstraße (zwischen Bürgerweide und Grevenweg - teilweise zukünftige Veloroute 13 / B5)
  • Dockenhudener Straße (Witts Allee und Elbchaussee)
  • Dorotheenstraße (Barmbeker Straße und Krohnskamp - teilweise zukünftige Veloroute 13)
  • Georg-Wilhelm-Straße (zwischen Vogelhüttendeich und Neuhöfer Straße)
  • Grevenweg (zwischen Burgstraße und Eiffestraße - B5)
  • Elbchaussee (Dockenhudener Straße und Schenefelder Landstraße)
  • Elbgaustraße (zwischen Dammstraße und Kieler Straße - teilweise zukünftige Veloroute 14)
  • Friedensallee (zwischen Daimlerstraße und Barnerstraße)
  • Friedrich-Ebert-Damm (zwischen Gartenpark westlich Lesserstraße und Stephanstraße)
  • Fuhlsbütteler Straße (zwischen Rübenkamp und Hebebrandstraße, zwischen Hellbrookstraße und Drosselstraße)
  • Goetheallee (zwischen Julius-Leber-Straße und Max-Brauer-Allee)
  • Hellbrookstraße (zwischen Steilshooper Straße und Habichtstraße)
  • Heußweg (zwischen Eidelstedter Weg und Osterstraße)
  • Holtenklinker Straße (zwischen Justus-Brinkmann-Straße und Rotenhauschaussee - B5)  
  • Horner Landstraße (zwischen Horner Brückenweg und Washingtonallee)
  • Jarrestraße  
  • Kleiner Schäferkamp
  • Lange Reihe (zwischen Baumeisterstraße und Schmilinskystraße)
  • Langenfelder Damm (zwischen Kieler Straße und Steenwisch) 
  • Langenhorner Chaussee (zwischen Erdkampsweg und Flughafenstraße)
  • Lesserstraße (zwischen Pillauer Straße und Walddörferstraße)
  • Lohbrügger Landstraße (zwischen Ladenbeker Furtweg und Lohbrügger Markt - Veloroute 8)
  • Lokstedter Weg (zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße)
  • Mansteinstraße (zwischen Eppendorfer Weg und Bismarckstraße)
  • Max-Brauer-Allee (zwischen Friedenseiche und Holstenstraße - teilweise zukünftige Velorouten 1 und 13, Ehrenbergstraße und Klopstockstraße / Palmaille - teilweise zukünftige Veloroute 12) 
  • Mundsburger Damm (zwischen Winterhuder Straße und Papenhuder Straße - zukünftige Veloroute 5)
  • Osterstraße (zwischen Methfesselstraße und Heußweg)
  • Poelchaukamp (zwischen Gellertstraße und Mühlenkamp) 
  • Quickbornstraße (zwischen Eidelstedter Weg und Gärtnerstraße) 
  • Reclamstraße (zwischen Schiffbeker Weg und Öjendorfer Weg)
  • Rentzelstraße (zwischen Grindelallee und Schröderstiftstraße / An der Verbindungsbahn)
  • Rotenhauschaussee (zwischen Holtenklinker Straße und Curslacker Heerweg - B5)
  • Sander Damm (zwischen Ulmenliet und Lohbrügger Landstraße)
  • Schiffbeker Weg (zwischen Schiffbeker Brücke und Schiffbeker Höhe, zwischen Billstedter Hauptstraße und Reclamstraße)
  • Sierichstraße (zwischen Hudtwalckerstraße und Bellevue)
  • Sievekingsallee (zwischen Bahnlinie und Quellenweg)
  • Sportplatzring (zwischen Kieler Straße und Basselweg)
  • Steenwisch (zwischen Langenfelder Damm und Lutterothstraße)
  • Steilshooper Allee (zwischen Bramfelder Chaussee und Brücke über den Seebek)
  • Steilshooper Straße (zwischen Elligersweg und Habichtstraße)
  • Stresemannstraße (zwischen Tasköprüstraße und Ruhrstraße - B431)
  • Tonndorfer Hauptstraße (zwischen Wilsonstraße und Am Pulverhof)
  • Walddörferstraße (zwischen Stormarner Straße und Stephanstraße)
  • Wartenau (zwischen Bahnlinie und Eilenau - B5)
  • Wilstorfer Straße (zwischen Moorstraße und Hohe Straße)
  • Zur Seehafenbrücke (zwischen Schwarzenbergstraße und Seehafenbrücke)


