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8. März 2015

Harburgs "Radverkehrsbeauftragter" jetzt Wohnungsbaubeauftragter

Harburg "cycling representative" now housing representative
Aktualisiert
© hamburgize.com / Stefan Warda
Kampfflaneure auf dem "Radweg" Schloßmühlendamm


Hamburgs einziger "Radverkehrsbeauftragter" ist nun doch kein Radverkehrsbeauftragter. Im April 2014 fasste die Bezirksversammlung Harburg den Beschluss als erster Bezirk Hamburgs die Stelle eines Fahrradbeauftragten einzurichten.


  1.           Die Förderung des Radverkehrs hat für den Bezirk Harburg hohen Rang.
  2.          Um der Förderung des Radverkehrs gerecht werden zu können, bedarf es mindestens
einer entsprechenden Personalstelle im Bezirksamt, die ausschließlich für die Förderung des Radverkehrs zuständig ist.
  1.          Die Bezirksverwaltung wird gebeten, kurzfristig Vorschläge zu unterbreiten, wie die
Stelle eines/r Radverkehrsbeauftragten – ggf. durch Umwidmung entfallener Personalstellen - eingerichtet werden kann.
  1.          Die Bezirksverwaltung wird gebeten, kurzfristig im Ausschuss für Inneres,
Bürgerservice und Verkehr über  Ergebnisse oder Zwischenergebnisse in der Angelegenheit zu berichten.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Kampfflaneure auf dem benutzungspflichtigem "Radweg" Buxtehuder Straße

Nach knapp einem Jahr stellt sich heraus, dass dieser "Radverkehrsbeauftragte" vornehmlich als Wohnungsbaubeauftragter beschäftigt ist. Mit dieser Entwicklung wurden die Zweifel an der Einrichtung einer Fahrradbeauftragtenstelle, die hamburgize.com letztes Jahr stellte, noch bei weitem übertroffen. Hier aus der Antwort auf die Drucksache 20-0355:

Die Aufgaben eines Radverkehrsbeauftragten werden bereits von einem Mitarbeiter des Bezirksamtes wahrgenommen. Im Abschnitt Planung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ist ein Mitarbeiter u. a. mit allen planerischen und baulichen Belangen um das Thema Radwege beauftragt. Aufgrund notwendiger Priorisierung im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprogramm musste dieser Mitarbeiter zuletzt aber überwiegend für die Bearbeitung von Erschließungsmaßnahmen im Zuge von Bauanträgen eingesetzt werden.
Die Verwaltung prüft, wie dieses Defizit bei gleichzeitiger Einhaltung der Personalbudgets abgebaut werden kann.


© hamburgize.com / Stefan Warda
Kampfparker am benutzungspflichtigem Fakeradweg Buxtehuder Straße. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Stehzeugen ist auf dem "Radweg" nicht möglich. Daher müssen Radler auf der Buxtehuder Straße auf die Fahrbahn - trotz Fakeradwegbenutzungspflicht. Einen Ortstermin mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde hatte es schon 2003 gegeben. Geändert hat sich bis heute rein garnichts



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3 Kommentare:

  1. Am Schloßmühlendamm liegt keine Radbenutzungspflicht mehr vor (1. Bild), der Rest ist leider immer noch im gleichen katastrophalen Zustand...

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