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10. Februar 2020

Hamburg: Kampffahrerin zu 110 Tagessätzen und sieben Monate Führerscheinentzug verurteilt

Cheap speeding in Hamburg

© Stefan Warda

Deutschland hat ein Herz für Kampffahrende

Wäre die Kampffahrerin, die letztes Jahr mit über 150 km/h bei erlaubten 50 km/h über die Cuxhavener Straße gerast war, derart durch Kopenhagen (Dänemark) gerast, würden ihr 20 Tage Haft und drei Jahre Führerscheinentzug drohen.

In der Schweiz hätte das Vergehen als Raserdelikt (Via sicura) gegolten. Der Führerschein wäre der Kampffahrein für mindestens zwei Jahre entzogen worden; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Außerdem müsste die Kampffahrerin zukünftig mit einer Blackbox ausgerüstet fahren. Denn Personen, denen der Führerschein für mindestens zwölf Monate oder auf unbestimmte Zeit wegen Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften entzogen wurde, erhalten den Führerschein mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur noch Motorfahrzeuge zu führen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät («Blackbox») ausgerüstet sind.
Zudem kann bei qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen (z. B. krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen) - und wenn die Einziehung aufgrund einer ungünstigen Prognose notwendig erscheint - das Gericht das Auto der Kampffahrerin einziehen und verwerten lassen.

Da in Deutschland vergleichsweise sehr niedrige Strafen für Verkehrsvergehen gelten, kommt die äußerst risikofreudige Frau mit nur 110 Tagessätzen (1.100 Euro) und sieben Monaten Führerscheintentzug davon, so der NDR.


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2 Kommentare:

  1. Immerhin kann sie sich die Nummer nicht allzu oft leisten. Denn die Punkte, die jetzt geerntet hat, kleben längere Zeit an ihr und eröffnen oder schließen ein Konto in Flensburg, das bei die Betroffene entsprechender Disposition (kann man beim dem Delikt fast sicher unterstellen) irgendwann (oder schon jetzt) von ihrem Führerschein trennen. Nur steht das in keiner Zeitung, weil es normales Verwaltungshandeln ist. Zudem könnte die Straßenverkehrsbehörde bei so einem Delikt, wenn es zweimal festgestellt wird, auch ganz unabhängig vom Punktekonto in Flensburg darauf schließen, dass die Frau zum Führen von Kfz charakterlich völlig ungeeignet ist. In Berlin jedenfalls hat das Verwaltungsgericht häufiger mit Lappen zu tun, die durch ständiges Falschparken, also ganz ohne Flensburg-Punkte(!) eingezogen wurden, weil sich in der reinen Wiederholung der immer gleichen Klein-OWi die charakterliche Nichteignung zum Führen von Kfz zeigt. Und Verwaltungsgericht Berlin hat daran nix auszusetzen. Aber auch das steht dann in keiner Zeitung. Deutschlands Justiz mahlt im Verborgenen, aber mit ähnlichen Ergebnisse wie in DK oder CH.
    Jetzt hoffe ich mal, dass das auch in Hamburg gilt. Daran habe ich nach einem Filmchen im Abendjournal, wo sich Falschparker und Knöllchenschreiber in der Langen Reihe offenbar schon seit Jahren täglich treffen, so meine Zweifel. Wobei ich vermute, dass das Problem eher die Langmut der Verwaltung ist

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  2. Übrigens der neuste heiße Sch...

    "StVO-Novelle": Die weitgehend unbemerkte Fahrverbotsverschärfung

    https://community.beck.de/2020/02/15/stvo-novelle-die-weitgehend-unbemerkte-fahrverbotsverschaerfung

    und:
    E-Scooter: Trunkenheitsfahrt = vorläufige Fahrerlaubnisentziehung....jedenfalls in Münster

    https://community.beck.de/2020/02/14/e-scooter-trunkenheitsfahrt-vorlaeufige-fahrerlaubnisentziehungjedenfalls-in-muenster

    aber auch (ganz übel, aber nachvollziehbar begründet):

    AG Villingen-Schwenningen legt dem BVerfG vor: "Alleinrennen = Verfassungsgemäß?"
    https://community.beck.de/2020/02/02/ag-villingen-schwenningen-legt-dem-bverfg-vor-alleinrennen-verfassungsgemaess

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