Ein weiteres wichtiges Ziel der Lärmaktionsplanung für Hamburg soll die Ausweisung von Bereichen sein, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können. Dafür seien 15 "Ruhige Gebiete" mit einer Mindestgröße von 50 ha identifiziert worden, die erstmalig in Hamburg festgesetzt wurden. Zukünftig sollen sowohl innerhalb dieser Gebiete als auch in ihrem Umfeld keine Planungen erfolgen dürfen, die eine Lärmzunahme nach sich ziehen würden. Ergänzend sollen 26 kleinere, in der Regel innerstädtische Gebiete als "Ruheinseln“ gekennzeichnet werden. Diese würden zwar nicht die strengen Anforderungen "Ruhiger Gebiete" erfüllen, würden aber mit der Aufnahme in den Lärmaktionsplan in ihrer Bedeutung gestärkt.  

Für die Verbrennerindustrie nützliche Auto- und Motorradposer werden Lärmminderungsgebiete wohl kaum beeindrucken, wenn nicht deutlich drastischere Strafen für unnötiges Lärmen gelten und begleitend wesentlich mehr Kontrollen stattfinden. Seit Aufhebung der pandemiebedingten nächtlichen Sperrzeit in Hamburg ist es deutlich lauter geworden - leider.

 

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Chaos auf Geh- und Radwegen in Berlin: Gelten E-Scooter bald als Sondernutzungen?

Berlin planning to get rid of wild parked e-scooters

 

Hamburg: Regelwidrig auf dem Radweg abgelegter E-Scooter - © Stefan Warda

 

Nach großem Unmut über wild abgesellte E-Scooter hat die Stadt Kopenhagen seit Anfang des Jahres die Abstellen von E-Scootern in der inneren Stadt verboten. Zusätzlich hat das dänische Verkehrsministerium eine generelle landesweite Helmpflicht für E-Scooter-Nutzende zum nächsten Jahreswechsel beschlossen. Damit dürfte es den Anbietern deutlich unattraktiver werden, in Dänemark auf dem Markt zu bleiben.

 

Kopenhagen: Regelwidrig abgestellte E-Scooter blockieren Rikschaparkplätze - © Stefan Warda

 

In Hamburg-Altona gelten aufgrund des Unmuts unter Anwohnenden seit März Einschränkungen für Leihtretrollersysteme. Die Spaßmobile sollen im Schanzenviertel nicht mehr abgestellt werden. Rund um das Schanzenviertel wurden vier Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen. Von dort aus soll es nur noch zu Fuß ins Schanzenviertel gehen. Ob diese Regelung sich bislang bewährt hat und welche Auswirkungen weitere Reidesharingsysteme von JUMP (Pedelecs), BOND (E-Bikes) oder Emmy (E-Roller), Tier (E-Roller) und Felyx (E-Roller) auf die Verkehrsflächen für Gehende und Radfahrende im Schanzenviertel haben, ist bislang noch nicht bekannt. Die Elektroroller dürfen ohnehin nicht auf Geh- oder gar Radwegen abgestellt werden. Felyx plant laut Abendblatt den Aufbau einer Flotte von 800 -1000 Fahrzeugen, die jedoch nur auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden dürfen.


