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5. März 2015

Fehlendes Verständnis für den Radverkehr bei Altonas Polizei

Lack of understanding for cycling interests at Altona police office

© hamburgize.com / Stefan Warda


Hamburgs Polizei hat ein Problem beim Polizeikommissariat 21. Die dortige Straßenverkehrsbehörde hat entschieden das Radeln am Paul-Nevermann-Platz zu verbieten. Weder haben sich Fußgänger über Radler beschwert, noch gilt der Bereich aus unfall-auffällig. Grund für das Radelverbot ist die Angabe zahlreicher Radler auf einem Online-Portal, das es dort Konflikte mit Fußgängern gäbe.

Auch in Harvestehude gibt es eine Beschwerdelage. Zahlreiche Radler beklagten sich über Konflikte mit Autofahrern auf der neuen "Fahrradstraße". Sollte das PK17 deswegen auf der "Fahrradstraße" das Radeln verbieten? Nein, die "Fahrradstraße" soll demnächst umgestaltet werden.

Den Mitarbeitern des PK21, die die Entscheidung für ein Radelverbot gefällt haben, fehlt es ganz offensichtlich am Verständnis für die Belange des Radverkehr. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern müssen zum einen nicht jeweils gleich Unfälle sein. Zum anderen kann der Grund für Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auch an einer schlechten Infrastruktur liegen. Grund für Konflikte bei der "Fahrradstraße" Harvestehuder Weg sind die Parkplätze auf der Fahrradstraße. Die Parkstände können jedoch entfernt werden. Grund für Konflikte zwischen Radlern und Fußgängern am Jungfernstieg ist die fehlerhafte Anlage des "Radwegs", der kaum erkennbar ist. Dies war von den Planern damals leider ausdrücklich gewollt, die Entscheidung war jedoch eindeutig fehlerhaft, die verantwortlichen Planer ließen sich von ihrer Absicht nicht abbringen. Doch die Planer hätten die Möglichkeit gehabt einen eindeutig erkennbare Verkehrsfläche für Radler einzurichten, die deutlich vom Fußgängerbereich abgetrennt ist. Wegen Fehlern bei Planung und Verkehrsführung nicht bauliche Verbesserungen vorzunehmen, sondern Verkehrsverbote auszusprechen, ist aber vollkommen unangemessen.


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