Seiten

27. September 2022

Zukünftige Veloroute 3 in Hamburg-Niendorf: Paul-Sorge-Straße nun mit Schutzstreifen

 

 Aktualisiert um 17.35 Uhr

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Schutzstreifen rot eingefärbt bei der Stadtteilschule  - © Stefan Warda

 

 

Die Paul-Sorge-Straße, nördlichstes Teilstück der zukünftigen Veloroute 3 in Hamburg-Niendorf, wurde umgebaut. Statt zuvor schmaler "Radwege" werden nun "Schutzstreifen" geboten.

Das nördlichste Teilstück der zukünftigen Veloroute 3, die Paul-Sorge-Straße in Hamburg-Niendorf, wurde zwischen An der Lohe und Nordalbingerweg umgebaut. Der Umbau begann im September 2020 und endete in diesem Jahr. Vor dem Umbau wurde Radfahrenden schmale an Querstraßen abgesetzte Radwege geboten. Nun weist die Straße durchgehend mehr oder weniger fragwürdige "Schutzstreifen" auf. 

 

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Schutzstreifen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Schutzstreifen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße / Joachim-Mähl-Straße: Schutzstreifen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Schutzstreifen bei "Sprunginsel" - © Stefan Warda


 

Nur im Bereich der Stadtteilschule soll während Schulbetrieb (werktags 6 bis 22 Uhr) nur mximal Tempo 30 gefahren werden. Die Schutzstreifen wurden in dem Bereich rot eingefärbt. Eine weitere Probefahrt sollte nochmals kurz vor Schulbeginn erfolgen.



Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Rot eingefärbte Schutzstreifen im Tempo-30-Bereich - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Rot eingefärbte Schutzstreifen im Tempo-30-Bereich - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Rot eingefärbte Schutzstreifen im Tempo-30-Bereich - © Stefan Warda

 



 

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße / Joachim-Mähl-Straße: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße / Schippelsweg: Fahrradstellplätze - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Paul-Sorge-Straße: Wildparken - © Stefan Warda

 

 

Zwischen dem ausgebauten Teilstück in Niendorf und der Innenstadt klafft weiterhin eine Ausbaulücke. Stadtauswärts können Radfahrende dem Verlauf der geplanten Veloroute an der Kreuzung Niendorfer Kirchenweg / Niendorfer Marktplatz nicht folgen, da sie rechts abbiegen müssen anstelle nach links in Richtung des zukünftigen Veloroutenverlaufs. 

 

Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Kirchenweg / Niendorfer Marktplatz / Friedrich-Ebert-Straße: Radfahrende stadteinwärts dürfen nicht dem Verlauf der zukünftigen Veloroute folgen, sondern müssen rechts stadtauswärts Richtung Schnelsen abbiegen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Kirchenweg / Niendorfer Marktplatz / Friedrich-Ebert-Straße: Auch Radfahrende müssen rechts Richtung Schnelsen abbiegen! - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Kirchenweg / Niendorfer Marktplatz: Die zukünftige Veloroute 3 Richtung stadteinwärts führt links weiter zum Niendorfer Marktplatz - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Marktplatz / Niendorfer Kirchenweg: Wie gelangen Radfahrende aus dem Niendorfer Kirchenweg StVO-konform auf diesen Radweg? - © Stefan Warda

 

Im weiteren Verlauf bleibt der Abschnitt entlang der Kollaustraße in beide Fahrtrichtungen eine extreme Zumutung. 

 

Zukünftige Veloroute 3, Kollaustraße: Stadteinwärts ein gemeinsamer Geh-/Radweg - leider kein Veloroutenstandard - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Kollaustraße / Vogt-Cordes-Damm: Radweglücke an der Bushaltestelle - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Kollaustraße / Vogt-Cordes-Damm: Radwegende an der Bushaltestelle, Radfahrende müssen auf die Fahrbahn wechseln - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Kollaustraße / Bushaltestelle Vogt-Cordes-Damm: Stadtauswärts keine Radverkehrsanlage vorhanden - © Stefan Warda

 

Richtung Innenstadt folgt anschließend der Abschnitt entlang der Niendorfer Straße, der mittlerweile umgestaltet und mit Schutz- sowie Radfahrstreifen ausgestattet wurde. Leider werden Radfahrende im Bereich der Schutzstreifen jedoch gerne regelwidrig ohne notwendigen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt. Derzeit wird die Kreuzung am Behrmannplatz in Lokstedt umgestaltet. 


Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Straße / Langenhorst: Schutzstreifen - © Stefan Warda

Zukünftige Veloroute 3, Niendorfer Straße: Insbesondere bei Stillstand auf der Gegenspur gute Gelegenheiten zum ungeduldigen Kampffahren ohne notwendigen Seitenabstand - © Stefan Warda


 

 

Mehr . . . / More . . . :

.