Schanzenstraße: E-Scooter-Reservat - © Stefan Warda

Zukünftige Velorouten 5 und 6, An der Alster: Regelwidrig und äußerst verkehrsgefährdend abgestellter E-Scooter hinter einer schlecht einsehbaren S-Kurve auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Pedelecs von Jump (Lime) in Hamburg - © Stefan Warda

E-Bikes von JUMP in Hamburg - © Stefan Warda

 

Auch in Berlin gibt es Unzufriedenheit über wild abgestellte E-Scooter und Leihräder auf Geh- und Radwegen. Eine Koalition von Verbänden (ABSV, FUSS, Landesseniorenbeirat, SvD) fordert feste Stellflächen für die Leihsysteme. Laut Tagesspiegel gebe es bislang für ca. 26.000 E-Scooter (weitere seien angekündigt) nur fünfzehn Stellflächen in der inneren Stadt, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Verbände fordern dagegen feste Stellflächen stadtweit für Leihräder und Leihtretroller und verweisen als positives Beispiel auf Paris. Doch ohne eine Änderung des Berliner Straßengesetzes wäre eine Zuweisung auf feste Stellflächen nicht möglich. Der Berliner Senat strebe allerdings eine Änderung des Straßengesetzes an, um gewerbliche Angebote wie E-Scooter, E-Roller oder Leihräder als Sondernutzungen zu bestimmen. Dadurch könne der Senat mehr Einfluß auf das bisherige Chaos ausüben.

 

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24. Mai 2021

Radentscheid stoppt "Fahrradweichen": Wie werden Hamburgs Kreuzungen der Zukunft aussehen?

After agreement with Radentscheid: How will intersections in Hamburg look in the future?

Aktualisiert um 21:58 Uhr

Jungiusstraße / Gorch-Fock-Wall: Radspur in Mittellage, 2021 fertiggestellt - © Stefan Warda

 

 

Wird der Ausbau der Hamburger Radinfrastruktur durch den Radentscheid ausgebremst?

Die Initiative Radentscheid Hamburg konnte bei einer Einigung mit dem Senat erreichen, dass zukünftig Radspuren in Mittellage nicht mehr zur Anwendung kommen sollen. In der ZEIT gab es Kritik an dieser Einigung. Damit würde der geplante Ausbau der Radinfrastruktur erheblich verzögert.

Laut einer kleinen Anfrage der Bürgerschaftsabegorndeten Heike Sudmann an den Hamburger Senat (Drucksache 22/3944) zu den Auswirkungen des Radentscheids auf den Fortschritt des Radverkehrsanlagenausbaus könne der Senat noch keine konkrete Antwort geben.  

"Es wurden alle in Planung befindlichen Projekte mit den Vereinbarungen aus der Drs. 22/106 abgeglichen und dahin gehend überprüft, ob eine Anpassung notwendig sein kann, und diese, wenn dies erforderlich erschien, einem erneuten Abwägungsprozess unterzogen. Im Fokus stand dabei die Überprüfung von Radfahrstreifen in Mittellage sowie die Berücksichtigung baulicher Trennungen zwischen Rad-und Kfz-Verkehr. Beispiele hierfür sind die Maßnahmen Esplanade, Max-Brauer-Allee, Holstenplatz und Elbchaussee. Ein Großteil der Planungen ist noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch keine baulichen Maßnahmen durchgeführt. Aussagen zu möglichen Mehrkosten bei den Baukosten, den Honoraren und Kosten der Ingenieurbürossowie zur km-Bilanz können noch nicht getroffen werden."

Wie genau die zukünftigen Kreuzungen aussehen werden, ist noch unklar. Bislang sei noch keine Kreuzung entsprechend der Einigung mit der Initiative nach den neuen Kriterien fertiggestellt. Möglichweise werde die Einigung Auswirkungen auf die geplangten Umbauten von Esplanade, der Elbchaussee, der Max-Brauer-Allee und des Holstenplatzes haben. 

 

Kreuzungsbeispiel aus Kopenhagen - © Stefan Warda

Kreuzungsbeispiel aus Amsterdam - © Stefan Warda

 

Laut Mopo sieht die Initiative Radentscheid keine Nachteile für den Ausbau der Radinfrastruktur durch die Änderung vorhandener Planungen.

"Eine schnelle Umsetzung mangelhafter Radinfrastruktur hilft genauso wenig wie eine rein quantitative Bewertung des Radwegausbaus. Da ist es besser, für gute Radinfrastruktur etwas länger zu planen und dann gute Radwege zu erhalten."

 

Auf die Bürgerschaftsanfrage von Heike Sudmann äußert sich der Senat auch zu den Sicherheitsbedürfnissen von Radfahrenden und erkennt an, dass etliche (oder potentielle) Radfahrende Radfahrstreifen in Mittellage meiden würden.

