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16. November 2025

Klein Offenseth-Sparrieshoop: Tempo 30 auf der L113 wegen Radverkehr auf der Fahrbahn

 

 

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 7 a-b: Tempo 30 wegen Radverkehr auf der Fahrbahn (November 2025) - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein gibt bekannt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit bis auf weiteres ein Tempolimit auf der L113 in Klein Offenseth-Sparrieshoop gilt. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr sei wegen des schlechten baulichen Zustands des Gehwegs nicht mehr vertretbar. Deswegen gilt jetzt zwischen Rosenstraße 7 und dem Bahnübergang bei der AKN-Strecke Tempo 30 auf der Fahrbahn statt bislang Tempo 50. Radfahrende müssen bis auf weiteres die Fahrbahn benutzen. Der Abschnitt soll ein wichtiger Schulweg sein. 

 

"Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) muss aus Gründen der Verkehrssicherheit die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr an der Landesstraße 113 („Rosenstraße“) in Klein Offenseth-Sparrieshoop aktuell aufheben. Grund für die Einschränkungen ist der derzeitige Zustand der wassergebundenen Oberfläche des Wegs. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass dieser stellenweise aufgeweicht und somit die Gefahr von Stürzen mit dem Fahrrad erhöht ist. Der LBV.SH arbeitet an einer Lösung zur Wiederherstellung des Wegs. 

Um Rad-Stürze zu verhindern, wird daher die Nutzung für Radfahrende aktuell aufgehoben, bis eine Instandsetzung erfolgt ist; die entsprechenden Schilder „Radverkehr frei“ unterhalb der blauen Gehweg-Schilder werden entfernt. Radfahrende nutzen bitte bis auf Weiteres die Fahrbahn oder schieben ihr Rad auf dem Gehweg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Verkehr wird zum Schutz des Radverkehrs auf 30 Stundenkilometer reduziert und durch Warnschilder „Radverkehr“ ergänzt."

 

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 7 c-d: Gehwegzustand im Juni 2023 - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 7 c-d: Gehwegzustand im März 2023 - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße: Gehwegzustand im März 2023 - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 7: Gehwegzustand im Juni 2023 am Ausbauende der Asphaltdecke - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 7: Fahrbahn im November 2025 - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

 

 Das Abendblatt [€] berichtete zuvor über die misslungenen Instandhaltungsversuche am Gehweg. Anwohner Frank Bokelmann erläutert gegenüber dem Abendblatt die Fehlplanung der Instandhaltung mit einer für einen Geh-/Radweg ungeeigenten Decksicht bei angrenzenden Straßenbäumen.

 

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 9: Im November 2025 müssen Radfahrende die Fahrbahn nutzen (reiner Gehweg) - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 9: Im Juni 2023 durften Radfahrende die Fahrbahn nutzen, aber bei Schritttempo auch den beschädigten Gehweg ("Radwegschäden") - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße / Rostock-Koppel: Im November 2025 müssen Radfahrende die Fahrbahn nutzen (reiner Gehweg) - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße / Rostock-Koppel: Im September 2025 durften Radfahrende die Fahrbahn nutzen, aber auch den beschädigten Gehweg bei Schritttempo (als Gehende) - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße / Rostock-Koppel: Im Juni 2023 durften Radfahrende die Fahrbahn nutzen, aber auch den beschädigten Gehweg bei Schritttempo - © Frank Bokelmann / Stefan Warda

 

 

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15. November 2025

Hamburger Dom: Zeit für regelmäßige und gefährliche Verkehrsschikanen

 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

 

Der Winterdom auf dem Heiligengeistfeld auf St. Pauli hat neben Spaß und Vergnügen auch unangenehme Begleiterscheinungen im Angebot. Wie immer während der mehrwöchigen Domzeiten gibt es makabre Verkehrsanordnungen in der Glacischaussee, die an wenigen Tagen der Woche zu bestimmten Tageszeiten als Parkplatz für Dombesuchende mit Autos eingerichtet wird. Auch wenn die Parkplatznutzung nicht kontinuierlich während der gesamten Domsaison anhält, gilt für Radfahrende jedoch während der gesamten Domphase eine besondere Verkehrsschikane: Radfahrende sollen gemäß Verkehrszeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg) den Gehweg der Glacischaussee neben dem Heiligengeistfeld jeweils in beide Fahrtrichtungen nutzen, Gehende sollen dagegen den Radfahrstreifen im Fahrbahnbereich nutzen. An diese sinnlose Regelung hält sich so gut wie kaum jemand. 

 

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg mit wildlaufendem Fußgänger auf dem Zweirichtungsradweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Obwohl kein Parkplatz auf der Fahrbahn eingerichtet ist, der Autoverkehr auf der Fahrbahn rollt und die beiden Radfahrstreifen uneingeschränkt nutzbar wären, bleibt die Verkehrsschikane bestehen - © Stefan Warda

Glacischaussee / Heiligengeistfeld beim Millerntor: Die Radfahrstreifen dürfen nicht benutzt werden. Radfahrende müssen in Blickrichtung den linksseitigen Gehweg als Zweirichtungsradweg benutzen - © Stefan Warda

 

Während der Zeiten, zu denen während der Domsaison kein Parkplatz auf der Glacischaussee eingerichtet ist, darf der MIV die Glacischaussee uneingeschränkt wie auch zur restlichen Jahreszeit nutzen. Die Verkehrsschikanen für den Radverkehr hingegen bestehen dann dennoch.  

 

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg - © Stefan Warda

Glacischaussee / Feldstraße: Gehwegradelzwang und Radfahrstreifen als Gehweg sowie ein Falschgeher auf dem "Radweg" - © Stefan Warda

 

 

 

 

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