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13. November 2017

Hamburg kann keine Einbahnstraßenfreigabe: Problemfall Kleiner Burstah endlich gelöst

Hamburg: Problems with opening one way streets for bidirectional cycling

Kleiner Burstah / Hopfenmarkt: Endlich erfolgte echte Einbahnstraßenfreigabe - © Stefan Warda


Ein Jahr nach der eigentlich beabsichtigten Freigabe des Kleinen Burstahs für den Radgegenverkehr erfolgte mit rund einem Jahr Verspätung vor wenigen Tagen die tatsächliche Freigabe. Das bislang nicht vorhande Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) unter dem Verbot der Einfahrt an der Ecke Kleiner Burstah / Hopfenmarkt wurde mit erheblicher Verspätung doch noch angebracht. Nach einem Hinweis an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde sowie auch die Verkehrsdirektion hieß es aus der Verkehrsdirektion, der Status des Busines Imrpovement District (BID) würde das Installieren von Verkehrszeichen erschweren. Dies sollte das verzögerte Anbringen des fehlenden Zusatzzeichens erklären. Behördenwege sind offenbar unergründlich.


Kleiner Burstah / Hopfenmarkt: Noch vor wenigen Tagen keine Einfahrt für Radfahrer trotz vermeintlicher "Einbahnstraßenfreigabe" - © Stefan Warda

Großer Burstah / Kleiner Burstah: Schon seit Ende letzten Jahres wurden Verkehrsteilnehmer vor Radgegenverkehr gewarnt, jedoch durfte es bislang keine Radgegenverkehr geben - © Stefan Warda

Der Kleine Burstah erhielt Ende letzten Jahres die Aussattung als Tempo-20-Zone inklusive des Hinweis auf Radgegenverkehr unter den Einbahnstraßenverkehrszeichen. Es unterblieb jedoch am anderen Ende der Einbahnstraße die Freigabe vom Verbot der Einfahrt für den Radverkehr. Somit wurden Autofahrer zwar vor Radgegenverkehr in der Einbahnstraße gewarnt, Radfahrer durften bislang allerdings den Autofahrern dennoch nicht entgegenkommen.


Kleiner Burstah / Ludwig-Erhard-Straße: Noch nicht gelungene Einbahnstraßenfreigabe - © Stefan Warda

Weiterhin problematisch bleibt die regelkonforme Einfahrt in den kleinen Burstah aus Richtung Kornbrücke. Mangels einer Einfahrthilfe und dem fehlenden Bewußtsein oder der mangelnden Rücksichtnahme der entgegenkommenden Kfz-Lenker ist die Einfahrt nur sehr geübten Radfahrern zu empfehlen.

Hamburg kann keine Einbahnstraßenfreigabe

Auch bei vielen anderen vermeintlich "freigegebenen Einbahnstraßen" dürfen Radfahrer in Hamburg nicht einfahren. Der am häufigsten begangene Fehler der Behörden sind das uneingeschränkte Beibehalten der runden blauen Verkehrszeichen, die eine bestimmte Fahrtrichtung vorschreiben. Sind Radfahrer davon nicht ausgenommen, haben sie rechtlich gesehen keine Chance in die angeblich "freigegebene" Einbahnstraßen einzufahren.


Typische falsche "Einbahnstraßenfreigabe" - © Stefan Warda

Eppendorfer Weg / Henriettenweg - © Stefan Warda

Eppendorfer Weg / Henriettenweg: Abbiegen nach rechts auf Veloroute 2 Richtung Eimsbüttel ist leider nicht erlaubt - © Stefan Warda

Weitere Fehler betreffen die Ausnahme vom Verbot der Einfahrt. Ist unter dem runden roten Verkehrszeichen mit dem weißen Querbalken nicht das Zusatzzeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") angebracht, dürfen Radfahrer den Autoverkehr nicht entgegen fahren. Ein fehlerhaftes Beispiel dazu kann auf der angeblich eröffneten Veloroute 4 am Leinpfad besichtigt werden. An der Kreuzung Leinpfad / Mövenstraße ist Radfahrern nicht erlaubt der Veloroute Richtung Norden zu folgen.


Keine Veloroute 4, Leinpfad / Mövenstraße: Radfahrer dürfen nicht durchfahren, da das vorhandene Zusatzzeichen das Verbot der Einfahrt nicht aufhebt - © Stefan Warda


Eine mögliche Erklärung für die Fehler bei den Einbahnstraßenfreigaben: Behördenmitarbeiter fahren kaum Fahrrad und nehmen die vermurksten Anordnungen somit überhaupt nicht wahr. Ein anderer Erklärungsversuch: Die verantwortlichen Behördenmitarbeiter glauben, dass Radfahrer sich ohnehin nicht an Verkehrsregeln halten müssen.




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