"Die in Hamburg realisierten Radfahrstreifen werden von einem Großteil der Radfahrenden akzeptiert und sind bislang nicht negativ in Erscheinung getreten. Jedoch hat der Senat erkannt, dass etliche Radfahrende sich dort nicht sicher fühlen und stattdessen auf dem Gehweg fahren oder ganz auf das Radfahren verzichten. Rechtsliegende Radfahrstreifen können das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen. Ein damit einhergehendes mögliches Unfallrisiko zwischen geradeaus fahrendem Radverkehr und rechts abbiegendem Kfz-Verkehr lässt sich durch vorgezogene Haltlinien des Radverkehrs und gegebenenfalls Grünvorlaufschaltungen reduzieren. Bei sehr starken Kfz-Rechtsabbiegeströmen ist grundsätzlich eine getrennte Signalisierung anzustreben; hier wäre auch ein Radfahrstreifen in Mittellage ungeeignet." 

 

 

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22. Mai 2021

Hamburg-Eimsbüttel: Die bestehende Veloroute 2 soll in der Sillemstraße umgebaut werden

Hamburg-Eimsbüttel: Redesign of cycle route at Sillemstraße

 

Veloroute 2, Sillemstraße / Methfesselstraße: Tempo-30-Zone - © Stefan Warda
 

 

Die Sillemstraße in Eimsbüttel im Verlauf der 2008 eingerichteten Veloroute 2 soll zwischen Hellkamp und Sartoriusstraße umgestaltet werden. Ziel der Maßnahme sei, den Radverkehr in der Sillemstraße im Zuge des Veloroutenumbaus sicherer, komfortabler und konfliktfreier zu führen und vorhandene Defizite (Oberflächenqualität, Stehzeuge), die bei der Einrichtung der Veloroute vor dreizehn Jahren unberücksichtigt blieben, zu minimieren. Dafür sehe die Planung die Einrichtung einer Fahrradstraße (Anlieger frei) und eine Neuordnung des Raums für Stehzeuge (Längsparkplätze) und Gehwege vor. Zusätzlich sei eine Umgestaltung der Knotenpunkte zu Gehwegüberfahrten vorgesehen, um die Sicherheit und Bevorrechtigung des Radverkehrs zu gewährleisten. Dabei sollen die Nebenstraßen auf Gehwegniveau aufgepflastert werden. Durch den entstehenden abgesenkten Bordstein soll für die Einfahrenden auf die Fahrradstraße Wartepflicht entstehen. 

 

Veloroute 2, Sillemstraße / Hellkamp: Tempo-30-Zone mit vor allem bei Nässe für Radfahrende ungeeignetem Schlackensteinpflaster - © Stefan Warda

Veloroute 2, Sillemstraße / Sartoriusstraße: Tempo-30-Zone - © Stefan Warda

Veloroute 2, Sillemstraße / Sartoriussstraße: Zwischenwegweiser - © Stefan Warda

 

Für diesen Umbau der Veloroute 2 im Abschnitt Sillemstraße startet die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung: Interessierte sollen bis zum 17. Juni 2021 auf der Seite https://beteiligung.hamburg/radverkehr-eimsbuettel/ die Planungsentwürfe für die Sillemstraße von Hellkamp bis Sartoriusstraße einsehen, bewerten und kommentieren können. Anregungen und Kritik finden in der voraussichtlich im Winter 2021 vorliegenden, endgültigen Planung Berücksichtigung.

Das Bezirksamt Eimsbüttel habe zusammen mit dem Ingenieurbüro Sweco seit September 2020 die Planungsentwürfe erarbeitet. Neben einer intensiven Abstimmung u.a. mit Feuerwehr und Polizei soll zwischen November und Dezember auch die erste Phase der Online-Beteiligung stattgefunden haben. Die Ergebnisse, Vorschläge und Ideen sollen - wo möglich - berücksichtigt worden sein und sich in der aktuellen Planung und im Erläuterungsbericht wiederfinden.

 

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