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24. Februar 2025

Kampfparken in Hamburg: Neue Spielregeln für Leihtretrollersysteme

 

 

Budapester Straße / Gymnasium: Blockade des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die Mobilitätswendebehörde hat mit den Betreibenden der Leihtretrollersysteme Rahmenverträge abgeschlossen. Diese sollen vor allem das bislang praktizierte Wildparken zurückdrängen. Sharing-E-Scooter und Sharing-E-Bikes sollen zukünftig als Sondernutzungen gelten .

 

Budapester Straße / Gymnasium: Massive Einschränkung des Gehwegs durch Kampfparken - © Stefan Warda

 

 

Die vereinbarten Maßnahmen:

  • Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Auf dem Ring 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
  • Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
  • Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
  • Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
  • Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
  • Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.

 

Barmbeker Straße: Zwischen benutzungspflichtigem Radweg und wildgeparktem E-Scooter weniger als ein halber Meter Nutzbreite des Gehwegs - © Stefan Warda

Kaiser-Friedrich-Ufer / Bundesstraße 107B: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

 

 

 

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3 Kommentare:

  1. SO ein Meldesystem und dieses Stringente Vorgehehen sollte man nun auch für Carsharing einführen - aber da wird ja gerne drüber weggesehen..... gerade Carsharing Fahrzeuge werden oft wegen dem Zeitdruck (Zeit = Geld) an unpassenden Orten (Bürgersteigabsenkungen - Straßenecken) geparkt. Da solklte dann auch schneller reagiert und Umgesetzt(abgeschleppt) werden.

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  2. Wieso gibts keinen Reaktionstest vor dem Einstieg ins Auto? Und bei schlecht geparkten Rollern sollte es doch eigentlich kein Problem sein, herauszufinden, wer den zuletzt genutzt hat ( + Check des Abstellfotos) und die Person zur Kasse zu bitten oder die Nutzung zu untersagen.

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    1. "Nutzerinnen und Nutzer müssen […] voll selber zahlen." Das ist der entscheidende Satz. Bei Carsharing habe ich schon 2-3 mal die Anbieter kontaktiert und auf asoziales Parkverhalten hingewiesen (krasse Fälle: Direkt quer über den Gehweg bis an die Hauswand z.B.). Die haben nur herumgedruckst. Anzeige als Trial-Balloon anscheinend ebenfalls erfolglos. So lange die Sanktion aus Furcht vor dem Kunden nicht durchgereicht wird, ist es vielleicht ein "Geld", aber sicher kein "VERWARNgeld".

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