2 Kommentare:

  1. Bei der Paul-Sorge-Str möchte ich auf die Absurdität der Planung hinweisen: Durch den Wegfall des Grandstreifens zwischen Gehweg und Grundstücksgrenzqen hat man in Summe etwa 1,50m Breite gewonnen. Allerdings ist diese fast ausschließlich dem Autoverkehr zu gute gekommen. Das Fahrbahnparken wurde abgeschafft und mit dem neuen Platz konnten Parkbuchten errichtet werden. Der verkehrsberihigende Effekt durch das wechselseitige Warten hinter parkenden Autos ist nun komplett verschwunden, sodass ich befürchte, dass die Paul-Sorge-Straße zu einer Rennstrecke für Autos verkommt. Ein regelkonformes Überholen von Radelnden ist bei Gegenverkehr auf jeden Fall nicht möglich.

    Zudem wird die Paul-Sorge-Str. vor allem von Kindern und alten Leuten per Rad befahren. Die bessere Option wäre es wahrscheinlich gewesen, die 1m breiten Radwege zu erneuern mit einer Breite von 1,50m, Kopenhagener Bordsteine an den Einfahrten zu errichten sowie die Einmündungen aller 30km/h-Seitenstraßen auf Bordsteinniveau zu erhöhen und dabei dann die Verschwenkungen vor den Kreuzungen aufzuheben.

    AntwortenLöschen
  2. Moin moin,
    bzgl. der Planung hatte ich bereits 2018 einen schriftlichen Austausch warum hier keine 30er-Zone bzw. eine Geschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wurde. Dies hat wohl die Polizei so entschieden und stand dann einfach nicht mehr zur Diskussion...


    ----
    hier nur die wichtigsten Gründe, weshalb 30kmH in der Paul-Sorge-Straße von Polizei und Verkehrsdirektion abgelehnt wurden:



    T-30-Zone

    Die Anordnung von Tempo 30 Zonen soll auf Grundlage einer flächendeckenden Verkehrsplanung erfolgen und wird in Einvernehmen mit der Gemeinde auf deren Antrag straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Hierzu ist eine (für Hamburg) verkehrskonzeptionelle Bewertung durch die BWVI erforderlich.

    Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Insofern schließen sich Straßenzüge mit einer Erschließungsfunktion aus. Sie sind zudem auf Hauptverkehrsstraßen und Vorfahrtsstraße nach VZ 306 StVO (cid:image002.jpg@01D48C82.A501C220) unzulässig.

    In T-30-Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“, das ist hier nicht möglich.



    T-30-Strecke

    Gemäß § 3 (3) StVO beträgt die zugelassenen Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf z.B. 30 km/h ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme. Diese darf nach § 45 (9) StVO nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht, die deutlich über das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgeht. Hier vornehmlich eine Unfalllage, die geschwindigkeitsbedingte Ursachen (unangepasste und/oder überhöhte Geschwindigkeit) aufweist.

    Auch für diese Maßnahme liegt keine rechtliche Grundlage vor.
    -----


    vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Ich hätte dazu jedoch noch zwei Anmerkungen:

    1.)
    In T-30-Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“, das ist hier nicht möglich.
    Es kann jedoch auf einer Vorfahrtstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet werden. Dies wäre dann keine 30er Zone

    2.)
    Gemäß § 3 (3) StVO beträgt die zugelassenen Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf z.B. 30 km/h ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme. Diese darf nach § 45 (9) StVO nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht, die deutlich über das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgeht. Hier vornehmlich eine Unfalllage, die geschwindigkeitsbedingte Ursachen (unangepasste und/oder überhöhte Geschwindigkeit) aufweist.

    Auch für diese Maßnahme liegt keine rechtliche Grundlage vor.

    Wie den Planunungsunterlagen zu entnehmen ist, wird auf Grund der Enge kein Radfahrstreifen zum Einsatz kommen. Stattdessen wird der Fahrradverkehr sich mit einem Schutzstreifen zufrieden stellen müssen. Geht hier nicht bereits implizit eine größere Gefahr für den Radverkehr im Vergleich zu einem Radfahrstreifen aus, welcher eine Beschränkung auf 30 km/h begründet?

    Viele Grüße

    ------

    wie bereits mitgeteilt obliegt die Entscheidung über eine Anordnung einer Tempo 30 Zone bzw. Strecke der Polizei. Diese Entscheidung habe ich Ihnen mitgeteilt und begründet.



    Wir Sie schreiben und erläutern gibt die Breite der Paul-Sorge-Straße keine andere Lösung als den Schutzstreifen her. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn gilt wie bereits erläutert als die sicherste Variante. Dies gilt sowohl für Schutzstreifen als auch Radfahrstreifen.
    -----

    AntwortenLöschen