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23. Januar 2019

Verkehrsinfo Hamburg: Erneut Fahrbahnzwang am Gorch-Fock-Wall

Road works in Hamburg: Cyclists forced to use road lane at Gorch-Fock-Wall


Gorch-Fock-Wall / Stephansplatz: Wegen einer Baustelle endet der benutzungspflichtige Radweg. Es fehlt eine geeignete Radverkehrsführung, z.B. Aufleitung auf die Fahrbahn, Freigabe des Gehwegs, usw. - © Stefan Warda


Im Rahmen einer Baustelle wurde diese Woche erneut die Radwegbenutzungspflicht am Gorch-Fock-Wall aufgehoben. Radfahrende müssen ab Stephansplatz Richtung Johannes-Brahms-Platz auf die Fahrbahn ausweichen. Der Radweg ist am Stephansplatz gesperrt. Der angrenzende Gehweg ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Die nächste Möglichkeit von der Fahrbahn auf den Radweg zu wechseln ist kurz vor der Kreuzung mit der Junguisstraße an einer Zufahrt zu den Wallanlagen. Die Unterbrechung der Radverkehrsführung führt allerdings zu masseng´haftem Fehlverhalten, weil sichere Aufleitung auf die Fahrbahn für Radfahrende fehlt und zudem auch noch wenige Meter vor der Baustelle ein Verkehrszeichen für den Radwegzwang angeordnet ist.

Innerhalb der letzten vier Jahre änderte sich die Radverkehrsführung an der betroffenen mehrmals wegen Baumaßnahmen. Unglücklicherweise ist die Unterbrechung der Radf

Eigentlich soll es in Hamburg solche Unterbrechungen der Radverkehrsführung an Baustellen nicht mehr geben. Alle Hamburger Straßenverkehrsbehörden und sonstigen betroffenen Dienststellen haben im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" den Leitfaden "Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen" zu beachten. Danach ist eine alternativlose Unterbrechung der Radverkehrsführung nicht vorgesehen. Bezüglich Baustellen bleibt also festzustellen, dass die "Radverkehrsstrategie für Hamburg" von 2008 bis heute weiterhin nicht umgesetzt worden ist.


Velorouten 11 und 12, Rödingsmarkt: Baustelle im letzten Jahr mit Gehwegbenutzungszwang unter extrem beengten Verhältnissen - © Stefan Warda

Wie willkürlich die Anordung von Radverkehrsführungen an Baustellen vorgenommen wird, zeigt das Beispiel Rödingsmarkt im Verlauf der Veloroutrn 11 und 12. Dort wurden Radfahrende bei gleicher Restgehwegbreite auf den Gehweg verpflichtet - zudem bei Außengastronomie, Geschäften , Hauseingängen und deutlich jhöherer Fußgängerfrequenz. Außerdem ist die gleiche Straßenverkehrsbehörde für die Baustelle am Rödingsmarkt zuständig gewesen, die auch für den Gorch-Fock-Wall verantwortlich ist.


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