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Budapester Straße / Gymnasium: Blockade des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda |
Die Mobilitätswendebehörde hat mit den Betreibenden der Leihtretrollersysteme Rahmenverträge abgeschlossen. Diese sollen vor allem das bislang praktizierte Wildparken zurückdrängen. Sharing-E-Scooter und Sharing-E-Bikes sollen zukünftig als Sondernutzungen gelten .
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Die vereinbarten Maßnahmen:
- Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Auf dem Ring 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
- Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
- Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
- Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
- Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
- Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.
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Barmbeker Straße: Zwischen benutzungspflichtigem Radweg und wildgeparktem E-Scooter weniger als ein halber Meter Nutzbreite des Gehwegs - © Stefan Warda |
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Kaiser-Friedrich-Ufer / Bundesstraße 107B: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Fahrradstellplätze - © Stefan Warda |
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