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31. Januar 2019

"Fahrradstadt" Hamburg: Treppen für den Radverkehr

Hamburg: Cycling no more allowed on Willi-Bartels-Treppe
Aktualisiert um 21:19 Uhr

Willi-Bartels-Treppe / St. Pauli Hafenstraße: Letzen Sommer noch ein Radweg - © Stefan Warda


Die Willi-Bartels-Treppe gegenüber den St. Pauli Landungsbrücken darf nicht mehr von Radfahrenden befahren werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten an der St. Pauli Hafenstraße wurde die über viele Jahre hinweg gültige Radweg-Anordnung aufgehoben. Die Willi-Bartels-Treppe zwischen den St. Pauli Landungsbrücken und der Bernhard-Nocht-Straße war bergan als Radweg ausgewiesen.


Willi-Bartels-Treppe / St. Pauli Hafenstraße: Dieses Jahr bezieht sich die angeordnete Radwegpflicht auf die St. Pauli Hafenstraße, nicht auf die Treppe. Das viele Jahre lang erlaubte Radfahren bleibt auf der Treppe verboten - © Stefan Warda
 

Immerhin bleibt Radfahrenden die Nutzung der Treppe an der Klütjenfelder Brücke bei der Veloroute 11 weiterhin erlaubt - wenn auch nur bei Schritttempo.


Klütjenfelder Brücke: Freigabe der Treppe für Radfahrende - © Stefan Warda


Nur von kurzer Dauer war das Radfahrgebot auf der Treppe an der Kreuzung Erdkampsweg / Hummelsbütteler Landstraße. Nur während des Umbaus des Erdkampswegs im Jahr 2014 durften Radfahrende die Treppe hinunterradeln.


Hummelsbütteler Landstraße / Erdkampsweg: Treppe für Radfahrende im Jahr 2014 - © Stefan Warda

Hummelsbütteler Landstraße / Erdkampsweg: Treppe für Radfahrende im Jahr 2014 - © Stefan Warda


Andere Städte gehen weniger freizügig mit dem Radverkehr auf Treppen um. Die radfahrendenunfreundliche Stadt Hagen stellt unmissverständlich klar, dass Treppen dem Fußverkehr vorbehalten sind.


Hagen: Treppe nur für den Fußverkehr - © Stefan Warda

Hagen: Treppe nur für den Fußverkehr - © Stefan Warda




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"Fahrradstadt" Hamburg: Wo ist der Radweg?

Hamburg: Where is the cycle track?
Aktualisiert um 19:22 Uhr

Stralsunder Straße / Steindamm: "Radweg" - © Stefan Warda


Verkehrsversuch mit neuartiger Fahrradstraße?

In St. Georg werden Verkehrsteilnehmer besonders herausgefordert. Auf dem Weg vom Hansaplatz zum Steindamm taucht in der Stralsunder Straße ein "Radweg" auf. Zumindest weist das Verkehrszeichen 237 hin: Ein Radweg mit Benutzungspflicht. Kurz vor der Kreuzung mit dem Steindamm endet die Tempo-30-Zone. Allerdings fehlt der in Hamburg übliche rote Radweg. Wenn schon kein baulich abgetrennter Radweg, dann muss also ein anderer Straßenteil Radweg sein. Ist es die Fläche rechts oder links vom Kantstein? Rechts vom Kantstein scheint eher fraglich, da dann ein Gehweg fehlen würde. Eine bauliche Trennung zum Gehweg im querenden Steindamm ist nicht vorhanden. Also muss der Radweg links vom Kantstein liegen: Die Stralsunder Straße ist quasi Fahrradstraße bis zur Kreuzung mit dem Steindamm - ohne Freigabe für andere Fahrzeuge. Handelt es sich um einen neuen Verkehrsversuch?


Stralsunder Straße / Steindamm: "Radweg" - © Stefan Warda



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29. Januar 2019

StadtRAD Hamburg: Die Neuen sind da

StadtRAD Hamburg: New bikes on the street


© Stefan Warda


Nach einer mehrwöchigen Betriebspause sind seit heute die neuen Stadträder auf der Straße. Das neue StadtRAD-Modell entspricht dem aus Köln und Berlin bekannten Modell, das dort unter den Marken FORD-Bike und LIDL-Bike von der Deutschen Bahn betrieben wird.

Die Deutsche Bahn (DB) hatte die Ausschreibung der Stadt Hamburg gewonnen und wird den Betrieb von StadtRAD Hamburg fortführen. Das neue StadtRAD Hamburg soll am 1. Februar 2019 starten. Erstmals in einem deutschen Leihradsystem werden auch Lastenräder mit elektrischer Unterstützung angeboten. Innerhalb der zehnjährigen Vertragslaufzeit soll die Gesamtflotte auf 4.500 Räder, 70 Lasten-Pedelecs und 350 Ausleihstationen anwachsen. Ziel ist die Vollabdeckung des Hamburger Stadtgebiets, das heißt die Anbindung aller S- und U-Bahn-Haltestellen sowie der Stadtteil- und Ortszentren in Abhängigkeit vom Nachfragepotential.


© Stefan Warda


© Stefan Warda

© Stefan Warda


Die neuen Räder sind eine Eigenentwicklung der Deutschen Bahn. Neben einer niedrigen Einstieghöhe bietet das neue Modell des StadtRADs nun ein Display am Lenker, eine Shimano Nexus 7-Gang-Schaltung, einen verstellbaren Sattel mit Höhenmarkierung und ein Sicherungsschloss für eine vereinfachte Entleihe.

Ab dem Frühjahr können StadtRAD Hamburg-Kunden 20 Lasten-Pedelecs ausleihen.

Im Rahmen einer einmonatigen Betriebspause im Januar stellten die Verantwortlichen von StadtRAD Hamburg das System auf die neuen Anforderungen um. Neben dem Einsammeln der alten Räderflotte lief die bauliche Umrüstung und funktechnische Neu-Einmessung der Ausleihstationen. Nach einem letzten Check in der Fahrrad-Service-Werkstatt werden die neuen Räder im Stadtgebiet verteilt und das System einem stichprobenartigen Praxistest unterzogen. Wie es läuft, sollen die Nutzer im neuen Blog unter https://share.stadtrad.hamburg.de jederzeit mitverfolgen können.


© Stefan Warda

© Stefan Warda

© Stefan Warda


Mit dem Betriebsstart des neuen StadtRAD sollen sich Angebot und Qualität des Systems verbessern. Die ersten dreißig Minuten jeder Fahrt sollen wie bisher kostenfrei bleiben. Ab der 31. Minute soll der Minutenpreis im Normaltarif künftig 10 Cent/Minute (ermäßigt 8 Cent/Minute) betragen.

Für die ab April bereitstehenden Lastenrad-Pedelecs gelten ebenso 30 kostenfreie Minuten und dieselben Minutenpreise. Neu ist eine Jahresgebühr von 5 Euro, die von allen Nutzern erhoben wird. Bestandskunden jedoch dürfen sich freuen: Im Jahr 2019 schenkt die Deutsche Bahn den Stammkunden die Jahresgebühr. Jürgen Gudd, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Bahn Connect, dem StadtRAD-Betreiber, lädt die Hamburger zu kostenlosen Probefahrten am kommenden Wochenende ein. 

Am Startwochenende, von Freitag, 1. Februar, bis Sonntag, 3. Februar, sind alle Kunden von StadtRAD Hamburg eingeladen, unsere neuen Fahrräder kostenlos zu testen. Alle Fahrten mit dem neuen StadtRAD sind an diesem Wochenende kostenfrei.

Infos und Anmeldung zum neuen Angebot unter www.stadtrad.hamburg.de bzw. stadtradhamburg.de



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24. Januar 2019

Hamburg: Evaluation für neue Osterstraße

Hamburg: Evaluation for new Osterstraße
Aktualisiert um 10:56 Uhr

Osterstraße, Schutzstreifen und Luftstation - © Stefan Warda


Die Wirksamkeit des Umbaus der Osterstraße soll überprüft werden. In diesem Jahr soll mittels einer aufwändigen Untersuchung festgestellt werden, ob der Umbau tatsächlich den gestellten Erwartungen entspricht, so das Abendblatt.


Osterstraße, Schutzstreifen - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Piktogrammkette - © Stefan Warda


"Deutscher Verkehrsplanungspreis": Auszeichnung für die Verlagerung der Konfliktzone für Radfahrende vom Gehweg auf die Fahrbahn

Für den Radverkehr wurde die unbenutzbaren sehr schmalen Fakeradwege, die überwiegend in voller Breite im Dooringbereich lagen, beseitigt und überwiegend durch sog. Schutzstreifen ersetzt. Auf diesen sind Radfahrende jedoch Kampfparkern und Engüberholern ausgesetzt. Einige Radfahrende fühlen sich deutlicher unsicherer bei der neuen Radverkehrsführung und würden die Gehwege regelwidrig zum Radfahren bevorzugen. Somit hat sich zum vorherigen Zustand wenig geändert. Vor dem Umbau sind die meisten Radfahrenden auch neben den unbenutzbaren Fakeradwegen regelwidrig auf Gehwegen unterwegs gewesen - aber u.a. auch, weil Gehende die Fakeradwege blockierten oder gar keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden waren.


Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda

Osterstraße, Schutzstreifen und Wildparker - © Stefan Warda


Mit Videoaufzechnungen soll u.a. festgestellt werden, welche Auswirkungen das Wildparken auf den Mittelstreifen und den Schutzstreifen auf Fußgänger- , Radverkehr und dem allgemeinem Verkehrsfluss hat.

Der Umbau der Osterstraße wurde mit einer Auszeichung des "Deutschen Verkehrsplanungspreises" gewürdigt.


Osterstraße vor dem Umbau: Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Fakeradweg im Dooringbereich - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Radwegende bzw. unstete Radverkehrsführung führte zu regelwidrigem Gehwegradeln - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Radwegende bzw. unstete Radverkehrsführung führte zu regelwidrigem Gehwegradeln - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Schmaler Fakeradweg in Konfliktlage mit Gehenden - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Schmaler Fakeradweg in Konfliktlage mit Gehenden - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Schmaler Fakeradweg wegen Sondernutzung in Konfliktlage mit Gehenden - © Stefan Warda

Osterstraße vor dem Umbau: Schmaler Fakeradweg in Konfliktlage mit geparkten Fahrrädern und respektlosen Passanten - © Stefan Warda



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23. Januar 2019

Verkehrsinfo Hamburg: Erneut Fahrbahnzwang am Gorch-Fock-Wall

Road works in Hamburg: Cyclists forced to use road lane at Gorch-Fock-Wall


Gorch-Fock-Wall / Stephansplatz: Wegen einer Baustelle endet der benutzungspflichtige Radweg. Es fehlt eine geeignete Radverkehrsführung, z.B. Aufleitung auf die Fahrbahn, Freigabe des Gehwegs, usw. - © Stefan Warda


Im Rahmen einer Baustelle wurde diese Woche erneut die Radwegbenutzungspflicht am Gorch-Fock-Wall aufgehoben. Radfahrende müssen ab Stephansplatz Richtung Johannes-Brahms-Platz auf die Fahrbahn ausweichen. Der Radweg ist am Stephansplatz gesperrt. Der angrenzende Gehweg ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Die nächste Möglichkeit von der Fahrbahn auf den Radweg zu wechseln ist kurz vor der Kreuzung mit der Junguisstraße an einer Zufahrt zu den Wallanlagen. Die Unterbrechung der Radverkehrsführung führt allerdings zu masseng´haftem Fehlverhalten, weil sichere Aufleitung auf die Fahrbahn für Radfahrende fehlt und zudem auch noch wenige Meter vor der Baustelle ein Verkehrszeichen für den Radwegzwang angeordnet ist.

Innerhalb der letzten vier Jahre änderte sich die Radverkehrsführung an der betroffenen mehrmals wegen Baumaßnahmen. Unglücklicherweise ist die Unterbrechung der Radf

Eigentlich soll es in Hamburg solche Unterbrechungen der Radverkehrsführung an Baustellen nicht mehr geben. Alle Hamburger Straßenverkehrsbehörden und sonstigen betroffenen Dienststellen haben im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" den Leitfaden "Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen" zu beachten. Danach ist eine alternativlose Unterbrechung der Radverkehrsführung nicht vorgesehen. Bezüglich Baustellen bleibt also festzustellen, dass die "Radverkehrsstrategie für Hamburg" von 2008 bis heute weiterhin nicht umgesetzt worden ist.


Velorouten 11 und 12, Rödingsmarkt: Baustelle im letzten Jahr mit Gehwegbenutzungszwang unter extrem beengten Verhältnissen - © Stefan Warda

Wie willkürlich die Anordung von Radverkehrsführungen an Baustellen vorgenommen wird, zeigt das Beispiel Rödingsmarkt im Verlauf der Veloroutrn 11 und 12. Dort wurden Radfahrende bei gleicher Restgehwegbreite auf den Gehweg verpflichtet - zudem bei Außengastronomie, Geschäften , Hauseingängen und deutlich jhöherer Fußgängerfrequenz. Außerdem ist die gleiche Straßenverkehrsbehörde für die Baustelle am Rödingsmarkt zuständig gewesen, die auch für den Gorch-Fock-Wall verantwortlich ist.


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21. Januar 2019

Winter in Hamburg

Winter in Hamburg


Budapester Straße / Heiligengeistfeld - © Stefan Warda

Budapester Straße / Heiligengeistfeld - © Stefan Warda

Budapester Straße / Clemens-Schultz-Straße - © Stefan Warda



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20. Januar 2019

Quickborner Brückenposse

Quickborn bridge farce
Aktualisiert um 15:34 Uhr

Quickborn, Harksheider Weg / A7 - © Stefan Warda


Die Quickborner Brückenposse hat eine neue Wende genommen. Radfahrende müssen nicht mehr im Gegenverkehr auf dem einseitigen und äußerst schmalen Gehweg fahren - sie dürfen es jedoch weiterhin bei Schritttempo.


