Seiten

10. März 2017

Hamburg: Ein klein wenig weniger Wildparken auf der Barmbeker Straße

Hamburg: A little less wild car parking at Barmbeker Straße
Aktualisiert um 20:35 Uhr

Barmbeker Straße / Gottschedstraße: Die Furten sind bislang entgegen der Anordnung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde vom September 2016 nicht rot eingefärbt worden - © Stefan Warda


Maßnahmen zur "Aufrechterhaltung / Verdeutlichtung der Radwegbenutzungspflicht"

Nach einem Widerspruch gegen die regelwidrige Radwegbenutzungspflicht entlang der Barmbeker Straße im Verlauf der Bundesstraße 5 hat die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde mit kleinsten Korrektürchen an den Radverkehrsführungen reagiert. Zunächst angekündigt hatte die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde zahlreiche Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung bzw. Verdeutlichung der weiterhin angeordneten Radwegbenutzungspflicht dienen sollten:
  • Rotmarkierung aller Radwegfurten im Verlauf der Barmbeker Straße
  • Anordnung der Radwegbenutzungspflicht Barmbeker Straße 146a bis Grasweg
  • Markierung einer „Berliner Lösung“ für die Ableitung von Radfahrern vom Radweg auf die Fahrbahn
  • Einrichten von Krad- und Fahrradstellplätzen Barmbeker Straße 86
  • Einbau von Pfosten im Bereich Barmbeker Straße 79-81
  • Einbau von Pfosten und Fahrradbügeln Barmbeker Straße 57
  • Einbau einer Fahrprofilverengungsinsel und Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotsbereichs (Ladezone) Barmbeker Straße 21a-c
  • Entfernung von Verkehrszeichen im Bereich Barmbeker Straße 1-21 und gegenüber.

Der ADFC kritisierte einen Teil dieser im September 2016 angeordneten Maßnahmen, insbesondere die Roteinfärbung der Furten. Geändert hat sich bislang nichts, bis auf den Einbau von vier Pollern und eines Fahrradbügels zur Abwehr von Wildparkern am benutzungspflichtigem Radweg bei Barmbeker Straße 86 (Tankstelle). Motorradstellplätze wurden dort - wie schon zuvor zwischen Ulmenstraße und Grasweg geschehen - bislang noch nicht eingerichtet. Zwischen den neu eingebauten Absperreinrichtungen und dem unverändert legalisiertem Stehzeugeabschnitt verbleibt eine nicht geschützte Lücke in einer Länge von zwei Stehzeugen. Weiterhin wird das den Radverkehr gefährdende Wildparken am "Radweg" geduldet. Der neben den Dauerwildparkern verbleibende "Radweg" hat nicht eine ausreichende Breite, um Radfahrern auf dem "Radweg" vor einem Dooringunfall zu schützen.


Barmbeker Straße 86 vor Umbau - © Stefan Warda

Barmbeker Straße 86 nach Umbau - © Stefan Warda

Barmbeker Straße 86 nach Umbau: Weiterhin Wildparker am Radweg - © Stefan Warda

Barmbeker Straße 86 nach Umbau: Weiterhin Platz für Wildparker am Radweg (Dooringgefahr) zwischen Absperrelementen und legalen Stehzeugeplätzen - © Stefan Warda

Barmbeker Straße / Grasweg: Erst eine Radfahrerklage ließ die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde dazu bewegen Stehzeuge unmittelbar am benutzungspflichten Radweg zu entfernen. Seitdem dürfen dort motorisierte Zweiräder parken, von denen keine Dooringgefahr ausgeht. Werden an der Barmbeker Straße 86 zukünftig auch noch Kradstellplätze geschaffen? - © Stefan Warda


"Nicht zielführend": Keine Maßnahmen gegen Dauerwildparken auf dem "Radweg"

Weitere Maßnahmen gegen das Wildparken am und auf dem Radweg, die einer "Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht" förderlich wären, wurden nicht in Erwägung gezogen. So wird seit Erneuerung der Radwege im Verlauf der Barmbeker Straße im Jahr 2007 insbesondere zwischen Jarrestraße und Semperstraße durch Wildparker der benutzungspflichtige "Radweg" häufig massiv eingeschränkt. Die für eine Radwegbenutzungspflicht erforderliche Breite von wenigstens 1,5 Metern gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wird permanent unterschritten, da der "Radweg" 2007 wider besseren Wissens nur in einer Breite von 1,25 Metern hergestellt wurde und zusätzlich tagtäglich durch Wildparker beeinträchtigt ist. Daher bleibt die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht bis auf weiteres regelwidrig. Für eine uneingeschränkte Befahrbarkeit des "Radwegs" in einer Breite von wenigstens 1,5 Metern will sich die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bis heute jedoch nicht einsetzen.


Barmbeker Straße / Jarrestraße - © Stefan Warda

Barmbeker Straße 26, Wildparker bei Radwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda



Mehr . . . / More . . . :
.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen