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13. Juli 2022

Hamburg-Ottensen: Bahrenfelder Straße weiterhin nur für Kampfradelnde

 

 Aktualisiert am 14.07.2022

Bahrenfelder Straße / Mottenburger Twiete: Einbahnstraße mit Kampfradler - © Stefan Warda

 

 

Die Fahrt durch die Bahrenfelder Straße vom Spritzenplatz Richtung Süden (zur Eulenstraße oder Lobuschstraße) ist weiterhin nur Kampfradelnden vorbehalten. Immer noch verbietet ein Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) die Durchfahrt im Abschnitt zwischen Mottenburger Twiete und Eulenstraße. 

 

Bahrenfelder Straße / Eulenstraße: Die nachfolgende Kreuzung wurde allerdings für Radgegenverkehr angepasst - © Stefan Warda

 

 

Am 8. April meldete die Mobilitätswendebehörde die Freigabe der Einbahnstraßen. Das Problem ist der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor zwei Monaten gemeldet worden. Am 24.5. versprach die Behörde, dass eine Anordnung zur Wiederherstellung in den kommenden Tagen veranlasst werde. Ob der Schildercontainer aus Fernost noch nicht eingetroffen ist?

 

 

Zukünftige Veloroute 1, Keplerstraße / Arnoldstraße / Rothestraße: Bislang dürfen Radfahrende nur links in die Arnoldstraße abbiegen, obwohl rechts die Arnoldstraße, geradeaus die Rothestraße und scharf links die Rothestraße von Radfahrenden im Gegenverkehr befahren werden dürfen. Zudem ist das Verkehrszeichen 209 äußerst ungeschickt aufgestellt (Ampel wird verdeckt) - © Stefan Warda
 

 

Zur bemängelten Abbiegeproblematik an der Kreuzung Keplerstraße / Arnoldstraße / Rothestraße hat sich inzwischen die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde geäußert. Das Verkehrszeichen 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) würde weder die Lichtzeichenanlage verdecken, noch würde es Radfahrende betreffen, da es lediglich auf den Fahrbahnverkehr beziehen würde, nicht aber auf den Radfahrstreifenverkehr. Dieser sei nicht Teil des Fahrbahnverkehrs. 


"Der Radfahrstreifen ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Der Radfahrstreifen ist im Kreuzungsbereich unterbrochen, da eine durchgezogene Linie vom kreuzenden Verkehr sonst nicht überfahren werden dürfte. Somit gilt das VZ 209-10 nicht für Radfahrer, welche den Radfahrstreifen entgegen der Beschilderung in die Rothe-, Arnold- oder Keplerstraße nutzen wollen. Ein Verdecken der LSA durch das VZ 209-10 konnte nicht festgestellt werden."


 

Zukünftige Veloroute 1, Klausstraße / Bahrenfelder Straße: Dürfen Radfahrende dennoch links abbiegen? - © Stefan Warda

 

Ebenfalls irritiert ein Verkehrszeichen 209 Radfahrende an der Kreuzung Klausstraße / Bahrenfelder Straße. Radfahrende dürfen demnach nicht links abbiegen. Vermutlich gilt dort die gleiche PK21-Regelung: "Der Radfahrstreifen ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. [...]"


Erzberger Straße / Bahrenfelder Straße: Radfahrende dürfen nicht links abbiegen - © Stefan Warda

 

 

Echte Probleme bereiten jedoch die Verkehrszeichen an der Kreuzung Bahrenfelder Straße / Erzberger Straße. Dort muss auf jeden Fall noch nachgebessert werden.

 

Bahrenfelder Straße gegenüber Erzberger Straße: Weiterhin echte Einbahnstraße - © Stefan Warda

Bahrenfelder Straße gegenüber Erzberger Straße: Weiterhin echte Einbahnstraße - © Stefan Warda

 

 

 

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4 Kommentare:

  1. Oha, die Regelauslegung zum Sonderweg sind ja nicht gerade einfach nachzuvollziehen.

    Ist der rote Streifen an der Kreuzug Bahrenfelder Straße / Eulenstraße dann auch ein Sonderweg, so dass Radfahrende das Vorfahrtgewährenschild nicht beachten müssen?

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  2. Es wird Zeit, dass in den Hamburger Straßenverkehrsbehörden, sowohl den unteren als auch den oberen, personelle Konsequenzen gezogen werden. Dieses ewige "wir machen keine Fehler und haben grundsätzlich Recht" ist einfach nur gefährlich für den Radverkehr.

    Welcher Führerscheininhaber, Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde oder Streifenpolizist kann denn eindeutig sagen, was hier und da erlaubt ist und was nicht. Es wird immer nur vermutet.

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  3. Das Richtungszeichen gilt nicht, da "Sonderweg für den Radverkehr" - so einen Müll hab ich ja noch nie gehört! Welche Regelungseinrichtung gilt denn dann dort für Radler? Die Ampel etwa auch nicht? Kann ich da auch bei Rot 'rüberfahren, weil "gilt nicht für mich?" IRRE!

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    1. Und als Ergänzung noch: 250m weiter im Verlauf nach Osten (Einmündung Am Felde) steht ein Schild mit Richtungspfeilen PLUS Zusatzschild "Radfahrer frei" - wieso das, wenn die Richtungspfeile dort doch angeblich garnicht für die Radfahrer gelten? Exakt gleiche Situation ("Sonderweg" und Schild daneben).

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