Deutschlandweit bekannt wurde die Gemeinde Quickborn im Kreis Pinneberg wegen einer misslungen Radverkehrsführung im Zuge einer Brückenerneuerung. Der Harksheider Weg verbindet Quickborn mit Norderstedt und überquert am Rand des bebauten Bereichs die Autobahn A7. Vor dem Umbau gabe es eine nicht zulässige Radverkehrsführung. Radfahrende und Gehende wurden auf einem einseitigen Gehweg geführt. Das Verkehrszeichen 240 verpflichtete Radfahrende zur Benutzung des Gehweges. Auf der Brücke wies der Gehweg jedoch nur einen Breite von 1,5 Meter auf - zu schmal für die Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht bei Gegenverkehr. Möglichweise wegen der unzulässigen Geländerhöhe von nur einem Meter hatte die Verkehrsaufsicht an beiden Brückenenden jeweils das unbeliebte Zusatzschild "Radfahrer absteigen" aufstellen lassen - ein benutzungspflichtiger Gehweg, der aber nicht befahren werden durfte. Diese Anordnung war ohnehin unzulässig.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Wie sollen sich Radfahrende / Radfahrende, Radfahrende / Gehende oder Gehende / Gehende begegnen, ohne die weiße Linie zur Fahrbahn zu überschreiten? - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter, die weiße Linie ist selbst bei Fußgängergegenverkehr ein Witz! - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda


Mit der Brückenerneuerung bestand Hoffnung auf eine bessere, vor allem regelkonforme Radverkehrsführung. Doch schnell kam die Enttäuschung. Die beauftragte Firma Via Solutions hatte auf dem einzig vorhandenen Gehweg zusätzlich eine Leitplanke verbaut. Dadurch wurde die Gehwegbreite auf 0,8 Meter Breite eingeschränkt. Zudem wurde die Geländerhöhe nicht an die Belange des Radverkehrs angepasst. Notwendig ist dazu eine Geländerhöhe von 1,3 Metern.


Nach dem Debakel wurde zunächst eine Fahrbahnhälfte für den MIV gesperrt. Radfahrende und Gehende wurden auf der anderen Fahrbahnhälfte über die Brücke geführt. Nach Entfernen der Leitplanke und Erhöhung des Geländers wurde der Gehweg wieder eröffnet - mittlerweile jedoch ohne Benutzungspflicht. Der örtlich zuständige ADFC hatte die Radverkehrsführung insgesamt bemängelt und forderte die Aufhebung des Gehwegradelzwangs. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg ist ein Mindestmaß von 2,5 Metern Breite vorgesehen. Radfahrende dürfen seit einer Verkehrsschau nach Wiedereröffnung der nachgebesserten Brücke auf dem Gehweg nur noch bei Schritttempo fahren, seitdem aber auch die Fahrbahn benutzen.



Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Zustand vor der Verkehrsschau mit Gehwegradelzwang - © ADFC Norderstedt

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Jetziger Zustand mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Radfahrenden in Richtung Quickborn ist von der Gehwegradelei dringend abzuraten. Wer bei der derzeitigen Gehwegbreite von nur 1,5 Meter zwischen Geländer und Bordkante mit dem Gegenverkehr kollidiert, der landet höchstwahrscheinlich auf der Fahrbahn und wird dort möglicherweise vom MIV überrollt. Besonders fragwürdig erscheint daher die weiße Linie am Gehwegrand, die den Gehweg auf nur einen Meter Breite einengt und im Begegnungsfall in aller Regel überschritten werden muss. Deswegen dürfen Radfahrende vor der Brückenrampe den Gehweg verlassen und auf die Fahrbahn wechseln, um sicher nach Quickborn zu gelangen. Ohnehin ist ab Ortseingang auf der anderen Seite der Brücke keine Benutzungspflicht für Rad- oder Gehwege angeordnet. Und im weiteren Verlauf des Harksheider Wegs ist das Radeln auf der linken Nebenfläche verboten.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahren in Richtung Quickborn kann auf dem Gehweg sehr gefährlich werden - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Die Brückenrampe aus östlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahrer sind auf der Fahrbahn leider aggressiven Engüberholern ausgeliefert. Der ADFC fordert daher Tempo 30 für den Abschnitt - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Die Brückenrampe aus westlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Leider hat die Lokalpresse nach Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht weiterhin über einen angeblich vorhandenen "Radweg" berichtet, obwohl ein echter Radweg vollkommen anders gestaltet ist, als ein nur 1,5 Meter breiter Gehweg, den Radfahrer bei Schritttempo in beiden Richtungen benutzen dürfen, falls nicht gerade Gegenverkehr mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Lastenrädern besteht. Nach den gültigen Regelwerken müsste ein ganz normaler Einrichtungsradweg (ohne Fußgängerverkehr) schon das Mindestmaß von 1,6 Metern Breite aufweisen.


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