Seiten

15. September 2018

Zürich: Rechtsgutachten zwingt zu neuen Radverkehrsführungen

Legal opinions in Zurich: Cycle traffic on sidewalks no more allowed
Aktualisiert um 23:10 Uhr

Zürich, Langstrasse / Neufrankengasse: Radwegzwang für das Hochbord. Im weiteren Verlauf fehlt allerdings eine Trennung zwischen Geh- und Radbereich. Nach dem neuen Rechtsgutachten fällt diese Lösung voll durch - © Stefan Warda


Gemeinsame und getrennte Geh- und Radwege auf den Hochbordflächen dürfen in Zürich nicht mehr angelegt werden. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens.

Fuß- und Radverkehr auf engen Raum führt oftmals zu Ärger, Konflikten und schlimmstenfalls zu Unfällen. Dennoch hat es in Zürich relativ viele Radverkehrsführungen auf dem Hochbord - entweder in Mischform, in getrennter Form oder in unklar geführter Form.


Zürich, Langstrasse / Neufrankengasse: Unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Langstrasse / Lagerstrasse: Unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Langstrasse / SBB-Unterführung: Die fehlende Trennung von Geh- und Radbereich steht im Widerspruch zum Verkehrszeichen - © Stefan Warda

Zürich, Langstrasse / SBB-Unterführung: Die fehlende Trennung von Geh- und Radbereich steht im Widerspruch zum Verkehrszeichen - © Stefan Warda

Zürich, Nordstrasse  / Kornhausstrasse: Diese Gehwegradel-Variante darf laut Gutachten weiterhin in begründeten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen - © Stefan Warda


Ein Gutachten im Auftrag der Stadt hat nun ergeben, dass "dass die Anordnung von Rad- und Fusswegen auf Trottoirs nicht zulässig ist." Damit muss sich die Stadt der Herausforderung stellen, wie sie mit dem Altbestand an Radverkehrsführungen auf dem Hochbord umgehen will. Zwar erlaubt das Gutachten, den Radverkehr in Ausnahmefällen auf dem Gehbord mit dem Zusatz "Velo gestattet" (entsprechend der in Deutschland bekannten Variante mit dem Zusatz "Radfahrer frei") zuzulassen, aber dies kann ja nicht die zukünftige Lösung für alle bisherigen Varianten sein.


Quelle: Stadt Zürich


Die Stadt Zürich wird also eine deutlichere Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr einrichten müssen. Soll es mehr Mischverkehr auf der Fahrbahn geben oder aber Velospuren zum Nachteil von Fahrspuren und Stehzeugflächen? Die Verwaltung will nun eine Bestandsaufnahme durchführen und darauf nach Lösungen suchen. "Gemeinsam mit dem Tiefbauamt werden wir die konkreten, bestehenden Situationen prüfen sowie adäquate und sichere Lösungen für den Veloverkehr suchen. Die neue Praxis darf nicht zu negativen Auswirkungen bei der Sicherheit der Velofahrenden führen", sagte Esther Arnet, Direktorin der Dienstabteilung Verkehr in Zürich.


Nicht nur die Hamburger können unsichtbare "Radwege". Was in Hamburg der Design-"Radweg" am Jungfernstieg ist, ist in Zürich der Bürkliplatz: einer der konfliktreichsten "Radwege" der Bankenstadt. Jetzt nur noch unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Siehlstrasse: Unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Siehlstraaae: Unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Mythenquai: Unzulässiger Altbestand - © Stefan Warda

Zürich, Freiestrasse: Was wird aus dieser Einbahnstraßenfreigabe (leider auch noch im Dooringbereich)? - © Stefan Warda




Mehr . . . / More . . . :
.

2 Kommentare:

  1. Gibt es irgendwo Details zum Rechtsgutachten, d.h. eine genaue rechtliche Begründung des Ergebnisses ?

    AntwortenLöschen
  2. Was für ein zukunftsweisender Ansatz ebenso für Hamburg.

    Auch in Hamburg gehören die Radfahrer auf die Straße. Auf Hauptverkehrsstraßen auf sicheren Spuren zum Nachteil von Fahrspuren und Stehzeugflächen oder im Mischverkehr bei Tempo 30.

    AntwortenLöschen