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20. Januar 2019

Quickborner Brückenposse

Quickborn bridge farce
Aktualisiert um 15:34 Uhr

Quickborn, Harksheider Weg / A7 - © Stefan Warda


Die Quickborner Brückenposse hat eine neue Wende genommen. Radfahrende müssen nicht mehr im Gegenverkehr auf dem einseitigen und äußerst schmalen Gehweg fahren - sie dürfen es jedoch weiterhin bei Schritttempo.


Deutschlandweit bekannt wurde die Gemeinde Quickborn im Kreis Pinneberg wegen einer misslungen Radverkehrsführung im Zuge einer Brückenerneuerung. Der Harksheider Weg verbindet Quickborn mit Norderstedt und überquert am Rand des bebauten Bereichs die Autobahn A7. Vor dem Umbau gabe es eine nicht zulässige Radverkehrsführung. Radfahrende und Gehende wurden auf einem einseitigen Gehweg geführt. Das Verkehrszeichen 240 verpflichtete Radfahrende zur Benutzung des Gehweges. Auf der Brücke wies der Gehweg jedoch nur einen Breite von 1,5 Meter auf - zu schmal für die Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht bei Gegenverkehr. Möglichweise wegen der unzulässigen Geländerhöhe von nur einem Meter hatte die Verkehrsaufsicht an beiden Brückenenden jeweils das unbeliebte Zusatzschild "Radfahrer absteigen" aufstellen lassen - ein benutzungspflichtiger Gehweg, der aber nicht befahren werden durfte. Diese Anordnung war ohnehin unzulässig.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Wie sollen sich Radfahrende / Radfahrende, Radfahrende / Gehende oder Gehende / Gehende begegnen, ohne die weiße Linie zur Fahrbahn zu überschreiten? - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter, die weiße Linie ist selbst bei Fußgängergegenverkehr ein Witz! - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Gehwegbreite 1,5 Meter - © Stefan Warda


Mit der Brückenerneuerung bestand Hoffnung auf eine bessere, vor allem regelkonforme Radverkehrsführung. Doch schnell kam die Enttäuschung. Die beauftragte Firma Via Solutions hatte auf dem einzig vorhandenen Gehweg zusätzlich eine Leitplanke verbaut. Dadurch wurde die Gehwegbreite auf 0,8 Meter Breite eingeschränkt. Zudem wurde die Geländerhöhe nicht an die Belange des Radverkehrs angepasst. Notwendig ist dazu eine Geländerhöhe von 1,3 Metern.


Nach dem Debakel wurde zunächst eine Fahrbahnhälfte für den MIV gesperrt. Radfahrende und Gehende wurden auf der anderen Fahrbahnhälfte über die Brücke geführt. Nach Entfernen der Leitplanke und Erhöhung des Geländers wurde der Gehweg wieder eröffnet - mittlerweile jedoch ohne Benutzungspflicht. Der örtlich zuständige ADFC hatte die Radverkehrsführung insgesamt bemängelt und forderte die Aufhebung des Gehwegradelzwangs. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg ist ein Mindestmaß von 2,5 Metern Breite vorgesehen. Radfahrende dürfen seit einer Verkehrsschau nach Wiedereröffnung der nachgebesserten Brücke auf dem Gehweg nur noch bei Schritttempo fahren, seitdem aber auch die Fahrbahn benutzen.



Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Zustand vor der Verkehrsschau mit Gehwegradelzwang - © ADFC Norderstedt

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Jetziger Zustand mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Radfahrenden in Richtung Quickborn ist von der Gehwegradelei dringend abzuraten. Wer bei der derzeitigen Gehwegbreite von nur 1,5 Meter zwischen Geländer und Bordkante mit dem Gegenverkehr kollidiert, der landet höchstwahrscheinlich auf der Fahrbahn und wird dort möglicherweise vom MIV überrollt. Besonders fragwürdig erscheint daher die weiße Linie am Gehwegrand, die den Gehweg auf nur einen Meter Breite einengt und im Begegnungsfall in aller Regel überschritten werden muss. Deswegen dürfen Radfahrende vor der Brückenrampe den Gehweg verlassen und auf die Fahrbahn wechseln, um sicher nach Quickborn zu gelangen. Ohnehin ist ab Ortseingang auf der anderen Seite der Brücke keine Benutzungspflicht für Rad- oder Gehwege angeordnet. Und im weiteren Verlauf des Harksheider Wegs ist das Radeln auf der linken Nebenfläche verboten.



Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahren in Richtung Quickborn kann auf dem Gehweg sehr gefährlich werden - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Die Brückenrampe aus östlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Hasloher Weg: Wahlfreiheit - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / A7: Radfahrer sind auf der Fahrbahn leider aggressiven Engüberholern ausgeliefert. Der ADFC fordert daher Tempo 30 für den Abschnitt - © Stefan Warda

Quickborn, Harksheider Weg / Kugelfang: Die Brückenrampe aus westlicher Richtung mit Wahlfreiheit - © Stefan Warda


Leider hat die Lokalpresse nach Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht weiterhin über einen angeblich vorhandenen "Radweg" berichtet, obwohl ein echter Radweg vollkommen anders gestaltet ist, als ein nur 1,5 Meter breiter Gehweg, den Radfahrer bei Schritttempo in beiden Richtungen benutzen dürfen, falls nicht gerade Gegenverkehr mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Lastenrädern besteht. Nach den gültigen Regelwerken müsste ein ganz normaler Einrichtungsradweg (ohne Fußgängerverkehr) schon das Mindestmaß von 1,6 Metern Breite aufweisen.


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2 Kommentare:

  1. Ein so schmaler Zweirichtungsradweg ohne hohes Brückengeländer über einer Autobahn hat mit sicherer Radverkehrsführung nun wirklich nichts zu tun. Drollig ist auch diese Leitplanke, die jegliches Ausweichen verhindert.

    Tempo 30 und Mischverkehr wäre eine gute Lösung. Alternativ könnte man eine Spur rausnehmen und eine Ampel aufstelle, die die verbleibende Spur abwechselnd freigibt. Daneben wäre dann mit Glück Platz für Schutz- oder Radfahrstreifen.

    Hätte man ja gleich ordentlich machen können.

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    1. Ordentlich hätte wohl die Gemeinde bezahlen müssen. Denn ordentlich heißt außerorts vor allem breit genug! Ich nehme mal an, daß die Pläne ordentlich ausgelegt wurden. Da hätte sich natürlich auch Radfahrer zu Wort melden und anschließend klagen können. War nur keinem wichtig genug, um dafür eigenes Geld zu verbrennen. Wenn mal wieder einer über das Verbandsklagerecht von Umweltschutzorganisationen meckert, kann man ihm diese Fehlplanung hinhalten. Im Grunde muß der Staat Verbänden, denen er ein Klagerecht einräumt, doch für jede Klage dankbar sein. Wenn (zu wenige und unterbezahlte) Beamte unter dem Druck von Politikern, die anschließend über die Karriere dieser Beamten entscheiden, planen, kommt oft solch ein Unsinn raus, wenn's von außen keiner korrigiert.

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